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führenden Persönlichkeiten der Klassenlotterie Verbin
dungen und Beziehungen. Die Erfahrungen bei der
ersten Klassenloterie vermöchten Thöny nicht zur Vor
sicht bei der zweiten Klassenlotterie, der sogenannten
Zentrofag, zu veranlassen. Er gewährte den beteilig
ten Ausländern Bauer, Stapper, Grüfser und Kapp
trotz der oben erwähnten Bestimmung des Artikels
16 des Sparkafsagesetzes, daß Belehnung von Aktien
ausgeschlossen ist, gegen Hinterlag von Zentrofag-Ak-
tien Darlehen in einer Gesamthöhe von über Fr.
100.000.—.
. Er gab somit Kredite, wenn er nach Gesetz
.und Geschäftsreglement nie berechtigt gewesen wäre,
die sowohl im Hinblick auf die beschränk
ten Mittel der Sparkasse als insbesonders mit Rück
sicht auf die mangelnde Deckung und die Gesetzwi
drigkeit der gegebenen Hinterlagen vom Verwaltungs
rat nie bewilligt worden wären, sie hätten auch nie
bewilligt werden können.
Zweifellos war Walsers politischer Einfluß, seine
Mitgliedschaft bei der Kontrollstelle und seine weit
gehenden persönlichen Beziehungen zu Thöny für die
sen ein schweres Verhängnis, und nicht umsonst be
zeichnete Thöny diese Beziehungen zu Walser als -
eine' Gefahr.
Im Sommer 1926 kam Anton Walser durch Ver
mittlung des Niko Beck mit Eugen Brugger aus
Wolfszennen,. damals in Tuggen wohnhaft, in Ver
bindung, Brugger betrieb gemeinsam mit einem Herrn.
Spieß unter der Firma Spieß u. Co. eine Liqueur-
fabrik, in Tuggen, Kanton Schwyz. Anton Walser
traf mit Brugger eine Abmachung, nach welcher von
ihnen gemeinsam ein ähnliches Liquergeschäft in Va
duz gegründet und allmählich ausgebaut werden soll
te. Brugger sollte Fachmann sein für die Betriebs
leitung und Walser sollte die nötigen Geldmittel be-
zw. die Bankkredite beschaffen.
Es hatte bereits die Firma Spieß & Co. bei der"
Schweizerischen Genossenschaftsbank einen Kontokor
rent. Dieser Firma war von der Schweizerischen Ge
nossenschaftsbank in St. Gallen ein Kredit in der
Höhe von ca. Fr. 20.000 eingeräumt worden. Die
ser Kredit bestand aus verschiedenen Posten und be
ruhte auf verschiedenen Hinterlagen.
Ein Kontokorrentkredit war der Firma einge
räumt, indem die Schweizerische Genossenschaftsbank
Kundentratten des Liquergeschäftes mit 50 o/o des No
minalbetrages der betreffenden Abschnitte bevor
schußte.
Die sukzessiven Erhöhungen bei der Schweizeri
schen -Genossenschaftsbank auf Grund der Bürgschaft
der Liechtensteinischen Landesbank weisen folgende Be
wegung aus:
Am 22. Oktober 1926 kam zwischen der Schwei
zerischen Genossenschaftsbank St. Gallen und der
Firma Walser und Brugger der erste Kreditvertrag
zustande, in dem der Firma ein Kredit von Fr.
8.000.— bewilligt wurde. Die Liechtensteinische Lan
desbank leistete für diesen Betrag Bürgschaft.
Am 9. November 1926 wurde der Kredit auf
Fr. 13.000.— erhöht, abermals unter Bürgschafts
verpflichtung der Landesbank.' t .
Am 18. November 1926 erfolgte eine abermalige
Erhöhung des Kredites auf Fr. 20.000, und zwar
wieder unter Bürgschaftsleistung der Landesbank^ Am
20. Jänner 1927 wurde der Kredit erhöht auf Fr.
27.000, wiederum verbürgt von der Liechtensteinischen
Landesbank.
Am 14. Februar 1927 erfolgte eine weitere Kre
diterhöhung um Fr. 10.000.—, über die bereits be
stehenden Verpflichtungen hinaus, u. zw. abermals
unter Bürgschaft der Liechtensteinischen Landesbank.
Am 10. März 1927 wurden die beiden Kredit
verträge vom.20. Jänner und 14. Februar 1927 durch
einen neuen Kreditvertragt ersetzt, worin der Kredit
der Firma Walser und Brugger auf Fr. 50.000.—
erhöht wurde, u. zw. in gleicher Weise wie früher
unter Bürgschaft der Liechtensteinischen Landesbank.
Alle diese Bürgschaften leistete Verwalter Thöny
ohne Kenntnis des Verwaltungsrates und unter Ver
heimlichung diesem gegenüber nomine der Landes
bank.
Bei den Kreditverhandlungen mit der Schweize-
rischene Genossenschaftsbank waren das erste Mal
Walser und Brugger in St. Gallen anwesend, wäh
rend in der Folge die Verhandlungen Brugger und
teilweise auch Niko Beck mit Generalvollmacht des
Walser oder auch* Bankverwalter Thöny führte: auch
diese im offenbaren Auftrage Walsers.
Die Besprechungen fanden jeweils- in St. Gallen
bei der Schweizerischen Genossenschaftsbank mit Di
rektor Köppel statt. Die Veranlassung für Thöny, die
Bürgschaften der Landesbank gegenüber der Schwei
zerischen Genossenschaftsbank zugunsten Walsers ein
zugehen, gab zunächst der Beschuldigte Walser selbst.
2m Herbst 1926 trat Walser, der bereits damals bei
der Landesbank über wieder ungedeckte Kredite ver
fügte, an Thöny heran, mit dem Ersuchen, die Lan
desbank solle für einen der Firma Walser und Brug
ger zu gewährenden Kredit bei der Schweizerischen
Genossenschaftsbank die Bürgschaft übernehmen und
zwar für einen Betrag von Fr. 20.000. Walser er
klärte dem Thöny, das Liqueurgeschäft stehe gut, er
rechne mit einem Gewinn von 100 Prozent,' wäh
rend er in seinem Verhör am 22. Juni 1928 angab,
„so wie das Ledergeschäft war auch das Liquergeschäft
ein verlustbringendes Unternehmen."
Thöny unterzeichnete darauf den die Landesbank
verpflichtenden Bürgschein für Fr. 20.000. Die Ver
mögensverhältnisse Walsers-waren eben - damals schon
nichts weniger als rosig zu nennen.