Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

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Qeiterhin enthält der Entwurf die ebenfatf8 in ber Stont« 
miffion befprodjene CBebingung, bag fid) die Gefell{chaft fiir 
dır ganze Dauer für die Mindelfleiftung von 1 Million Franken 
verpflichtet, fomit im Ganzen für einen Betrag von 5 Millionen 
Granten. Während nach dem Befchluß der Rommiffion die 
Grantaturfoften fiir die erfte Sendung im Höchftbetrage von 
75,000 Fr. den Nonzeffionären für die Dauer von 10 Tagen 
gegen Cinräumung eines bloÿen Geminnanteiles bâtte freditiert 
werden follen, fiebt der Entwurf überbie8 eine genefme Bantk- 
bürgfchaft vor und befchränkte den Kredit auf die Dauer von 
einer Woche. E8 ergibt fid) alfo, daÿ diefer Entwurf, über 
die von der Rommiffion gefaten Befchlüffe hinausgehend, 
einen Marten-Sredit nur gegen genehme Banftbürgfhaft vor- 
fab. Im Intereffe der Sicherung des Staates wurde ferner 
neu die Beftimmung aufgenommen, daß bie bei ber Cpar- unb 
Leihkafje deponierten A nur gegen Barzahlung Herausge- 
geben werden follten. Die Einlage in den Kautionsfond von 
minbdeftens 250000 Fr. jährlich fodann, weldhe nach den QBera-, 
tungen der Rommiffion auch von der Regierung Poe geleitet 
werden follen, war in diefem Entwurfe nur auf die Songef- 
fiondre bejchrdntt. ; 
flnb endliH wurde auch die Berfügung über die einge- 
gangenen Gelder in dem Sinne befchräntt, bag bis zur Er- 
füllung aller Verpflihtungen gegenüber bem Lande und Dritten 
über dag Geld nur zum diede der Durchführung der Lotterie 
verfügt werden fönne, woriber der Regierung dad nbtige 
Stonttolíred)t vorbehalten war. Ebenfo wurden die Haftungs- 
beftimmungen im Cntwurfe wefentlidh verfhärft, indem dort 
der Verfall der Saution fowie des Sautionsfonds für den 
Fall der nicht richtigen Erfüllung des Vertrages vorgefehen 
war. Cnbíid) wurde aud) ein eingehended Einfichts- und 
- Rontrollreht der Regierung vorgefehen. 
Diefe Beifpiele dürften zeigen, daß diefer Ne- 
* gierungéentmurf mefentlid ftrenger gepalten war, 
alg die einftimmigen Befhlüffe der Kommiffion. 
Diefer Entwurf wurde vom juriftifden Berater 
mit der Regierung und Herrn Abg. Wachter als 
Bertreterder Finanzkommiffion verfaßt, und man 
mar einfelfig in feiner Annahme. Hierauf wurde 
er den Rongeffionären übergeben, melde ihn als 
' ,Senferoertrag" begeid)neten unb erfíürten, baf 
Sie Bant einen fotden Entwurfnidtannehmen tonne. 
 
	        

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