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¿Beim ersten Hinblick scheint die Zahl sehr
hoch. Soll Liechtenstein in der Tat monatlich
rund Fr. 16,000.— mehr an Zöllen bezahlen als
bisher, d. h. mehr als das Doppelte des bisher
überhaupt bezahlten Betrages (6,936 Fr. liech-
tensteiner Zoll)? Rechnen wir weiter: Wir
haben schon weiter oben darauf aufmerksam ge
macht, daß Liechtenstein z. T. doppelten
Zoll zahlt: Liechtensteiner und Schweizerzoll.
Ein Teil der Fr. 16,000.— monatlich
ist heute schon bezahlt worden,
ohne daß Liechten st ein davon auch
nur einen Rappen gehabt hätte.
Wie groß ist dieser Teil? Leider kennen wir
die Einfuhr nach Ländern für Liechtenstein
nicht- Wir nehmen daher zu einigen Schätzun
gen unsere Zuflucht. Rehmen wir einmal an,
es kommen heute schon aus der Schweiz
50 % der Nahrungsmittel
10 % des Tabaks
20 % der Gebrauchsgegenstände
10 % des Baumaterials.
Legen wir nun diese Relationen auf die ver
schiedenen Gruppen um, so kommen wir zum
Ergebnis, daß Liechten stein schon
heute an Schweizerzoll im Monat
zahlte:
Nahrungsmittel rund Fr. 2,500.—
Tabak 680.—
Gebrauchsgegenstände „ 1,250.—
Baumaterial „ 600.—
Total: "grTöXßO.—
rund: Fr. 5,000.—
Wir haben Nahrungsmittel- und Tabakbezug
aus der Schweiz besonders niedrig eingeschätzt,
um möglichst auf eine Maxim albe la stung
zu kommen.
Nach den oben gemachten Berechnungen hätte
Liechtenstein nun zu zahlen:
Fr. 16,000.—
ab schon gezahlter Zoll: „ 5,000.—
effektive Mehrla st: Fr. 11,000.—
Es fällt aber in Zukunft
weg der jetzige Liechten
steiner Zoll, rund Fr. 7,000.—
Endliche Mehrlast: Ar. 4,000.—
Alles bei pessimistischer Schätzung
für den Anschlutzfall.
Die hier in Berechnung gezogenen Positionen
erfassen rund drei Viertel der Einfuhr und die
hinsichtlich des Zollertrages gewichtigsten Posi
tionen. Nehmen wir für das übrige Viertel
einen Zuschlag von Fr. 1,000.— an, so greifen
wir wohl hoch. Einen weiteren Zuschlag von
Fr. 1,000.— berechnen >wir für bisher zollfreie
Waren und für bessere Erfassung an der Grenze.
Dann haben wir zu verzeichnen:
Fr.
Mehrbelastung für drei Viertel der
Zollpositionen p. Mon. 4,000.—
Zuschlag für testierendes Viertel . 1,000.—
Zuschlag für zollfreie Positionen und
schärfere Erfassung . . . 1,000.—
Total: 6,000.—
per Jahr X 12 — 72,000.
Wir haben mit dieser Summe wohl das
Maximum der Mehrbelastung ge
rechnet, da die Einfuhrzahlen 1922 von einer
außerordentlichen Bautätigkeit beeinflußt waren.
Ferner fand im Jahre 1922 noch eine starke
Ausnutzung der Kronen- und Markkonjunktur
in Gebrauchsgegenständen statt. Nach unsern Be
rechnungen wird man die Mehrbelastung durch
den Zoll auf allerhöchstens Fr. 7.— per
Kopf und Jahr ansetzen können.
Normalerweise wird sie aber weit
niedriger sein. Eine fühlbare all
gemeine Verteuerung durch den
Zollanschluß wird nicht eintreten.
In der Hauptsache wird sie ent
fallen auf Gebrauchsgegenstände
und Baumaterialien. Diese ver
mögen aber die durchschnittliche
Preislage in Liechtenstein nicht
entscheidend zu beeinflussen.
II.
Der Skaatsvertrag vom 29. März 1923.
Wir haben uns bisher mit den allgemeinen
Grundzügen befaßt, so weit sie den liechtenstein
schweizerischen Zollanschluß betreffen. Nun gilt
es, die spezielle Modalität zu behandeln, nach
welcher der Anschluß eventuell vor sich gehen soll.
Wie in der Einleitung betont worden ist,
handelt es sich um die Einschätzung dieses Ver
trages nach feiner volkswirtschaftlichen
und fislkalischen Bedeutung für Liechten
stein.
A. In volkswirtschaftlicher Hinsicht
ist der Staatsvertrag von allergrößter Bedeu
tung, weil er der logischerweise erfolgenden
wirtschaftlichen Unifizierung ihre vorderhand
endgültige Form geben soll.
Es handelt sich beim vorliegenden Vertrage
im allgemeinen nicht um einen Zoll Vereins-
vertrag, d. h. nicht um die Bereinigung zweier
mit Bezug auf die Zollpolitik gleichberechtigter
Kontrahenten, sondern vielmehr eher um einen