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Kommentar
Zusammenfassung und Kritik
Zusammenfassung
Der Umstand, dass in Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Völ-
kervertrags- und dem Landesrecht im technischen Sinne heute
Rechtsklarheit besteht, ist vor allem ein Verdienst der Postulatsbeant-
wortung. Auf dieser Grundlage sowie aufgrund der Praxis des
Staatsgerichtshofes steht fest, dass die liechtensteinische Verfas-
sungsordnung der Lehre des Monismus’ und in diesem Rahmen dem
System der automatischen Adoption (dem Adoptionsprinzip) folgt. Zum
„liechtensteinischen Recht gehört unter anderem das „monistische
System“ 415, das Völkervertragsrecht gilt „in der liechtensteinischen
Rechtsordnung als Völkerrecht und (wird) als solches angewen-
det"416,
Damit sind Standpunkte wie jene Stegers, Gubsers^!" oder des
Staatsgerichtshofes in StGH 1972/1, wonach die Einführung des Vól-
kervertrags- in das Landesrecht durch eine ,Transformation' aus
theoretischen (Steger und Gubser) oder aus praktischen (StGH 1972/1)
Gründen geboten sei, überwunden. Überwunden sind aber auch
Standpunkte, die in der Lehre bis in die jüngste Zeit vertreten wor-
den sind^!8, Der Entscheidung für eine Ausrichtung nach dem Mo-
nismus und nach dem System der automatischen Adoption kommt die
Besonderheit zu, der erste Grundsatz gewesen zu sein, der in der Leh-
re als ein solcher nicht des geschriebenen, sondern des ungeschriebe-
nen Verfassungsrechts anerkannt worden ist^!?: Es handelt sich um ei-
nen Verfassungsgrundsatz, nach dessen Massgabe das Vólkerver-
tragsrecht, d.h. ,ein formrichtig vom Landtag genehmigter und im
Namen des Landesfürsten ratifizierter internationaler Vertrag auto-
VBI 1997/85, Jus&News 2/1998 S. 191.
Hoop S. 221.
Gubser S. 16, der mehr oder wenig missverständlich davon spricht, dass ,die Staatsvertráge
... im Sinne der Vollzugstheorie automatisch ins Landesrecht (übergehen)".
Siehe hierzu Kohlegger (Prüfung) S. 3 und 5 sowie passim, wo davon gesprochen wird, die
Genehmigung gemáss Art. 8 Abs. 2 LV erfolge mit einem ,Gesetzesbeschluss". Siehe hierzu
das 7. Kapitel Pkt. 2.1.
Batliner (Schichten) S. 298.
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