Volltext: Motivenbericht zum Neuen Steuergesetz des Fürstentum [!] Liechtenstein

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ung der Größe dieser Kapitalien fehlen für Liechtenstein voll 
ständig, und deshalb muß wieder zu einer rohen, aber vorsich 
tigen Annahme gegriffen werden. Nach den auf Grund land 
wirtschaftlicher Buchhaltungen durchgeführten Erhebungen des 
Schweizerischen Bauernsekretariates entfielen im Durchschnitt 
der Jahre 1906 bis 1903 in der Schweiz auf fe Fr. 2010 Bo 
denkapital Fr. 880, die ' im Obstbaum- und Pflanzenkapital, 
Maschinen und Geräten, und umlaufendem Betriebskapital ge 
bunden waren, mit anderen Worten: diele Kapitalinvestitionen 
repräsentierten im Durchschnitt der erwähnten Jahre in der 
Schweiz 43,78% der Kapitalinvestitionen im Grund und Bo 
den. Nun sei, um Enttäuschungen vorzubeugen, besonders vor 
sichtig angenommen, daß angesichts ' der wesentlich geringern 
Kapitalintensität des landwirtschaftlichen Betriebes in Liechten 
stein diese Quote für Liechtenstein nur rund Va so hoch wie in 
der Schweiz anzusetzen ist, daß also das in der Landwirtschaft 
arbeitende, aber nicht im Grund und Boden, in Gebäuden und 
in der Viehhabe gebundene Kapital nur 10% des Bodenkapitals 
repräsentiert. Bei einem Bodenkapital von Fr. 23,876,958 er 
geben 10% den Betrag von Fr. 2,387,695 
e) In Handel und Gewerbe arbeitendes Kapital. Sind 
schon die Unterlagen - für die Erfassung des in landwirtschaft 
lichen Betrieben arbeitenden Kapitals recht mangelhaft, so ver 
sagen sie vollständig für die Erfaffung des in gewerblichen und 
kaufmännischen Unternehmungen investierten Kapitals. Das 
Einzige, was auf Grund der vorhandenen Unterlagen feststeht, 
ist: , daß (abgesehen von den beiden fabrikmäßigen Betrieben im 
Lande, deren Steuerleistung pauschaliert ist, und abgesehen von 
den im Lande domizilierten Aktiengesellschaften) zusammen 431 
Zensiten zur Gewerbesteuer veranlagt wurden, und daß deren 
steuerbarer Erwerb aus dem Betriebe einer gewerblichen Unter 
nehmung oder eines Handelsgeschäftes mit zusammen rund 
Fr. 900,000 angesetzt war. Die Verteilung dieser Zensiten und 
ihres Erwerbes nach Größenkategorien gestaltete sich folgender 
maßen: 
Erwerb aus selbständigem Be Zahl der . G'samterwerb der 
triebe von Handel n. Gewerbe Zensiten Gröhenkategorie 
Bis zu Fr. 1,000 230 Fr. 118,810 
Fr. 1,001 bis Fr. 2,000 
Fr. 2,00 > bis Fr. 3,500 
Fr. 3,801 bis Fr. 6,000 
Fr. 6,001 bis Fr. 9,000 
Fr. 9,001 bis Fr. 12,000 
über Fr.-12,000 
64 
53 
62 
11 
5 
6 
Fr. 109,375 
Fr. 145,450 
Fr. 295.700 
Fr. 82,600 
Fr. 55,000 
Fr. 98,500 
Zusammen 
Fr. 908,435 
431
	        

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