795
796
797
798
799
800
801
802
803
804
805
806
die „regelmässig durch weitere spezielle Verfassungsnormen kon-
kretisiert“ würden, „die als solche direkt Anwendung finden“795,
gehören nach Wille das Rechtsstaatsprinzip/96, das Prinzip der de-
mokratischen und parlamentarischen Grundlage oder das Prinzip
der konstitutionellen Monarchie/?7, In dieser Qualifikation herrscht,
was das Gewaltenteilungs- und das demokratische Prinzip betrifft,
zwischen Wille und Batliner’®® unter Hinweis auf StGH 1986/10/99
und auf StGH 1983/68% Einigkeit.
Der Hinweis von Wille wird durch die Praxis des Staatsge-
richtshofes bestätigt, der die Grundsätze nulla poena sine lege bzw. ne
bis in idem in StGH 1982/65/V bzw. in StGH 1985/12 als ein ,, Verfas-
sungsgebot“801 bzw. als ein ,allgemein gültige(s) Rechtsprinzip”802
bezeichnet und der in StGH 1988/22 und 1989/1 „Grundsätze der
Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit"90? angerufen hat, um seine
Forderung nach einer Kundmachung (vor allem des Wirtschaftsver-
tragsrechts®%4) in seinem vollstándigen Wortlaut zu rechtfertigen.
Aus dem Hinweis in StGH 1979/5 auf den ,der Verfassung allge-
mein zugrundeliegenden Grundsatz der Gewaltenteilung“8°5 (Art. 2
LV) kann abgeleitet werden, dass auch dieser Grundsatz zu jenem
Gedankengut gehórt, aus dem bei der Schaffung der LV geschópft
worden ist. Nach Batliner hat der Staatsgerichtshof aber auch den
,demokratischen Charakter der Verfassung" als ein ,Strukturprinzip'
anerkannt806,
Der Machtausgleich zwischen Monarchie und Demokratie ist zum
Gegenstand eines Erkenntnisses aus dem Jahre 1993 geworden, in
dem der Staatsgerichtshof - im Rahmen einer Stimmrechtsbeschwerde —
auf die Stellung des Landesfürsten (in seiner Funktion als Staats-
oberhaupt) der anderen Staatsgewalt (dem Staatsvolk) gegenüber
Wille (Normenkontrolle) S. 286.
Siehe hierzu statt vieler Gregor Steger, Die Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit als
Garantie des Rechtsstaates in Liechtenstein, in: ZBl. 1962 S. 520ff oder Batliner (Parlament)
S. 28f (Fussnote 40).
Wille (Normenkontrolle) S. 286.
Batliner (Sanktion) S. 130.
StGH 1986/10, LES 3/1987 S. 152.
StGH 1983/6, LES 2/1984 S. 74.
StGH 1982/65/V, LES 1/1984 S. 5.
StGH 1985/12, LES 2/1988 S. 43.
StGH 1988/22 und 1989/1, LES 1/1990 S. 8.
Siehe hierzu das 25. Kapitel Pkt. 2.
StGH 1979/5, LES 1981 S. 114.
Batliner (Aktuelle Fragen) S. 13 (Fussnote 17).
175