Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

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werden. Dem Verlangen der Kongeffiondre, den Wortlaut des 
Wertraged {hon jest heraudzubefommen, wurde nidht entiprochen, 
bagegen einigfe man fich dahin, den Konzeffionären folgende 
fhriftlidhe Erflärung in die Hand ju geben (Brief vom 20. Aug.): 
„Unter Bezugnahme auf die Vejpredhungen: mit Ihren Her» 
ren Dr. Gautier unb Sdjmibfaufer unb Herrn Max Bed mit der 
Finangtommiffion und der Megierung vom 19. Auguft 1925 betref- 
fend die Erteilung einer Konzellion für die DurdHführung einer 
Rlaïjenfotierie teilen wir Ihnen im Sinne des Art. 13, UHL 1 
des Konzellionsentwurfes mit, bab Regierung und Finanzkom: 
mijlion bereit find, den beiden Rongeffionären, d. h. der Bank 
Gautier & Co. À. G. in Luzern und der Vertriebsunion in Trie- 
lenberg, bie Bewilligung zur Durchführung diefer RIaffenlotterie 
au den vereinbarten Bedingungen zu erteilen, wenn innert 14 Tas 
gen, d. 5. bis zum 3. September 1925, der Betrag von 100,000.— 
Hranten Schw. W. in bar bei der Spar: und Leibfafle in Baduz 
als‘ Kaution hinterlegt wird.“ . 
Zum Schluffe dankte der Herr Neg.-Chef dem juriftifchen 
Berater für {eine Mitwirkung und beantragte, ihn hiefür an- 
gemeffen qu entfdhäbdigen. : 
Nach Ab{chlup der mitndlidhen Verhandlungen, fuhr Herr 
Dr. Emil Ved auftragdgemip zu Herrn Dr. Gautier nad) 
Luzern und lief den Bertrag unterzeichnen und die Änterfchrift 
amtlich beglaubigen. Die Unterzeichnung durch die Bertriebs- 
union Triefenberg erfolgte in Vabuz. Sleichzeitig wurde den 
Konzeffionären aud) die von der Regierung unterfertigte ton- 
aeffion ausgefolgt. 
10. Der erfte Lotterievertrag. 
Der endgültige Bertragstert hatte folgenden Wortlaut: 
„Konzeffion 
Die Regierung des Fiirftentums Liedhtenfiein, im Einvernehmen 
mit der Finangtommiliion des Landtages, erteilt Biemit ber nt. 
Gautier & Cie. 91-6. in Qugern unb ber Bertriebsunion in Tries 
Jenberg die Bewilligung sur gemeinfamen Crridhtung und Durdfiib- 
rung einer Klaflenlotterie unter folgenden Bedingungen: 
L Konzefionäre, 
rt. 1. 7 
Als Rongejfionäre gelten die Banf Gautier & Cie. A.-G. in Lu: 
zern und die Bertriebsunion in Triejenberg. 
. Sie genannte Bank hat für alle Nedtsverbältnifie aus dem Lot- 
feriegci fient in f8abus Siedjtsbomigil ju nefmen umb bie fBeririebs: 
union in Liechtenjtein zu behalten. 
. Cine Abtretung der Rongellionsberedtigung im ganzen oder in 
Matte Teile berjefbem ift ohne Sujtimmung ber 9tegierung nicht ges 
attet. .
	        

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