Volltext: Gutachten über den Zollanschluss Liechtensteins an die Schweiz

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¿Beim ersten Hinblick scheint die Zahl sehr 
hoch. Soll Liechtenstein in der Tat monatlich 
rund Fr. 16,000.— mehr an Zöllen bezahlen als 
bisher, d. h. mehr als das Doppelte des bisher 
überhaupt bezahlten Betrages (6,936 Fr. liech- 
tensteiner Zoll)? Rechnen wir weiter: Wir 
haben schon weiter oben darauf aufmerksam ge 
macht, daß Liechtenstein z. T. doppelten 
Zoll zahlt: Liechtensteiner und Schweizerzoll. 
Ein Teil der Fr. 16,000.— monatlich 
ist heute schon bezahlt worden, 
ohne daß Liechten st ein davon auch 
nur einen Rappen gehabt hätte. 
Wie groß ist dieser Teil? Leider kennen wir 
die Einfuhr nach Ländern für Liechtenstein 
nicht- Wir nehmen daher zu einigen Schätzun 
gen unsere Zuflucht. Rehmen wir einmal an, 
es kommen heute schon aus der Schweiz 
50 % der Nahrungsmittel 
10 % des Tabaks 
20 % der Gebrauchsgegenstände 
10 % des Baumaterials. 
Legen wir nun diese Relationen auf die ver 
schiedenen Gruppen um, so kommen wir zum 
Ergebnis, daß Liechten stein schon 
heute an Schweizerzoll im Monat 
zahlte: 
Nahrungsmittel rund Fr. 2,500.— 
Tabak 680.— 
Gebrauchsgegenstände „ 1,250.— 
Baumaterial „ 600.— 
Total: "grTöXßO.— 
rund: Fr. 5,000.— 
Wir haben Nahrungsmittel- und Tabakbezug 
aus der Schweiz besonders niedrig eingeschätzt, 
um möglichst auf eine Maxim albe la stung 
zu kommen. 
Nach den oben gemachten Berechnungen hätte 
Liechtenstein nun zu zahlen: 
Fr. 16,000.— 
ab schon gezahlter Zoll: „ 5,000.— 
effektive Mehrla st: Fr. 11,000.— 
Es fällt aber in Zukunft 
weg der jetzige Liechten 
steiner Zoll, rund Fr. 7,000.— 
Endliche Mehrlast: Ar. 4,000.— 
Alles bei pessimistischer Schätzung 
für den Anschlutzfall. 
Die hier in Berechnung gezogenen Positionen 
erfassen rund drei Viertel der Einfuhr und die 
hinsichtlich des Zollertrages gewichtigsten Posi 
tionen. Nehmen wir für das übrige Viertel 
einen Zuschlag von Fr. 1,000.— an, so greifen 
wir wohl hoch. Einen weiteren Zuschlag von 
Fr. 1,000.— berechnen >wir für bisher zollfreie 
Waren und für bessere Erfassung an der Grenze. 
Dann haben wir zu verzeichnen: 
Fr. 
Mehrbelastung für drei Viertel der 
Zollpositionen p. Mon. 4,000.— 
Zuschlag für testierendes Viertel . 1,000.— 
Zuschlag für zollfreie Positionen und 
schärfere Erfassung . . . 1,000.— 
Total: 6,000.— 
per Jahr X 12 — 72,000. 
Wir haben mit dieser Summe wohl das 
Maximum der Mehrbelastung ge 
rechnet, da die Einfuhrzahlen 1922 von einer 
außerordentlichen Bautätigkeit beeinflußt waren. 
Ferner fand im Jahre 1922 noch eine starke 
Ausnutzung der Kronen- und Markkonjunktur 
in Gebrauchsgegenständen statt. Nach unsern Be 
rechnungen wird man die Mehrbelastung durch 
den Zoll auf allerhöchstens Fr. 7.— per 
Kopf und Jahr ansetzen können. 
Normalerweise wird sie aber weit 
niedriger sein. Eine fühlbare all 
gemeine Verteuerung durch den 
Zollanschluß wird nicht eintreten. 
In der Hauptsache wird sie ent 
fallen auf Gebrauchsgegenstände 
und Baumaterialien. Diese ver 
mögen aber die durchschnittliche 
Preislage in Liechtenstein nicht 
entscheidend zu beeinflussen. 
II. 
Der Skaatsvertrag vom 29. März 1923. 
Wir haben uns bisher mit den allgemeinen 
Grundzügen befaßt, so weit sie den liechtenstein 
schweizerischen Zollanschluß betreffen. Nun gilt 
es, die spezielle Modalität zu behandeln, nach 
welcher der Anschluß eventuell vor sich gehen soll. 
Wie in der Einleitung betont worden ist, 
handelt es sich um die Einschätzung dieses Ver 
trages nach feiner volkswirtschaftlichen 
und fislkalischen Bedeutung für Liechten 
stein. 
A. In volkswirtschaftlicher Hinsicht 
ist der Staatsvertrag von allergrößter Bedeu 
tung, weil er der logischerweise erfolgenden 
wirtschaftlichen Unifizierung ihre vorderhand 
endgültige Form geben soll. 
Es handelt sich beim vorliegenden Vertrage 
im allgemeinen nicht um einen Zoll Vereins- 
vertrag, d. h. nicht um die Bereinigung zweier 
mit Bezug auf die Zollpolitik gleichberechtigter 
Kontrahenten, sondern vielmehr eher um einen
	        

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