Volltext: Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht nach Massgabe der Praxis des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein

407 
408 
409 
410 
411 
412 
413 
414 
Liechtenstein direkte Geltung (Durchgriffswirkung)" zukomme; das 
eine wie das andere entfalte , ohne besonderen nationalen Transfor- 
mationsakt vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an als Vólkerrecht 
innerstaatlich Wirksamkeit“407. In StGH 1998/9 hat der Staatsge- 
richtshof eine EWR-Verordnung als eine ,(internationalrechtliche) 
gesetzliche Grundlage"^08 für einen Eingriff in ein von der LV ga- 
rantiertes Grundrecht behandelt; in StGH 1998/41 heisst es in Bezug 
auf eine andere EWR-Verordnung, dass diese ,als Bestandteil des 
aus dem EU-Recht ... übernommenen acquis communautaire ... Teil 
des liechtensteinischen Rechtsbestandes geworden (ist)^409, 
Im Rahmen der EMRK hat der Staatsgerichtshof in StGH 
1982/31 erklárt, dass deren Art. 6 ,seit der Ratifikation durch Liech- 
tenstein am 8. September 1982 auch im liechtensteinischen Landes- 
recht gilt"^!9, und in StGH 1994/8, es sei , allgemein anerkannt, dass 
materiellrechtliche Konventionsgarantien wie diejenige der Mei- 
nungsfreiheit so klar und bestimmt gefasst sind, dass sie von den Ge- 
richts- und Verwaltungsbehórden unmittelbar angewandt werden 
kónnen"^!!: der in einer materiell-rechtlichen Konventionsgarantie 
begründete Anspruch gelte ,als solcher im liechtensteinischen Lan- 
desrecht"^^!2. In StGH. 1996/6 ist davon die Rede, dass die EMRK 
nach ihrer Ratifizierung ,umgehend in Kraft (trat) und ... aufgrund der 
in Liechtenstein unumstrittenen automatischen Adoption des Vôlkerver- 
tragsrechts keine Umsetzung ins Landesrecht (brauchte)“41%3 Diese 
Erklárung ist in StGH 2000/33 wiederholt worden^!^, 
StGH 1995/14, LES 3/1996 S. 122. 
StGH 1998/9, LES 3/1999 S. 183. 
StGH 1998/41, n. publ., Pkt. 2.3 der Entscheidungsgründe, S. 13 des Entscheidungstextes. 
StGH 1982/31, LES 4/1983 S. 105. 
StGH 1994/6, LES 1/1995 S. 23. 
StGH 1994/8, LES 1/1995 S. 26 (Kursivstellung durch den Verfasser). 
StGH 1996/6, LES 3/1997 S. 153 (Kursivstellung durch den Verfasser). 
StGH 2000/33, n. publ., Pkt. 6.1 der Entscheidungsgründe, S. 30 des Entscheidungstextes. 
108
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.