Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

e Zum einen besteht ein Ergebnis von StGH 1981/18 darin, dass 
der Erlass „selbständige(r) Verordnungen" !?4^9? auch dann zu- 
lássig ist, wenn nur ein vólkerrechtlicher Vertrag, nicht aber 
ein formelles Gesetz als Rechtsgrundlage in Frage kommt. 
Dieses Ergebnis ist in StGH 1990/13 in einem obiter dictum be- 
státigt worden, wo — im gleichen Zusammenhang - von einer 
„Kundmachung ... durch Verordnung der Regierung"!?^9 die Re- 
de ist. 
« Zum anderen ist eine Verknüpfung mit dem ZV (und mit den 
anderen Wirtschaftsvertrágen) in StGH 1981/18 nicht herge- 
stellt worden; die in StGH 1981/18 vorgeschlagenen Verord- 
nungen sollen „selbständige“ 1247 sein. Insofern sind die Vor- 
aussetzungen für ein völkervertragsrechtliches Verordnungs- 
recht in StGH 1981/18 nicht geschaffen worden; StGH 1981/18 
ist nicht so auszulegen, dass völkerrechtliche Verträge und 
formelle Gesetze austauschbare Rechtsgrundlagen bilden. 
StGH 1981/18 ist jedoch vor allem deshalb von Interesse, weil 
darin ebenso wie in StGH 1972/1 — ein Weg beschritten wird, 
der den Bestand eines vôlkervertragsrechtlichen Verordnungs- 
rechts nicht nur anerkennt, sondern — so wie dort — auch legiti- 
miert: In beiden Fällen wird in einer von der LV nicht vor- 
hergesehenen Lage!?48 ein Finsatz ungewôhnlicher Mittel vor- 
geschlagen 1249, 
Dieser Vorschlag ist mit nichts anderem als mit der Einsicht zu 
begründen, dass eine (vermeintliche) Lücke in der LV dann gefüllt 
werden kann, wenn ein Bedürfnis oder gar ein rechtlicher oder tat- 
sächlicher Zwang hierfür besteht. Durch diese Einsicht ist das Ver- 
ständnis von Art. 92 Abs. 1 zweiter Satz LV i.d.F.d. Verfassung vom 
5. Oktober 1921 um einen Gesichtspunkt erweitert worden, der dem 
völkervertragsrechtlichen Verordnungsrecht die Tür einen weiteren 
Spalt weit öffnet: Aufgrund von StGH 1981/18 ist es ohne weiteres 
möglich, die LV Instrumenten zugänglich zu machen, die ihrem 
1245 StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 43. 
1246 StGH 1990/13, LES 4/1991 S. 140 (Kursivstellung durch den Verfasser). 
1247 StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 43. 
1248 nàmlich in Bezug auf die Kundmachung des Zoll- und des übrigen Wirtschaftsvertragsrechts. 
1249 nàmlich ein Erlass ,selbstàándige(r) Verordnungen, wie sie die Landesverfassung auch sonst 
kennt"; StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 43. 
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