Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

2.3 
2.3.1 
abweicht, kann dem Organ Verschulden zur Last fallen, sofern seine 
Entscheidung nicht erkennen lässt, dass sie auf sorgfältig begründe- 
ten Erwägungen beruht“?967, 
b) OG-C 471/95-57 
Diese Praxis ist in einem Urteil vom 1. April 1999, OG-C 
471/95-577988 wenn auch mit anderen Worten, bestátigt worden: 
„Ein ... Amtshaftungsanspruch setzt ... ein Verschulden des Organs 
voraus. Er ist deshalb nur gegeben, wenn durch eine Handlung oder 
Unterlassung gegen eine positive Vorschrift des Gesetzes verstossen 
oder eine gesetzliche Bestimmung infolge fahrlássiger Unkenntnis 
nicht angewendet wurde. Fine vertretbare Rechtsansicht rechtfertigt 
keinen Amtshaftungsanspruch ... Die Vertretbarkeit einer Rechtsan- 
sicht schliesst einen Amtshaftungsanspruch aus, weil in einem sol- 
chen Fall von einer schuldhaften Schádigung ... nicht gesprochen 
werden kann. Sind gesetzliche Bestimmungen nicht vollkommen 
eindeutig, enthalten sie Unklarheiten über die Tragweite des Wort- 
lauts und steht zudem eine hóchstrichterliche Rechtsprechung als 
(Entscheidungs-)Hilfe nicht zur Verfügung, so kommt es darauf an, 
ob bei pflichtgemässer Überlegung das Handeln als vertretbar be- 
zeichnet werden kann ... Hängt die Entscheidung einer Verwal- 
tungsbehörde ... vom Ermessen ab, so kann sie nur zum Eintritt der 
Amtshaftung führen, wenn sie als grob sachwidrig und damit als un- 
vertretbar zu qualifizieren ist^?969, 
Kommentar 
Zusammenfassung und Kritik 
Die Handhabung der beiden Amtshaftungsvoraussetzungen des 
Verschuldens und der Widerrechtlichkeit durch den OGH hat eine 
Rechtslage geschaffen, deren Konturen diffundieren. Mit seiner Praxis 
in OG-C 471/95 und in OG-C 471/95-57 hat der OGH die Amts- 
haftungsvoraussetzungen der Widerrechtlichkeit und des Verschul- 
dens unter einen ,Vertretbarkeitsvorbehalt' gestellt, der sogar in den 
2967 Beschluss des OGH vom 5. Februar 1998, OG-C 471/95, LES 4/1998 S. 233 (Kursivstellung 
durch den Verfasser). 
2968 Urteil des OGH vom 1. April 1999, OG-C 471/95-57, LES 4/1999 S. 243ff. 
2969 Urteil des OGH vom 1. April 1999, OG-C 471/95-57, LES 4/1999 S. 246 (Kursivstellung durch 
den Verfasser). 
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