Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

Sinne der Prüfung durch den F.L. Staatsgerichtshof aufzuheben“?2992, 
wobei die ,Authebung’ in StGH 1978/8 in nichts anderem bestand als 
in einer Kassation i.S.v. Art. 104 Abs. 2 erster Satz LV i.V.m. Art. 38 
Abs. 2 StGHG und Art. 43 Abs. 2 StGHG?393 (also in einer Verwirkli- 
chung der vierten Prämisse). 
Der Spruch von StGH 1978/8 ist im Januar 1979 im Liechten- 
steinischen Landesgesetzblatt mit dem folgenden Wortlaut kundge- 
macht worden: „Artikel 83 der Regierungsverordnung vom 27. März 
1973, LGBL. 1973 Nr. 24, wird als gesetzwidrig aufgehoben 2394, 
b) StGH 1989/8 
In StGH 1989/8 stand die , Verfassungs- oder Konventionsmü- 
ssigkeit"?395 einer Bestimmung des (alten) StGB?396 in Frage, in der 
eine ,Umkehr der Beweislast/?397 begründet worden war. Die dem 
Staatsgerichtshof in StGH 1989/8 vorgelegte Frage bezog sich auf die 
Vereinbarkeit von 8 486 des [alten] StGB mit Art. 6 EMRK, ohne dass 
dies „im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht worden wäre“ 2398 
Dessen ungeachtet hat der Staatsgerichtshof in StGH 1989/8 befun- 
den, „dass allein in der Umkehr der Beweislast ... ein Verstoss gegen 
Art. 6 EMRK nicht zu erblicken ist“2399, 
Auf der Grundlage dieses Prüfantrages hat der Staatsgerichts- 
hof in StGH 1989/8 nichts anderes getan, als die Bestimmung eines 
formellen Gesetzes (S 486 des (alten) StGB) auf ihre , Konventions- 
mässigkeit“2400, d.h. auf ihre Vôlkervertragsrechtsmässigkeit zu 
überprüfen; Prüfungsmasstab war — nochmals — Art. 6 EMRK. Diese 
Vorgehensweise ist unter zwei Gesichtspunkten von zentraler Be- 
deutung: 
e Zum einen hat der Staatsgerichtshof in StGH 1989/8 — und 
zwar im Widerspruch zum Wortlaut sowohl von Art. 104 Abs. 
2 erster Satz LV als auch von Art. 24 Abs. 3 StGHG - nicht die 
LV, sondern einen Staatsvertrag als Prütungsmasstab herange- 
zogen: im Widerspruch deshalb, weil in beiden Bestimmun- 
2392 StGH 1978/8, LES 1981 S. 7 (Kursivstellung durch den Verfasser). 
2393 StGH 1978/8, LES 1981 S. 6. 
2394 Kundmachung vom 19. Dezember 1978, LGBI. 1979 Nr. 5 (Kursivstellung durch den Verfas- 
Ser). 
2395 StGH 1989/8, LES 2/1990 S. 63 (Kursivstellung durch den Verfasser). 
2396 8 486 des (alten) StGB. 
2397 StGH 1989/8, LES 2/1990 S. 63. 
2398 StGH 1989/8, LES 2/1990 S. 63. 
2399 StGH 1989/8, LES 2/1990 S. 63. 
2400 StGH 1989/8, LES 2/1990 S. 63. 
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