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war meine Aufgabe. Diese Aufgabe ist, glaube ich erfüllt
im Lichte ver WWHjen.
Mlit Bezug auf die Frage, ob int vorliegenden Falle
Betrug im Rechtssinne annehmen sei oder nicht, glau
be ich, bas; darüber reichlich gesprochen worden ist. Das
eine ist für mich klar, d'aß die Trages ob im vorliegenden
Fülle von Betrug gesprochen Werden kann, eine außeror
dentlich heikle ist, allermindestens, daß in jedem Falle
die. Sache auf des «Messers Schneide steht. Mein An
trag, Iden ich gestellt habe, der lautet denn auch für Hierin
Walser auf Freispruch von der Anklage auf Betrug..
Meine Sache war es nicht, darzutun, daß das, was ihm
zur Last gelegt werben kann, wofür er die Verantwor
tung übernommen hat. was das unter Umständen für
ein anderer Tatbestand sein könnte. Das war nicht meine
Cache, Ibas darzutun. Aber Betrug auch im Sinne des
österreichischen Gesetzes war es nach meiner juristischen
Ueberzeugung, in. der ich mich mit meinem Kollegen
Herrn Nationalrat Huber einig weiß, nicht und ist es nicht.
Ich will das, was gestern von Hierin Kollegen Hu
ber und mir in dieser Beziehung vorgebracht worden
ist, nicht wiederholen, aber das Muh ich doch sagen, was
der Herr Vertreter der Staatsanwaltschaft heute zur
Unterstützung seines Standpunktes vorgetragen hat, ist
nicht schlüssig und insbesondere hat er uns auf die entschei
dende primäre Frage auch heute keinen Aufschluß gege
ben. Wie fteht es mit der Kapitalsrage der Täuschung.
Darauf hat er uns keinen Bescheid-gegeben und in die
sem Punkte liegt die Frage geschlossen nach meiner Ueber
zeugung neben der andern. Frage der Schädigungsabsicht,
hier liegt die Frage, ob die Schuldfrage aus Betrug be
jaht werden., kann oder nicht. Ich teile die Auffassung,
die Herr Kollege Natiönalrät Huber heute noch replicando
zur Unterstützung unseres-Standpunktes vorgebracht hat.
Ich -will mich im Interesse der Zeitersparnis auf diese
Bemerkungen beschränken, indem ich mich auf diö'AuSfüh-
rungen und Zitate des Herrn Kollegen Huber berufe.
Nur das muß ich gegenüber dem Herrn Staatsanwalt,
der sich um unsere Ausführungen nicht sehr interessiert, be
merken, daß das Konzept des rumänischen Konzession--
vertrages, das bei den Akten ist, nicht von der Hand
Walsers ist, sondern daß es, wie mir Herr Walser auf Be
fragen ausdrücklich erklärte, aus dem Ministerium kom
me, daher nicht auf die Seite gestellt werden kann.
..Im Uebrigen noch die Bemerkung, daß es eben eine
Eigentümlichkeit dös österreichischen Rechtes zu sein scheint,
und' das Hat auch auf die Ausführungen und Behand
lung der Sache durch den Herrn Staatsanwalt ab
gefärbt, daß das österreichische Recht Täterschaft und alle
Formen der Teilnahme einfach in einen Tigel wirft. Ich
begreife, daß man in Oesterreich daran geht, etwas
Neues, Zeitgemäßes zu schaffen. Wir wissen, daß ein
Entwurf für ein neues Strafrecht vorliegt Und ich bin
überzeugt, daß der auch im Allgemeinen Teile wesentlich
anders jausschauen wird, als das, was heute.'in Oesterreich
in dieser Beziehung rechtens ist. Alles wird in einen Artikel
geschmissen, die Anstiftung, weitere Formen der Teilnahme,
Gehilfenschaft und auch die Begünstigung, wo sonst bei al
len Kulturvölkern Meines Wissens, eine genaue Unterschei
dung gemacht wird'und wo wenigstens bei uns der Staats
anwalt es sich zur Aufgabe macht, an,'Hand des tatsächli
chen Materials, an Hand.'der tatsächlichen Feststellungen
genau und spezifiert für jeden, der vier Beklagten, mit
denen wir es zu tun haben, nachzuweisen und darzutun,
wo liegt «die Mittäterschaft und wo liegt die Eehilfenschaftz
wo liegt meinetwegen Anstiftung vor,, wo liegt bloße Be
günstigung vor. Das ist alles mehr oder weniger in
einen Tigel geschmissen mit der freundlichen Einladung,
das. oerehrliche Gericht möge die Sache auseinanderzie
hen. Damn leidet die ganze Argumentation der Staats
anwaltschaft. Deshalb ist sie über die rechtliche Beurtei
lung-der einzelnen Tatbestände in diesem weitschichtigen
Prozeß Meiner Meinung nach mit sich. nie ganz ins
Klare gekommen. - ,
Noch ein Wort der Zuständigkeit wegen des
Berichtes aus Bukarest an den Barmer Bank
verein. Meine Herren, ich frage, wo liegt, sei es
von Düsseldorf her, sei es von Bukarest her, eine
Anzeige oder ein Strafantrag vor. Der Barmer
Bankverein hat sich darüber vollständig ausge
schwiegen. Er hat nie einen Strafantrag gestellt
und ich bestreite, — wenigstens nach St. Galli
schem Rechte wäre das ausgeschlossen, daß eine sol
che Sache, die sich irgendwo am Balkan ereignet
hat, daß die von amtswegen ohne eine Klage, ohne
Anzeige, ohne ein Begehr um Behandlung, das
ja meistens dann gleichbedeutend ist mit dem ab
zuweisenden Begehren um Auslieferung des be
treffenden Landesbürgers, daß man erne solche
Sache an die Hand nimmt und ex officio behan
delt und zur Aburteilung bringen will. Ich halte
an der Unzuständigkeit in diesem punkte durch
aus fest. Und nun noch ein Wort an den verehr
ten Herrn Kollegen Dr. Budschedl. Wir haben im
St. Gallischen Strafprozeß eine außerordentlich
weise Einrichtung, die ich Ihnen in Liechtenstein
zur Nachahmung empfehlen möchte, das ist die,
daß es heißt, der Zivilkläger habe sich nur über
den Umfang, über die Tatsache und den Umfang
des erlittenen Schadens auszusprechen und für
das andere sei der Staatsanwalt da. Ich würde
Ihnen das empfehlen, es dient ganz sicher, ich
garantiere Ihnen, zur Abkürzung der Gerichts
verhandlungen. Nun aber ist es anders und da
her hat ' der Herr Dr. Budschedl formell das
Recht, so zu reden, wie er es getan hat. Nun wirft
er sich quasi als Richter darüber auf, was wir zu
tun und ^zü lassen hätten und stellt die Frage,
ob ich es mit meiner Pflicht als Verteidiger Wal
sers vereinbar fände, auch noch die Behörde, die
abgetretene Behörde dieses Landes einigermaßen-
in- Schutz zu nehmen. Da muß ich nun schon fa
xen, das müssen Sie unbedingt dem Herrn Wal
er und mir überlassen, das. ist eine Sache, die
vir lediglich unter uns -Beiden auszumachen
laben. Herrn Kollegen Huber- muß ich sagen, ich
war nicht erstaunt, daß er dieses Pferdlein gerit
ten hat, ich war sogar darauf-gefaßt und ich ge
stehe auch, daß es noch intensiver hätte geritten
werden können.' Das gestehe ich auch. Aber ich
habe gefunden, nachdem nun doch durch die für
sorglichen Maßnahmen der hohen Regierung all