Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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war meine Aufgabe. Diese Aufgabe ist, glaube ich erfüllt 
im Lichte ver WWHjen. 
Mlit Bezug auf die Frage, ob int vorliegenden Falle 
Betrug im Rechtssinne annehmen sei oder nicht, glau 
be ich, bas; darüber reichlich gesprochen worden ist. Das 
eine ist für mich klar, d'aß die Trages ob im vorliegenden 
Fülle von Betrug gesprochen Werden kann, eine außeror 
dentlich heikle ist, allermindestens, daß in jedem Falle 
die. Sache auf des «Messers Schneide steht. Mein An 
trag, Iden ich gestellt habe, der lautet denn auch für Hierin 
Walser auf Freispruch von der Anklage auf Betrug.. 
Meine Sache war es nicht, darzutun, daß das, was ihm 
zur Last gelegt werben kann, wofür er die Verantwor 
tung übernommen hat. was das unter Umständen für 
ein anderer Tatbestand sein könnte. Das war nicht meine 
Cache, Ibas darzutun. Aber Betrug auch im Sinne des 
österreichischen Gesetzes war es nach meiner juristischen 
Ueberzeugung, in. der ich mich mit meinem Kollegen 
Herrn Nationalrat Huber einig weiß, nicht und ist es nicht. 
Ich will das, was gestern von Hierin Kollegen Hu 
ber und mir in dieser Beziehung vorgebracht worden 
ist, nicht wiederholen, aber das Muh ich doch sagen, was 
der Herr Vertreter der Staatsanwaltschaft heute zur 
Unterstützung seines Standpunktes vorgetragen hat, ist 
nicht schlüssig und insbesondere hat er uns auf die entschei 
dende primäre Frage auch heute keinen Aufschluß gege 
ben. Wie fteht es mit der Kapitalsrage der Täuschung. 
Darauf hat er uns keinen Bescheid-gegeben und in die 
sem Punkte liegt die Frage geschlossen nach meiner Ueber 
zeugung neben der andern. Frage der Schädigungsabsicht, 
hier liegt die Frage, ob die Schuldfrage aus Betrug be 
jaht werden., kann oder nicht. Ich teile die Auffassung, 
die Herr Kollege Natiönalrät Huber heute noch replicando 
zur Unterstützung unseres-Standpunktes vorgebracht hat. 
Ich -will mich im Interesse der Zeitersparnis auf diese 
Bemerkungen beschränken, indem ich mich auf diö'AuSfüh- 
rungen und Zitate des Herrn Kollegen Huber berufe. 
Nur das muß ich gegenüber dem Herrn Staatsanwalt, 
der sich um unsere Ausführungen nicht sehr interessiert, be 
merken, daß das Konzept des rumänischen Konzession-- 
vertrages, das bei den Akten ist, nicht von der Hand 
Walsers ist, sondern daß es, wie mir Herr Walser auf Be 
fragen ausdrücklich erklärte, aus dem Ministerium kom 
me, daher nicht auf die Seite gestellt werden kann. 
