Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

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Probleme der Weiterentwicklung durch Gerichte und Verwaltung im 
Einzelfall zu {iberlassen”972. 
Praxis 
EWR-Recht 
In StGH 1995/14 heisst es, das EWR-Recht entfalte „vom Zeitpunkt 
seines Inkrafttretens an als Völkerrecht innerstaatlich Wirksamkeit“973, 
In StGH 1998/9 ist von einer EWR-Verordnung als von einer ,inter- 
nationalrechtliche(n) gesetzliche(n) Grundlage“°7* für einen Eingriff in 
ein Grund- oder Freiheitsrecht der LV die Rede, wobei die betreffen- 
de EWR-Verordnung ,als übergeordnetes EWR-Recht Platz greift975. 
Wirtschaftsvertragsrecht 
In StGH 1981/18 wird das Wirtschaftsvertragsrecht mit , Rechtsvor- 
schriften“ assoziiert, „die auf Grund von zwischenstaatlichen oder 
internationalen Verträgen ... als in Liechtenstein geltendes Recht 
übernommen werden"976, ]m gleichen Atemzug wird hervorgeho- 
ben, dass ,die weitere Ausdehnung schweizerischen Rechts" (zu- 
mindest) unter dem ZV ,inhaltlich einseitig durch die Schweiz (er- 
folgt) 977. 
In StGH 1985/1 ist ein in Liechtenstein aufgrund der Wirt- 
schaftsverträge geltendes Schweizerisches Bundesgesetz einem for- 
mellen Gesetz i.S.d. Art. 9 und 65 Abs. 1 LV insofern assimiliert wor- 
den, als es in diesem Erkenntnis heisst, dass „die Kundmachung im 
Landesgesetzblatt ... unabdingbare Voraussetzung für die Geltung 
eines Gesetzes" und ,das ANAG ... daher ... nicht anwendbar (ist)978, 
Diese Gleichsetzung — wenn es sich um eine solche überhaupt han- 
Postulatsbeantwortung S. 15. 
StGH 1995/14, LES 3/1996 S. 122 (Kursivstellung durch den Verfasser). 
StGH 1998/9, LES 3/1999 S. 183 (Kursivstellung durch den Verfasser). 
StGH 1998/9, LES 3/1999 S. 183 (Kursivstellung durch den Verfasser). 
StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 43. 
StGH 1981/18, LES 2/1983 S. 40. 
StGH 1985/1, LES 4/1986 S. 110. 
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