Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

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: D. 
SdHlufbemertung. 
Die Regierung hat fichH bemiiht, in diefem Be- 
ridhte eine miglichft objeftive Darftellung von Tat- 
_fachen zu geben, um den hohen Landtag dadurch in 
die Lage zu verjeSen, fi an Hand derfelben ein 
eigenes und felbjtftändiges Ärteil zu bilden. Im 
vollen Vertrauen darauf, daB -diefe Tatfachen bei 
richtiger Würdigung der mftände ihr Verhalten 
in der ganzen Lotterieangelegenheit ohne weiteres 
voll und ganz zu rechtfertigen vermögen, hat die 
Regierung Gewicht darauf gelegt, diefelben möglichft 
eingehend darzuftellen und, wenn immer möglich, bie 
Protokolle und die Akten wörtlich zu zitieren. 
Qm Sntereffe der Objektivität mußte ferner eine dhro- 
nologifche Darftellung gewählt werden, welche die Greig- 
niffe in ihrer zeitlichen Reihenfolge wiedergibt. Der Be- 
richt ift infolgedeffen lang geworden. 9lud) fonnte 
et bei biejer Methode nicht jene Leberfichtlichkeit 
gewinnen, die bei einer Einteilung nach Sachfa- 
tegorien möglich gemwefen wäre. Immerhin glaubt 
die Regierung doch jagen zu fönnen, daß der Bericht 
ein gefreue8 und möglichft eingebendes Bild der tat- 
fächfichen Berhältnifje bietet. Bei der großen Fülle 
des Stoffes wäre es allerdings nicht zu vermundern, 
wenn der Bericht in einzelnen Punkten Irrtümer ent= 
Halten follte, indejjen dürften diefelben nur von unter- 
geordneter Bedeutung fein. Uuf die widhtigjten und 
ent{cheidenden Momente aber, bie bei ber chronolo- 
‘ gifden Wiedergabe nicht in gebührender Weife Der- 
vortreten, glaubt die Regierung zum Schluffe noch 
einmal hinweifen zu follen: ,
	        

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