..Im Uebrigen noch die Bemerkung, daß es eben eine 
Eigentümlichkeit dös österreichischen Rechtes zu sein scheint, 
und' das Hat auch auf die Ausführungen und Behand 
lung der Sache durch den Herrn Staatsanwalt ab 
gefärbt, daß das österreichische Recht Täterschaft und alle 
Formen der Teilnahme einfach in einen Tigel wirft. Ich 
begreife, daß man in Oesterreich daran geht, etwas 
Neues, Zeitgemäßes zu schaffen. Wir wissen, daß ein 
Entwurf für ein neues Strafrecht vorliegt Und ich bin 
überzeugt, daß der auch im Allgemeinen Teile wesentlich 
anders jausschauen wird, als das, was heute.'in Oesterreich 
in dieser Beziehung rechtens ist. Alles wird in einen Artikel 
geschmissen, die Anstiftung, weitere Formen der Teilnahme, 
Gehilfenschaft und auch die Begünstigung, wo sonst bei al 
len Kulturvölkern Meines Wissens, eine genaue Unterschei 
dung gemacht wird'und wo wenigstens bei uns der Staats 
anwalt es sich zur Aufgabe macht, an,'Hand des tatsächli 
chen Materials, an Hand.'der tatsächlichen Feststellungen 
genau und spezifiert für jeden, der vier Beklagten, mit 
denen wir es zu tun haben, nachzuweisen und darzutun, 
wo liegt «die Mittäterschaft und wo liegt die Eehilfenschaftz 
wo liegt meinetwegen Anstiftung vor,, wo liegt bloße Be 
günstigung vor. Das ist alles mehr oder weniger in 
einen Tigel geschmissen mit der freundlichen Einladung, 
das. oerehrliche Gericht möge die Sache auseinanderzie 
hen. Damn leidet die ganze Argumentation der Staats 
anwaltschaft. Deshalb ist sie über die rechtliche Beurtei 
lung-der einzelnen Tatbestände in diesem weitschichtigen 
Prozeß Meiner Meinung nach mit sich. nie ganz ins 
Klare gekommen. - , 
Noch ein Wort der Zuständigkeit wegen des 
Berichtes aus Bukarest an den Barmer Bank 
verein. Meine Herren, ich frage, wo liegt, sei es 
von Düsseldorf her, sei es von Bukarest her, eine 
Anzeige oder ein Strafantrag vor. Der Barmer 
Bankverein hat sich darüber vollständig ausge 
schwiegen. Er hat nie einen Strafantrag gestellt 
und ich bestreite, — wenigstens nach St. Galli 
schem Rechte wäre das ausgeschlossen, daß eine sol 
che Sache, die sich irgendwo am Balkan ereignet 
hat, daß die von amtswegen ohne eine Klage, ohne 
Anzeige, ohne ein Begehr um Behandlung, das 
ja meistens dann gleichbedeutend ist mit dem ab 
zuweisenden Begehren um Auslieferung des be 
treffenden Landesbürgers, daß man erne solche 
Sache an die Hand nimmt und ex officio behan 
delt und zur Aburteilung bringen will. Ich halte 
an der Unzuständigkeit in diesem punkte durch 
aus fest. Und nun noch ein Wort an den verehr 
ten Herrn Kollegen Dr. Budschedl. Wir haben im 
St. Gallischen Strafprozeß eine außerordentlich 
weise Einrichtung, die ich Ihnen in Liechtenstein 
zur Nachahmung empfehlen möchte, das ist die, 
daß es heißt, der Zivilkläger habe sich nur über 
den Umfang, über die Tatsache und den Umfang 
des erlittenen Schadens auszusprechen und für 
das andere sei der Staatsanwalt da. Ich würde 
Ihnen das empfehlen, es dient ganz sicher, ich 
garantiere Ihnen, zur Abkürzung der Gerichts 
verhandlungen. Nun aber ist es anders und da 
her hat ' der Herr Dr. Budschedl formell das 
Recht, so zu reden, wie er es getan hat. Nun wirft 
er sich quasi als Richter darüber auf, was wir zu 
tun und ^zü lassen hätten und stellt die Frage, 
ob ich es mit meiner Pflicht als Verteidiger Wal 
sers vereinbar fände, auch noch die Behörde, die 
abgetretene Behörde dieses Landes einigermaßen- 
in- Schutz zu nehmen. Da muß ich nun schon fa 
xen, das müssen Sie unbedingt dem Herrn Wal 
er und mir überlassen, das. ist eine Sache, die 
vir lediglich unter uns -Beiden auszumachen 
laben. Herrn Kollegen Huber- muß ich sagen, ich 
war nicht erstaunt, daß er dieses Pferdlein gerit 
ten hat, ich war sogar darauf-gefaßt und ich ge 
stehe auch, daß es noch intensiver hätte geritten 
werden können.' Das gestehe ich auch. Aber ich 
habe gefunden, nachdem nun doch durch die für 
sorglichen Maßnahmen der hohen Regierung all
	        

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