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2. Die Sigung vom 6. Februar 1926.
Am 6. Februar 1926 beriet der Landtag in vertraulicher
Sigung den neuen Vertrag zwed8 Genehmigung, da die Kon-
ejftondrin bi8 jum 8. Februar 1926 im Bejike des definitiven
Bertrags fein jollte, um rechtzeitig das nötige Kapital be-
fhaffen zu fünnen. Einleitend gab Herr Dr. Emil Bed einen
Ueberblid fiber den Gang der Serhandlungen und den Inhalt
des Vertrages, mobei er betonte, daf die Fnhaberaftien den
Jachteil befigen, ba der Jnhaber nidht dujaufinben [ei, [obalb
die Nachzahlungspflidht geltend gemacht werde. Deshalb Hätte
er großen Wert darauf gelegt, daß nur Namenaktien für zu-
[äffig' erflärt morden mâären. Bezüglich der Arbeitsbefchaffung
teilte er mit, daß bie Konzeffionärin mündlich verfproden
: babe, jübrfid) mindejtend Fr. 100,000 an Arbeitslöhnen aus-
àugabfen, morüber fie aber eine [djrijtlidje Grtlürung nicht
abgeben molle. Hud) (ei e8 bisher nicht möglich gewejen,
die Dauer auf mweniger als fieben Jahre herabzujeken. Gegen-
über: der Anregung des Herrn Abgeordneten Peter Büchel,
die alte Lotterie durch eine Liquidationsftelle durchführen zu
laffen, duÿerte der juriftiidhe Berater dad Bedenken, daß der
Gtaat die Garantie übernehmen müßte. E83 märe namentlich
zu prüfen, ob die verfügbaren Fr. 50,000 zur Durchführung
der alten: Lotterie genügen, nachdem bereits Verpflichtungen
für Fr. 16,000 Sefteben. Die gleichen Bedenken galten auch für
die Anregung de8 Herrn Abgeordneten Sofef Marzer, daß das
Band jelber Sie alte Qotterie mit'den al8 Kaution verfallenen
gr 100,000 durchführen fénnte. Bon Herrn Präfidenten Dr.
ilh. Bed war beantragt worden, bad Land in einer andern
Weije zu beteiligen, durch GratiSaftien ober Genupidjeine,
worauf der juriftijche Berater ermiderte, daß ein Verjuch in
biejer Stidjtung bereit8 gemadjt morben fei, jedoch erfolglos.
Der Landtag bejdj[op Bierauf, e8 jet der Verjud) qu madjen:
1. Den Anteil des Landes zu erhöhen.
2. Für die Unkoften ded Staated zu erreichen, daß die
gffeftioen Stojten bezahlt merden follen, falls. fie den
etrag von gr. 6000 itberfteigen miirden.
3. Die Vertragsdauer fei möglidhft herabzufegen und für
den-Staat eine SRündigung8môglidfeit vorgufeben.
4. Dap ein Teil der Kaution audj dann verfallen fein
fol, menn bie Firma den Betrieb einjtellt,