Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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^Verlängerung nicht einwilligte, mußte schon bereits Tatsächlich kam nun dort auch der Darlehens- 
‘im Jahre 1927 die Abdeckung durch die Sparkasse be- vertrag aus Grund der Bürgschaft über 1100.— engl, 
sorgt werden. Pfund - ungefähr Frs. 25 000.— zustande, dieser 
' ! Betrag wurde Carbone in zwei Teilbeträgen ausbe- 
Weitere Wechsel unterzubringen hatte Beck durch 
j Carbone versucht. 
! Der Angeklagte Rudolf Carbone war um die 
'Wende 1926 1927 Prokurist bei der Holzhandels A. G. 
- in Zürich und wurde mit Beck durch private Geschäfte 
: mit dieser Aktiengesellschaft bekannt.. 
\ Da er aus dem ganzen Lebensaufwand Carbones 
? der im Grand- Hotel Dolder wohnte und nach seinen, 
^eigenen Angaben einen durchschnittlichen Tagesauf- 
^wand für seine persönlichen Bedürfnisse von frs. 100 
l hatte, der außerdem Beck gegenüber angab, eine mo- 
Matlichc Rente von RM. 2000.— zu haben, die er 
[ aber gegenwärtig vorausbezogen habe, diesen als einen 
; schwer reichen Menschen betrachtete, der außerdem einen 
l großen Bekanntenkreis habe und als präsumtiver - 
l Schwiegersohn des Kammerpräsidenten Künzig über 
l hervorragende Beziehungen verfüge, glaubte Beck, in 
| ihm die geeignete Persönlichkeit gefunden zu haben, 
l weitere mit den Unterschriften Walsers und der Spar- 
'kassa versehene Akzepte diskontieren zu lassen. 
? ' Carbone versuchte nun auch an verschiedenen Stel- 
: len solche Wechsel unterzubringen, hatte aber damit 
keinen Erfolg.. Beck, Carbone und Thöny kamen nun 
-dahin überein,' die Beschaffung von Geld dadurch zu 
s versuchen, daß von der Sparkassa Bürgscheins aus 
gestellt'wurden, auf Grund deren die Beschaffung von 
Geld ermöglicht werden sollte. Niko Beck hatte von 
Franz Thöny diese Bürgschaftserklärungen erahlten 
und Carbone übergeben, der nun verschiedentlich,so 
auch nach seinen Angaben in Paris auf Grund dieser 
; Bürgschaftsverpflichtung Geld aufzunehmen versuchte. 
. Der Betrag war aber nach Auffassung Carbones zu 
' hoch gegriffen, — die Bürgschaft lautete auf Frs. 
100.000. und so versuchte man es mit einer Bürg 
schaftserklärung in der Höhe von Frs. 25.000.— wel 
che der -Angeklagte Beck dem Carbone übermittelte.' 
\ Carbone begab sich mit dieser Bürgschaftserklärung 
E nach Paris, wo er den ihm von früher her bekannten 
* südamerikanischen Versicherungsagenten Wallerstein zu 
i treffen hoffte, aber nicht antraf, weshalb er wieder 
- nach Zürich zurückkehrte. Als Carbone dort erfuhr, 
; daß sich Wallerstein in Amsterdam befinde, mietete er 
° rasch entschloßen, da er ja immer und viel Geld brauch- 
v te, ein Flugzeug, um Wallerstein in Amsterdam auf- 
' zusuchen. Unterwegs wurde aber Carbone übel, er 
mußte deshalb in Basel vom Flugzeug in einen Schlaf- 
r wagen erster Klaße umsteigen, während. der Fahrt »in 
' der Richtung nach Amsterdam kommt Carbone Nach 
richt zu, Wallerstein befinde sich in Zürich. Er unter- 
- brach deshalb die Fahrt und fuhr wieder im Schlaf- 
I wagen erster Klasse nach Zürich zurück, um dort, wohl 
: ausgeruht, sofort mit Wallerstein verhandeln zu kön- 
: neu. : 
zahlt. - ' 
Nach Angaben der Angeklagten Beck und Thöny 
hätte der Betrag der Sparkassa zugeführt werden sol 
len, nach Angabe Carbones.war er ausschließlich als 
Spesendeckung zu verwenden. 
Dieser Behauptung Carbones vermochte jedoch der 
Gerichtshof keinen Glauben beizumeßen, weil es voll 
kommen unwahrscheinlich erscheinen muß, daß der in 
Geldnöten befindliche Sparkassaverwalter und Beck, 
welch Letzterer die Verhältnisse kannte, einen so großen 
Spesenbetrag zusichern könnten, ohne selbst in dringen 
der Not etwas davon zu erhalten. Vielmehr nahm der 
Gerichtshof als erwiesen an, daß Carbone aus der 
Art und Weise der Ausstellung der Bürgschastsurkun- 
de '- Uebernahme einer Bürgschaftsverpflichtung ohne 
Nennung des Schuldners und Gläubigers - erkannte 
und erkennen.mußte, daß die Ausstellung einer sol 
chen Bürgschaftsurkunde in legaler Weise nicht gesche 
hen könne. 
Bediente sich Carbone. trotzdem dieses Instrumen 
tes zur Beschaffung eines Darlehens auf Grund die 
ser Bürgschaftserklärung und behielt er die Gelder für 
sich, dann machte er sich der Mitschuld an dem von 
Thöny begangenen und von Beck unterstützten Betrüge 
an der Sparkassa schuldig, weil er durch absichtliche 
Herbeischaffung von Mitteln Vorschub gegeben und 
zur sicheren Vollstreckung- der strafbaren Handlung bei 
getragen hat. 
Das Gleiche gilt hinsichtlich des Angeklagten Niko. 
Beck, dem außerdem noch zugegebener^Md erwie 
senermaßen die tatsächliche. Kenntnis WjWmefttzlick- 
keit der Handlung Thönis voll bewutzi^MW)er An 
geklagte Beck gibt selbst zu, sich dessen wohl bewußt, 
gewesen zu sein, daß Verwalter Thöny bei all den 
angeführten Geschäften bezw. Begangenschaften ins- 
besonders bèi seinen Bianco- Ausstellungen sich in 
Widerspruch setzte zu den im Sparkassa- Gesetz und 
Sparkassa- Reglement festgelegten Bestimmungen und 
insbesonders war es ihm klar, daß Thöny diese Blan 
ko- Akzepte und Blanco- Bürgschaften ausstellte, oh 
ne dem Verwaltungsrat hievon Kenntnis zu geben. 
Der Verantwortug Carbones, er habe diese Art 
der Geldbeschaffung als ein vollkommenem Ordnung 
gehendes Bankgeschäft angesehen, und von der Aner- 
laubtheit keine Kenntnis gehabt, vermochte der - Ge 
richtshof umso weniger Glauben beizumessen, als Car 
bone selbst angab, den. Auftrag gehabt zu haben, Ver 
suche zur Beschaffung des Geldes bei bekannten Schwei 
zer Banken, nicht zu unternehmen, woraus allein schon 
bei ihm allermindest der Verdacht unerlaubter Hand 
lungen hätte entstehen müßen. ' 
Die Beschaffung des Betrages von Frs. 100 000— 
auf Grund. der Bürgschaftserklärung Thönys namens.
	        

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