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nen- und Gesellschaftsrecht von über 1000 Artikeln, , das
von Herrn Dr. W. «Weck versaht worden ist.
Angeklagter: Ja, von Dr. W. Weck und Dr. Emil
Beck in Bern. ^ \
Verteidiger: Sind nicht hier in Vaduz eine Un
menge ausländischer Gesellschaften» bei denen Dr. Bleck
irgendwie als Domizilhalter fungiert?
Präsident: Wie soll das im Zusammenhange ste
hen mit der Sache?
■ Verteidiger: Mir liegt daran, die Mentalität mei
nes Klienten dargutun an Hiattd dev Verhältnisse, wie
sie entstanden sind, bevor es so weit gekommen ist.
Ich muh das feststellen lassen. Ich mutz wissen, warum
die Kontrolle durch Dr. Beck so mangelhaft gewesen
ist; ich muh das Beispiel, das Beck und andere Leute
gegeben haben, hier feststellen.
Präsident: Das ist nicht notwendig.
Verteidiger: Es kommt darauf an, was er weitz,
Für seine Psychologie ist es maßgebend, was er weitz,
nicht was i ch weih.
Präsident: Sie sind doch von Thöny inforiniert
worden.
Kuber: Ich habe meine Informationen nicht bloß
von Thöny erhalten und muh daraus bestehen, dah
ich diese Dinge befragen kann. Ich bitte zu beant
worten, ob nicht Dr. Beck an einer großen Zahl von
Gesellschaften, die hier domizilieren, beteiligt ist, ob
man nicht von 100 bis 200 Gesellschaften sprechet
kann.
Angeklagter: Dah Dr. Beck an vielen Geschäften
direkt und indirekt beteiligt ist, ist allgemein bekannt'.
Verteidiger: Sind durch d iese Tatsachen nicht eine
Menge ausländischer Leute, gute und schlechte Elemente!,
ehrliche Geschäftsleute und Spekulanten nach Liechten
stein gekommen. Kat man nicht in weiteren Kreisen
von den großen Eewinn-Ehäncen solcher Geschäfte ge
sprochen ?
Angeklagter: Das stimmt.
Verteidiger: Ist nicht bei.der Gründung der Klas
senlotterie in Aussicht gestellt worden, dah der Staat
an diesem Unternehmen eine Leistung von 800,000 Fr.
erhalte, direkt als Staatsabgabe, also mindestens! ebenso
große Summe als die Porto-Einnahmen, somit einen
Betrag, der n icht nur zur Deckung des Budgets, son
dern auch zur Unterstützung sozialer, wohltätiger Werke
verwendet werden sollte.
Angeklagter^. Das stimmt.
Verteidiger:"DctS war damals für das kleine Liech
tenstein in Aussicht gestellt worden. Ist es bekannt,
daß trotz des Mißerfolges der Lotterie ein Vorteil für
das Land im Beträge von 200,000 Fr. erreicht wor
den ist? .
Thöny: Ja. . . .
Verteidiger: Bei der Ausarbeitung, des Cparkasfa-
gesetzes und des darauf gestützten Gefchäfts'-Reglementes
war Dr. Beck beteiligt.
Thöny: Das Sparkassagesetz wurde vom Profe'sor
Landammann gemacht, ob Beck sich daran beteiligt hat
kann ich nicht sagen, aber bei demj/Geschäfts-Reglement
war er lmbei.
Verteidiger: Wir haben gehört dah die Kompetenz
summe von 1000 Fr. erhöht worden ist durch einen Be
schluß des VerwaltungsratÄ. Jst das . geschehen Unter
dem Präsidium durch Dr: Beck? Ist diese..Erhöhung
von der Regierung oder vom Parlament Ihres Wis
sens genehmigt worden?
Thöny: Nein. l . /
Präsident: Wann war has?
Thöny: Das war vielleicht im Jähre 1925.
Verteidiger: Die Treuhand'gesellschaft hat- zweierlei
Berichte . erstattet: Einen offiziellen und'einen internkn
Bericht. Diese Berichte muhten gehen an den Dermal-
tungsrat und an die Regierung; sie muhten behandelt
werden von der Regierung und vom Landtag. Sind
diese internen Berichte Ihres Wissens je zum Gegen
stand der Beratung im Verwaltungsrate und im Land
tage gemacht worden, die internen Berichte mit speziellen
Auseinandersetzungen.
Thöny: Sie sind nie im Verwaltungsrate und im
Landtage verhandelt worden, außer, der Bericht- vom
Jahre 1924. .. ' • • •
Verteidiger: Hat die Kontrollstelle nach der Vor
schrift des Art. 54 des Réglementes vierteljährlich einmal
revidiert. - —
Thöny: Nein.
Präsident: Wir wollen unterscheiden. Kat sie in irg-
gendeinem Jahr mindestens einmal vierteljährlich revidiert.
Thöny: Das ist nie vorgekommen ^jährlich. Cs kann
höchstens in dem Jähre gewesen sein, wo die Reorganisation
war, dazumal haben viele Revisionen stattgefunden, nachher
nie. - -
Dr. Budschedl: Sind bei allen Revisionen Revisionspro,
tokolle vorgenommen worden? Sind sie abgefaßt woLhen nach
Vorschrift des Artikels 65? Und sind diese Protokolle,- diese
Berichte an den. Negierungsverwaltungsrat jedesmal weiter-
geleitet worden?
Thöny: Jedesmal wurde ein Bericht abgegeben. -
Verteidiger: Ich möchte jetzt schon bitten, daß-alle diese
Berichte beigezogen Iverden, nicht bloß über die Jahresrech-
nung, seit Herr Thöny Verwalter war.
Der Verwaltungsrat ist, wie Sie sagen, von Ihnen je-
weils eingeladen worden? Hat Herr Dr. Beck, der nach den
Statuten die Verpflichtung hatte, selber auch solche Sitzungen
eingeladen? - . .
Thöny: Ich kaun mich nicht erinnern, daß er von sich
ans eine Sitzung einberufen hat.
Verteidiger: Hat er persönlich irgendivclche Maßnahmen
getroffen, um Ihre Geschäftsführung zu überwachen und zu
kontrollieren gemäß Gesetzreglementes?
Thöny: Da sind keine Maßnahmen getroffen worden von
Herrn Dr. Beck zur Ueberwachung.
Verteidiger: Ich beantrage jetzt schon den Beizug sämt
licher Verwalkungsprotokolle für die Zeit, da Herr Thöny
Verwalter war.
Präsident: Die sind schon da.
Verteidiger: Ist cs nicht tatsächlich so gegangen, daß we
der Kontrollstelle noch Verwaltungsrat sich strikte an die Vor
schriften von Gesetz ». Reglement gehalten haben, sodaß bei,
spielsweise der Präsident keine Sitzung einberief, einzelne Mit-
glieder von den. Sitzungen häufig fernblieben,' sodaß .in der
Hauptsache alles Ihnen überlassen war? Und daß eine-Lei-
tung und Führung der Bank unmöglich gewesen wäre, wem:
Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften hätten halten müssen?
Präsident: Ich will eine Zwischenfrage stellen. Sie haben