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tviffen ded Verwaltungsrates mit dem Unternehmen in Berbin-
dung gebrad)t worden fei, wa8 [don einen gang forruptions=
mäßigen Gindrud ermeden fönnte“. Die Regierung konnte dies
mit der Feftitellung widerlegen, dap laut Protofoll fiinf Mit-
glieder des VermaltungSrates in ber -@ifung vom 21. 9lugujt
1925 einjtimmig bejdloffen hatten, den Bedingungen des
ftongejfion8pertrage8 betre[fenb bie Gparfajfe auguitimmen.
Die Jnterpellationdbeantwortung der Regierung bezüglich
des Monopols mar vom ,Biedtenfteiner Bolishlatt“ mit ben
Worten mwiedergegeben worben: ,E8 Handelt fid) nidjt um ein
Monopol“, mährenddem der Herr Regierungschef mörtlich ers
flärt Hatte: „Die Frage, ob mit der Konzejlion ein Monopol
verbunden jei, ijt qu bejahen“. In dem ermähnten Tea
mie$ nun bie Stegterung weiter nod) auf § 71 des X. G. R..
bin, melder eine gejetlidhe Vafis für die Schaffung des Mo-
nopol8 bildete. Damit allein {Hon war der Bormurf de8 Vers
faffungsbeutges miderlegt, abgejehen davon, daß das Monopol
i8 zur Schaffung der ge[eblidjen Grunblage gar nicht ge-
währt morden mar. Denn gemäß Actifel 11 der Konzeffion
haben fid) Finangfommiffion und Regierung nur verpflichtet,
„für die baldigfte Schaffung eine8 gefjeblidhen Monopols ihr
öglichjtes zu tun und bi8 dahin feiner anbern Klaffenlotterie
eine ftongeifion qu erteilen“.
Was die vorgeworfene Korruption der Staatdlenfer bes
traf,‘ fonnte die Regierung Lediglich auf die Gängenden Strafs
proge|je vermeifen; welche zu einer Verurteilung der beiden
S pruden Herren Dr. Hermann Walfjer und; Bernhard
ijd) führten. ; .
Cnbíid) mar in ber Sinterpellation audj bie SBerüffente
lidung be8 Vertrages verlangt worden. Nachdem aber der
Interpellant felbjt die Verantmortung. für die VerôfjentliGung
‚nicht übernehmen wollte,‘ glaubte die Regierung, von einer
{olden abfehen au milffen. Der vorftefend abgedructe Text
be8 Vertrages dürfte aber Bemweid genug dafür fein, daß die
ausgejprodjene -Bérmutung, der Vertrag enthalte fompromit=
tierenbe Beftimmungen, in feiner Weife gerechtfertigt mar.
Sn einem. zweiten Flugblatt vom 8. Januar 1926 fah
fid bie Regierung gezwungen, eine Reihe weiterer ‚unrichtiger
Behauptungen, die teils im ,Siehtenfteiner Volfsblatt“ abge=
druckt waren, teil8 miindlid) im Land Herumgeboten‘ wurden,
. gu miderlegen. Go war behauptet worden, bad Land Babe
dem Unternehmen große Summen gefchenft, mährend in Wirk-
lidhfeit nur dad Porto für eine Menge Briefe, die überhaupt