Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

einer vereinfachten Kundmachung des Wirtschaftsvertragsrechts 
endlich hieb- und stichfest verankert werden sollte, „durch das Ver- 
fassungsgesetz über die Abänderung der Verfassung“ herzustellen, 
„das dem Hohen Landtag ebenfalls in diesem Bericht und Antrag 
unterbreitet wird. Die in diesem Gesetz vorgesehene Verweispubli- 
kation (auf die schweizerische AS/SR) wird durch die Abänderung 
des Art. 67 Abs. 2 LV abgesichert^3114, 
Am 20. Juni 1996 ist der Verfassungs- und Gesetzgeber dem 
Vorschlag der Regierung gefolgt. Das Ergebnis dieses Vorganges ist 
eine Revision von Art. 67 Abs. 2 LV einerseits?!!9 sowie der Erlass 
des Wirtschaftsvertragsrechts-KmG / andererseits?!!8 gewesen. Im 
Rahmen seines Geltungsbereiches?!!7 geht das Wirtschaftsvertrags- 
rechts-KmG dem KmG als lex posterior und als lex specialis vor, sodass 
für die Art und Weise der Kundmachung sowohl des EWR-3118 als 
auch des Wirtschaftsvertragsrechts?!!? seit der Mitte der neunziger 
Jahre des vergangenen Jahrhunderts die beiden Sonderregelungen des 
EWR-KmG und des Wirtschaftsvertragsrechts-KmG bestehen. 
f) StGH 1996/28 und StGH 1997/7 
In StGH 1993/4 ist die nicht gánzliche, sondern nur teilweise 
,Aufhebung' des (alten) Lebensmittelgesetzes vom Staatsgerichtshof 
weder begründet noch aus Gesetz oder Verfassung abgeleitet wor- 
den. Hierzu ist es erst in StGH 1996/283120 gekommen. In StGH 
1996/28 stand die Rechtskraft des (alten) Kriegsmaterialgesetzes?!?! 
als eines Bundesgesetzes in Frage, das in Liechtenstein — so wie das 
(alte) Lebensmittelgesetz — aufgrund des ZV galt. 
Nachdem in StGH 1993/4 ,auf eine formelle Kassation der 
entsprechenden liechtensteinischen Kundmachung der betreffenden 
schweizerischen Rechtsvorschriften verzichtet" und stattdessen ,nur 
festgestellt" worden war, „dass diese Erlasse in Liechtenstein man- 
gels verfassungsmässiger Kundmachung nicht anwendbar sei- 
3114 Regierung (BuA Nr. 32/1996) S. 14. 
3115 LGBI. 1996 Nr. 121. 
3116 LGBI. 1996 Nr. 122; LR 170.550. 
3117 Art. 2 Wirtschaftsvertragsrechts-KmG. 
3118 Art. 67 Abs. 3 LV i.d.F.d. LGBI. 1995 Nr. 91 sowie das EWH-KmG i.V.m. der Verordnung vom 
31. Mai 1995 über die EWR-Rechtssammlung, LGBI. 1995 Nr. 146; LR 170.511. 
3119 Art. 67 Abs. 2 LV i.d.F.d. LGBI. 1996 Nr. 121 sowie Wirtschaftsvertragsrechts-KmG. 
3120 StGH 1996/28, LES 2/1998, S. 57. 
3121 Bundesgesetz vom 30. Juni 1972 über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz). Dieser 
Erlass ist durch das Bundesgesetz vom 13. Dezember 1996 über das Kriegsmaterial 
(Kriegsmaterialgesetz, KMG), SR 514.51, ersetzt worden. 
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