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^1) 99er fid) bemüft, über diejenigen Perfonen,
welche am UAbjhluF des Rongeffiongvertrages mit-
gewirft haben, ein gerechfed firteil zu füllen, bar...
nicht nur von den Tatfachen audgehen, die heute befannt -
find. Er wird fid) vielmehr in die damaligen Ber-
Hältniffe zurückverfeßen und billigerweife berückfichtigen
müffen, daß man damals vieles nicht wußte und
nicht wifjen fonnte, was heute fejtitehende Tatjadhen -
find. Denn, nachdem der Erfolg befannt ijt, ijt es
ungleich viel leichter zu fagen, wie man fich hätte
verhalten follen, wie auch 3. B. die einfache Frage, ob
man geftern den RNegenfchirm hätte mitnehmen follen,
Heute viel ficherer beantwortet werden fann ald
geftern früh.
Und hier muß nun jedermann, der über bie
damaligen Berhältniffe orientiert ijf, bei unvorein-
genommener Betrachtung zugeben, dap die Ne-
gierung bei einer Ablehnung des Konzeffionsgefuches
mindeftens ebenjofehr angefochten worden wäre.
Man hatte ed ihr ficher nicht verziehen, wenn fie
ein folches Angebot abgelehnt oder auch nur durch
ihre zumartende Haltung oder durch Einberufung
ded Landtags unmiglih gemacht hatte. Dem Lande
waren Einnahmen von Millionen gugejichert worden.
fInb daß. diefe Suficherung ernft gemeint war, ging
{chon daraus hervor, daß eine. {chweizerifche. Bank,
deren Information damals günftig lautete, ji) mit
ihrem ganzen Vermögen für ihre Erfüllung einfeßte
und fogar einen Betrag von 100000 Fr. hiefür depos
nierte. Dazu fam die Gelegenheit zur Arbeitdbe-
fhaffung. Schon zirkulierte im Lande das Gerücht,