Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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trage kurz Liechtensteinische Lairdesbank ge 
nannt), vertreten durch die Herren Niko 
Beck und Walser und der. Investing- Cor 
poration, Gesellschaft mit beschränkter Haf 
tung in'Berlin W. 8, Kanonierstraße 40. 
(hier im Vertrage kurz Investing- Cor 
poration - genannt) vertreten durch ihren 
Geschäftsführer Herrn Iustizrat Dr. Bollert, 
ist heute folgender. Kreditvertrag verein 
bart worden: 
8.1 
Die Liechtensteinische Landesbank gewährt 
der Investing- Corporation einen Kredit 
bis zum Höchstbetrage von 2.000.000. — 
Goldmark (zwei Millionen Goldmark) .wel 
cher ausschließlich dazu dienen soll, um das 
sogenannte Coburg- Geschäft zu finanzieren 
und zum Abschluß zu bringen. Die Liech 
tensteinische .Landesbank wird diesen Kredit 
hauptsächlich durch Akzepte zur Verfügung 
stellen^ welche von der Landesbank'zu ac- 
zeptieren, mit einer Lanffrist von drei Mo 
naten auszustatten und je auf Verlangen 
der Landesbank bis Ende 1928 jeweils, ^u 
verlängern sind. Bei der Diskontierung die 
ser Akzepte ist mit den Diskontören zu ver 
einbaren, daß die Wechsel vor der letzten 
Fälligkeit nicht in Umlauf gesetzt. werden 
dürfen. 
8 2. 
Die Liechtensteinische Landesbank beauftragt 
hiemit Herrn Rechtsanwalt Dr. Norbert 
Eisler in Prag' diejenigen Beträge welche 
zur Durchführung des Coburg- Geschäftes 
für notwendig sich erweisen, nachzuprüfen 
und alsdann seine Bewilligung zur Aus 
zahlung -dieser Beträge zu erteilen. 
ß'. 3. 
' Zur Sicherstellung der - Liechtensteinischen 
Landesbank wird Herr Alexander Justus in 
Berlin -Wilmersdorf Landhausstraße 6'7 
und Herr Werner Schmidt, Köln' Käscn- 
straße 28 in besonderer Urkunde ihre Ge-, 
schäftsanteile, die sie an der Investing - 
Corporation besitzen, soweit darüber -noch 
feine rechtsverbindliche Verfügung getrof 
fen worden ist, für den obigen Kredit ver 
pfänden. 
8- 4 • 
Der Liechtensteinischen Landesbank wird als 
Entschädigung für den bewilligten Kredit 
eine Beteiligung an dem Coburg- Geschäft 
in der Höhe von 30 .o/o (dreißig Prozent) 
eingeräumt. Die Gewinn- Berechnung er 
folgt erst nach vollständiger Durchführung 
des gesamten Geschäftes. 
8- 3. 
Sollte sich wider Erwarten die definitive 
Durchführung des Coburg- Geschäftes als 
nicht durchführbar erweisen, so ist alsdann 
der bewilligte Kredit fällig und zurückzu 
zahlen. Herr Werner Schmidt tritt für die 
sen Fall für'Sicherstellung der Liechten 
steinischen Landesbank alle Rechte und-An 
sprüche an dieselbe ab, welche..ihm auf 
i Grund der Verträge vom .5.6 Dezember' 
1926 und vom 13.14. Oktober 1927 mit 
dem Prinzen Josias von Coburg und Cy 
rill von Bulgarien zustehen. Zu diesen 
Rechten gehört insbesondere der Anspruch 
ans Rückerstattung der bar geleisteten ver 
traglichen Vorauszahlungen. Die Beteilig 
ten sind sich darüber einig, daß alle diese 
Rechte bereits Gegenstand des Einbriug- 
gens in der Gründungsperhandlung der 
Investing- Corporation vom 6. Dezember 
1927 gewesen sind. 
Dieser Vertragsentwurf ist von den. Beteiligten 
nicht unterzeichnet worden. Hingegen sollten die darin 
enthaltenen Bestimmungen für das Rechtsverhältnis 
der Beteiligten maßgebend sein. 
. Inzwischen hatten Walser nnd Beck mit Verwalter 
Thöny in Vaduz sich in Verbindung gesetzt. Walser 
erklärte Thöny die Freigabe derCobnrgischen Güter' 
in der Tschechoslovakei stehe unmittelbar bevor und 
es werde sich ohne weiteres ein Gewinn von Fr.300000 
bis Fr. 400.000.— erzielen lassen. 
Die Heiden ersuchten Thöny um Zusendung von 
12 Blankoakzepten, versehen mit der Unterschrift- der 
Svar- und Leihkassa für' das Fürstentum -Liechtenstein. 
Thöny sandte nun im Januar 1928, angeblich.in der 
Ansicht, .a us dem sich aus dem Coburg- Geschäft er 
gebenden Gewinne die nötigen Mittel zur Regulierung 
der bisherigen z.B. aus dem Rumänen- Geschäft 
entstandenen Verbindlichkeiten' der Landesbank zu fin 
den, die zwölf Blanko- Akzepte nach Berlin.. Von einer 
Diskontierung in der Nähe Liechtensteins sollte unter 
allen .Umständen Umgang genommen werden. Aus 
dem Diskonterlös sollten die Verbindlichkeiten Wer 
ner Schmidts gedeckt werden. . . 
' Thöny erkundigte sich in seiner Unruhe wiederholt 
telefonisch bei Walser und Beck in Berlin nach dem 
Stände der Angelegenheit, wobei ihm von den Mit- 
beschnldigten immer wieder die Hoffnung gemacht wur 
de, das Geschäft werde perfekt, ein Risiko -bestehe 
nicht, es werde ein größer Gewinn' resultieren. 
Die genannten 12 Akzepte .gelangten hierauf durch 
Vermittluug des Carbone und des -ältesten Sohnes 
des Alexander Justus, dem Kaufinann Georg Justus,
	        

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