„Kernfrage” des Verhältnisses zwischen dem (alten) RHG und dem
ERHÜ in StGH 1993/18 und 1993/19 jedoch nicht formell, sondern
nur materiell eingegangen; zu einer „Kassation“2422 der in Frage ste-
henden Bestimmung des (alten) RHG ist es in StGH 1993/18 und
1993/19 nicht gekommen.
StGH 1993/18 und 1993/19 ist in StGH 1994/1 und in StGH
1994/3 unter anderem mit der Begründung bestätigt worden”*23, mit
seiner „Rechtsansicht vom absoluten Vorrang des ERHÜ gegenüber
dem RHG^" habe der OGH ,eine ihm nicht zukommende Zustàándig-
keit zur Geltungsprüfung eines bestehenden Gesetzes in Anspruch
genommen" ?^^ und damit den in Art. 33 LV garantierten , Anspruch
auf den gesetzlichen Richter verletzt/?^?5, Wie der vom OGH im
Anlassfall ,postulierte“226 absolute Vorrang/ des ERHÜ über das
RHG zu behandeln sei, wird in StGH 1994/1 und in StGH 1994/3 je-
doch offen gelassen.
e) StGH 1994/26
In StGH 1994/26 ging es insofern um einen áhnlichen Anlass-
fall wie in SEGH 1993/18 und 1993/19, als ein weiteres Mal die in-
haltliche (,materielle") Vereinbarkeit einer Bestimmung des (alten)
RHG mit dem ERHU in Frage stand. In StGH 1994/26 ist StGH
1993/18 und 1993/19 in zwei Punkten korrigiert worden?^?7:
« Zum einen ist die in StGH 1994/26 in Frage stehende Bestim-
mung des (alten) RHG in der Erwartung, ,,dass sich der Ge-
setzgeber an die entsprechenden Vorgaben des ERHÜ halten
wollte"?^?8 wenn auch nicht explizit, so doch implizit einer
vólkerrechtskonformen Auslegung unterzogen worden: Nachdem
es ,den anderen Vertragsstaaten des ERHÜ nicht zumutbar
(ist), wahrend Jahren auf die Erledigung ihrer an Liechtenstein
gestellten Rechtshilfeersuchen zu warten“2429 erschien es dem
Staatsgerichtshof in StGH 1994/26 „angebracht“, den „im
Rahmen des bestehenden RHG gegebenen interpretatorischen
2422 StGH 1993/18 und 1993/19, LES 2/1994 S. 58.
2423 Siehe hierzu StGH 1994/1, LES 4/1994 S. 102f sowie StGH 1994/3, LES 4/1994 S. 105f.
2424 StGH 1994/3, LES 4/1994 S. 105.
2425 StGH 1994/3, LES 4/1994 S. 105.
2426 StGH 1994/3, LES 4/1994 S. 106.
2427 Die beiden Begriffe ‚korrigieren’ und ,prazisieren’ stammen aus StGH 1994/26, LES 4/1996 S.
200.
2428 StGH 1994/26, LES 4/1996 S. 200.
2429 StGH 1994/26, LES 4/1996 S. 200.
443