Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

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- gelgte eid, ba niemanb für bie IIT. Klaffe die erforderliche 
Garantie übernefmen wollte, und daß die nötigen Gelber in= 
folgedeffen fehlten. ; 
“ Mud hatte die Kontroliommiffion {Hon vor der IT. Ziehung 
..verfucht, Cinjicht in die Bücher zu nehmen, e& war ihr aber 
eantmortet morden, bie gejamte Buchführung werde von der 
.. Gparfdj[a gemacht. Diefe aber erklärte, daß jie nur die Eins 
gablung auf bie Soje unb bie Auszahlungen auf die Treffer 
. gebucht Babe, morüber ber Gejelljdjajt ieben Tag Bericht er- 
tattet merde. Die Sommiffion lehnte daher jür weitere Zies 
Hungen die Verantwortung ab. Da jedoch die Ziehung nod) 
gleichen Taged ftattfinden follte, war ein Verbot derfelben 
nicht mob: angángig. Sie Fonnte deshalb ungehindert ftattfin- 
‚den. Nachdem aber die I. Ziehung erfolgt mar, hielt die 
Regierung es für ihre Pflicht, die nötigen Siderungsmapregeln 
qu treffen. Sie ließ deshalb unterm 28. und 29. Jänner 1926 
alle in Liechtenftein greifbaren Werte der Unternehmung durch 
Sicherungsbot mit Bejdhlag belegen, worauf bi8 zur Ab= 
flürung ber S3erültnijje eine ZmangSverwaltung eingejett 
wurde, mit welcher der Sefretär der WirtjHaftsfammer, Herr 
Guido Feger, betraut wurde. Nachträgli hatte die Regierung 
in Erfahrung gebracht, daß auf der Spar: und Seihkafje nod) 
Wedyfel der Kongefjiondre lägen. Herr Dr. Emil Bed empfahl 
daher, vorfichtshalber auch dieje mit Bejdhlag zu belegen. Dies 
unterblieb dann aber, da Herr Dr. Reich nad Prüfung diejer 
Papiere erflärte, dab'fie mertlos jeien. . 
+ Sm Anjdhlufje dbaran wurbe Herr Dr. Reid), 9tedjtSanmalt 
in Feldkirch, Seauftragt, gegen die Firma Bank Sautier & Co. 
: 812. unb die VertriebSunion in Triefenberg einen Prozeß gu 
Geltendmachung aller Anfprüche des Staates einzuleiten. Um 
29: Jänner‘ 1926 erging der Zahlbefehl, der auf folgende 
Summen’ lautete: 
Für Briefmarken * Fr. 285,898. 80 
. » Staat3abgaben , 200,000. — 
» Stontrollgebithren , 10,000. — 
Summe Fr. 495,898. 80 
Der erhobene Einjprud) wurbe am 17. Februar 1926 durch 
KechHtsöffnungsentjcheid aufgehoben. Die Pierauf angebobene 
Aberfennungstlage führte zum Urteil des fürftl. Bandgerichtes 
vom. 16. März 1926, des Inhalts: 
  
  
 
	        

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