Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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; jähr 1928, 2 Atzepte von je Fr. 300,000, zusam 
men Fr. 600,000 Fäbankmechsel, von denen der eine 
Zurückgegeben, der zweite mit.10,000 Pengö bela- 
' stet wurde, .Schaden Fr. 8000 
-11. im März oder April 1928 einen Wechsel über Fr. 
20,000, begeben durch tapferer, Schaden Fr. 20,000 
12. einen -Wechsel über Fr. 100,000 per 3. August 1928 
ohne Schaden, 
13. im März bis April 1923 einen Wechsel über Fr. 
30,000, 'ohne Schaden ; ( 
B) Durch Untersertigung von Bürgschaftserklä- 
rungen: 
a) eine Bürgschaft Aber Fr. 25,000, ausgestellt zu Gun 
sten eines ungenannten Gläubigers und Schuldners, 
begeben durch Karbons an Wallerstein, 
Schaden Fr. 25,000 
H) «ne Bürgschaft Aber Fr. 100,000, Mit der die er 
sten Darlehensaufnahmen von Carbone versucht wur 
den, ohne Schaden, 
Genannte llebeltaten durch absichtliche Herbeischafsungvon 
Mitteln,- Hintanhaltung der Hindernisse Vorschub ge 
geben, .Hilfe geleistet und zu ihrer sicheren Vollstreckung 
beigetragen und sich mit den Tätern Walser und Thöny 
über einen Anteil an Gewinn und Vorteil einverstanden. 
Carbone Rudolfs habe zur Ausführung sub. A): 
1. : am 1. August 1929 2 Wechsel über je Fr. 60,000, 
begeben bei der Bussebanh - 
2. am 30. August 1927 2 Wechsel zul RM. 75,000!, 
begeben bei der Deutschen Wirtschastshank in Ber 
lin, . 
3. im September 1927 2 Wechsel über je 186,000 
Fr., zusammen Fr. 372,000, begeben bei der Busse- 
• bank in Berlin» — Totalschaden in den drei obi 
gen Fällen Fr. 508,699.15 
4. in. der Zeit vom 1. bis 3. April 1928 durch Aus 
fertigung vierer Wechsel und zwar über 30,000 
Fr., 30,000 Fr., 50,000 Fr. und 50,000 Fr., über 
geben an Dr. Goldfinger, Schäden Fr. 110,000 
5. im Frühjahr 1928' ein Akzept über Fr. 10,800, be- 
. - - geben bei der Sparkassa- Kalosca, Schäden Fr. 10,800 
6. am 13. April ein Wechsel über Fr. 8000, begeben 
von Walser, Alexander Justus üiNd- Schwarzwald 
am 19. April 1928, Schaden Fr. 8,000 
8) durch Verwendung von Bürgschaftserklärun- 
' gen: . : , 
a) zugunsten eines Ungenannten Gläubigers (Waller- 
stein) Fr. 25,000, Schaden Fr. 25,000 
b) eine Bürgschaft über Fr. 100,000 mit der die er 
sten Darlehensaufnahmen von Carbone versucht 
wurden, ohne Schaden. 
' Genannte Uebeltaten durch absichtliche Herbeischaffung 
von Mitteln, Hintanhaltung der Hindernisse Vorschub 
gegeben, Hilfe geleistet, und zu ihrer sicheren Völlstrek- 
kung.beigetragen und sich mit den TäternMalser und 
Thöny über einen. Anteil an Gewinn , und Vorteil ein 
verstanden. ' . - ■ 
Er habe überdies Thöny durch listige Vorstellun 
gen und Handlungen in Irrtum geführt, durch.welchen 
die Spar- und Leihkasse des Fürstentums Liechtenstein, 
.Liechtensteinische Landesbank Mit unbeschränkter Landes- 
garantie Schaden erleiden sollte und auch erlitt. 
Es haben hiedurch begangen: 
1. Thöny Franz das Verbrechen des Betruges im Sinne 
der Paragraphen 197, 200, 201 a, 201 d Et. E., 
zu den erwähnten Begangenschaften sub A 1 bis 19, 
8. a), b) c), d) e., sowie das Verbrechen der 
Veruntreuung nach Paragraph 183 St. E. zu>,L. a), 
b. 
2. Walser Anton das Verbrechen dxs Betruges nach 
Paragraphen 5, 197, 200, 201 a, 201 d St. G., 
in den Fällen 1—10 und B a) und b) und das 
Verbrechen der Veruntreuung gemäß Paragraphen 
5, 183, St. E. zu C a), b), sowie in idealer Kon 
kurrenz das Verbrechen des Mißbrauches der Amts 
gewalt im Sinne des Paragraph 101 St. E. 
3. Carbone Rudolf das Verbrechen des Betruges im 
Sinne der Paragraphen 5, 197, 200, 201 a, 201 d, 
St. E., in den Fällen sub 3 1) bis ... und der 
Mitschuld am Verbrechen der Veruntreuung gemäß 
Paragraphen 5,' 183 St. E. 
4. Beck Niko das Verbrechen des Betruges gemäß Pa- 
. ragraphen 5, 197, 200, 201 a, 201 d, in den Fäl 
len oben sub. 4 ;md 8 a), b). 
Die Angeklagten werden hiefür und zwar: 
1. Walser Anton gemäß Paragraphen 34 und 203 St. 
G. zum schweren Kerker in der Dauer von 
4 Jahren, 
2. Thöny Franz gemäß Paragraphen 34 und 203 St. 
E. zum schweren Kerker in. der Dauer von 
3 Jahren, • 
3. Carbone Rudolf gemäß Paragraphen 34 und 203 St. 
G. zum schweren Körker in der Dauer von 
3 Jahren. 
4. Beck Niko gemäß Paragraph 203 St. G. zum s chwe- 
r e n Kerker in der Dauer von drei.'Jahren, 
sowie sämtliche Angeklagten gemäß Paragraph 285 
St. P. O. zur Tragung der Kosten des Strafverfahrens 
zur ungeteilten Hand und jenen des Strafvollzuges, je 
der für seinen Teil, ferner gemäß Paragraph 238 zum 
Ersätze von und zwar: 
1. Thöny Franz von , 
l 1 . Fr. 15,0.00 samt 6 Prozent Zinsen ab 1. November 
1926 für das an Walser geleistete Darlehen, in So- 
lidarhast mit Walser Fr. 25,000 
2. Fr. 240,971.25 samt 6 Prozent Zin 
sen ab 15. Jänner 1929, Zahlung an 
Barmer Bankverein Fr. 240,971.25, in 
solidum mit Walser. 
Fr. 25,113 
3.
	        

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