Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

  
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Kreditierung der Marken entfalten war, mußte hier der‘ Staat 
von vorneherein einen Betrag von Fr. 90,000 für Porto pro 
Slaffe unentgeltlich leijten, alfo auf eine Entfdädigung -von 
Unfang an verzichten. Unbdererfeitd mupte die Leiftung einer 
fizen Summe, ie bisher auf $yr. 100,000 pro fajje feltgelebt 
war, auf Fr. 5000 Berabgefett werden. Die Gewinnbeteili- 
gung, die bisher für die erften beiden Jahre auf 10%, für 
fpäter auf 20 % fiziert mar, wurde im neuen Vertrage auf 
anfänglich) mazimal.10 %, für das vierte und fünfte Jahr 
11°%, unb für dad fedhjte und fiebente Jahr 12 % von den 
Bruttoeinnahmen feftgefeht Für die Beftreitung. der Unfoften 
wurde der Betrag auf Fr. 6000 (bidher Fr..10,000) und erjt 
ür das fünfte, fechfte und fiebente Jahr auf Fr. 10,000 
ftatuiert. Dem Vertrag wurde eine Jujagerflirung beigefügt, . 
bes nalis, daß bie Stongejfionárin fich verpflichte, die bis- 
hHerige Lotterie zu Ende zu führen und für die Sicherung der 
drei Biehungen vor der nädften Biehung eine Summe von 
Sr. 50,000 in bar zu erlegen, die jedocH nur in Anfpruch 
genommen werden jolíte, menn die8s notwendig märe, im Falle 
e8 Nichtbedarfs jedoch als Teilzahlung auf die Kaution ans 
gured)nen rmoüre. Snbererjeit8 erf(árte fid) bie Siegierung bas 
mit einverftanden, dap die bisher bei der Landesbank für die, 
Lotterie einbezahlten und noch verfügbaren Gelder nach Abzug 
der beftehenden Verpflihtungen auf die neue Songeffionärin 
übergeben [ollen. Bon der Erfüllung diefer Verpflihtungen 
aud der Bufaberflärung joll die Gültigkeit des ganzen Konz 
aeiftonSdertrages abbängig fein. s 
Diefer Entwurf murde dem Landtage al8 Kommiffion: am 
  
  
1. Februar 1926 zur Beratung unterbreitet, unter Hinweis . 
darauf, daß die Behandlung dringlich fei. Der Regierungschef 
betonte, die Megierung müffe jede Verantwortung ablehnen, 
allg der Landtag den Vertrag nicht behandeln wolle. Die . 
inderheit ftellte die Bedingung, daß vorher die Regierungs- 
rat8frage erledigt fein müfje. Und als die Mehrheit darauf 
nicht einging, fam ein Befchluß nicht zujtande. Die Konzeffios 
ndrin wiinjdte aber doch eine Stellungnahme der Regierung, 
weil e8 ifr fonft nicht gelingen mürde, rechtzeitig für die 
nädjte Ziehung das nötige Geld zu befchaffen. Deshalb entz 
[dlop fid) bie Stegierung y ben SSertrag mit Qerrn Grüper 
abaujdjfiepen, unter ausbrüdlidjem Borbehalt ber Genehmigung 
durch den Landtag. Der Vertrag murde daher noch gleichen 
Xag8 unter biejem Vorbehalt fjamt Zufagerflärung beidfeitig 
untergeid)net. — ^ : 
  
  
  
 
	        

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