Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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nen- und Gesellschaftsrecht von über 1000 Artikeln, , das 
von Herrn Dr. W. «Weck versaht worden ist. 
Angeklagter: Ja, von Dr. W. Weck und Dr. Emil 
Beck in Bern. ^ \ 
Verteidiger: Sind nicht hier in Vaduz eine Un 
menge ausländischer Gesellschaften» bei denen Dr. Bleck 
irgendwie als Domizilhalter fungiert? 
Präsident: Wie soll das im Zusammenhange ste 
hen mit der Sache? 
■ Verteidiger: Mir liegt daran, die Mentalität mei 
nes Klienten dargutun an Hiattd dev Verhältnisse, wie 
sie entstanden sind, bevor es so weit gekommen ist. 
Ich muh das feststellen lassen. Ich mutz wissen, warum 
die Kontrolle durch Dr. Beck so mangelhaft gewesen 
ist; ich muh das Beispiel, das Beck und andere Leute 
gegeben haben, hier feststellen. 
Präsident: Das ist nicht notwendig. 
Verteidiger: Es kommt darauf an, was er weitz, 
Für seine Psychologie ist es maßgebend, was er weitz, 
nicht was i ch weih. 
Präsident: Sie sind doch von Thöny inforiniert 
worden. 
Kuber: Ich habe meine Informationen nicht bloß 
von Thöny erhalten und muh daraus bestehen, dah 
ich diese Dinge befragen kann. Ich bitte zu beant 
worten, ob nicht Dr. Beck an einer großen Zahl von 
Gesellschaften, die hier domizilieren, beteiligt ist, ob 
man nicht von 100 bis 200 Gesellschaften sprechet 
kann. 
Angeklagter: Dah Dr. Beck an vielen Geschäften 
direkt und indirekt beteiligt ist, ist allgemein bekannt'. 
Verteidiger: Sind durch d iese Tatsachen nicht eine 
Menge ausländischer Leute, gute und schlechte Elemente!, 
ehrliche Geschäftsleute und Spekulanten nach Liechten 
stein gekommen. Kat man nicht in weiteren Kreisen 
von den großen Eewinn-Ehäncen solcher Geschäfte ge 
sprochen ? 
Angeklagter: Das stimmt. 
Verteidiger: Ist nicht bei.der Gründung der Klas 
senlotterie in Aussicht gestellt worden, dah der Staat 
an diesem Unternehmen eine Leistung von 800,000 Fr. 
erhalte, direkt als Staatsabgabe, also mindestens! ebenso 
große Summe als die Porto-Einnahmen, somit einen 
Betrag, der n icht nur zur Deckung des Budgets, son 
dern auch zur Unterstützung sozialer, wohltätiger Werke 
verwendet werden sollte. 
Angeklagter^. Das stimmt. 
Verteidiger:"DctS war damals für das kleine Liech 
tenstein in Aussicht gestellt worden. Ist es bekannt, 
daß trotz des Mißerfolges der Lotterie ein Vorteil für 
das Land im Beträge von 200,000 Fr. erreicht wor 
den ist? . 
Thöny: Ja. . . . 
Verteidiger: Bei der Ausarbeitung, des Cparkasfa- 
gesetzes und des darauf gestützten Gefchäfts'-Reglementes 
war Dr. Beck beteiligt. 
Thöny: Das Sparkassagesetz wurde vom Profe'sor 
Landammann gemacht, ob Beck sich daran beteiligt hat 
kann ich nicht sagen, aber bei demj/Geschäfts-Reglement 
war er lmbei. 
Verteidiger: Wir haben gehört dah die Kompetenz 
summe von 1000 Fr. erhöht worden ist durch einen Be 
schluß des VerwaltungsratÄ. Jst das . geschehen Unter 
dem Präsidium durch Dr: Beck? Ist diese..Erhöhung 
von der Regierung oder vom Parlament Ihres Wis 
sens genehmigt worden? 
Thöny: Nein. l . / 
Präsident: Wann war has? 
Thöny: Das war vielleicht im Jähre 1925. 
Verteidiger: Die Treuhand'gesellschaft hat- zweierlei 
Berichte . erstattet: Einen offiziellen und'einen internkn 
Bericht. Diese Berichte muhten gehen an den Dermal- 
tungsrat und an die Regierung; sie muhten behandelt 
werden von der Regierung und vom Landtag. Sind 
diese internen Berichte Ihres Wissens je zum Gegen 
stand der Beratung im Verwaltungsrate und im Land 
tage gemacht worden, die internen Berichte mit speziellen 
Auseinandersetzungen. 
Thöny: Sie sind nie im Verwaltungsrate und im 
Landtage verhandelt worden, außer, der Bericht- vom 
Jahre 1924. .. ' • • • 
Verteidiger: Hat die Kontrollstelle nach der Vor 
schrift des Art. 54 des Réglementes vierteljährlich einmal 
revidiert. - — 
Thöny: Nein. 
Präsident: Wir wollen unterscheiden. Kat sie in irg- 
gendeinem Jahr mindestens einmal vierteljährlich revidiert. 
Thöny: Das ist nie vorgekommen ^jährlich. Cs kann 
höchstens in dem Jähre gewesen sein, wo die Reorganisation 
war, dazumal haben viele Revisionen stattgefunden, nachher 
nie. - - 
Dr. Budschedl: Sind bei allen Revisionen Revisionspro, 
tokolle vorgenommen worden? Sind sie abgefaßt woLhen nach 
Vorschrift des Artikels 65? Und sind diese Protokolle,- diese 
Berichte an den. Negierungsverwaltungsrat jedesmal weiter- 
geleitet worden? 
Thöny: Jedesmal wurde ein Bericht abgegeben. - 
Verteidiger: Ich möchte jetzt schon bitten, daß-alle diese 
Berichte beigezogen Iverden, nicht bloß über die Jahresrech- 
nung, seit Herr Thöny Verwalter war. 
Der Verwaltungsrat ist, wie Sie sagen, von Ihnen je- 
weils eingeladen worden? Hat Herr Dr. Beck, der nach den 
Statuten die Verpflichtung hatte, selber auch solche Sitzungen 
eingeladen? - . . 
Thöny: Ich kaun mich nicht erinnern, daß er von sich 
ans eine Sitzung einberufen hat. 
Verteidiger: Hat er persönlich irgendivclche Maßnahmen 
getroffen, um Ihre Geschäftsführung zu überwachen und zu 
kontrollieren gemäß Gesetzreglementes? 
Thöny: Da sind keine Maßnahmen getroffen worden von 
Herrn Dr. Beck zur Ueberwachung. 
Verteidiger: Ich beantrage jetzt schon den Beizug sämt 
licher Verwalkungsprotokolle für die Zeit, da Herr Thöny 
Verwalter war. 
Präsident: Die sind schon da. 
Verteidiger: Ist cs nicht tatsächlich so gegangen, daß we 
der Kontrollstelle noch Verwaltungsrat sich strikte an die Vor 
schriften von Gesetz ». Reglement gehalten haben, sodaß bei, 
spielsweise der Präsident keine Sitzung einberief, einzelne Mit- 
glieder von den. Sitzungen häufig fernblieben,' sodaß .in der 
Hauptsache alles Ihnen überlassen war? Und daß eine-Lei- 
tung und Führung der Bank unmöglich gewesen wäre, wem: 
Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften hätten halten müssen? 
Präsident: Ich will eine Zwischenfrage stellen. Sie haben
	        

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