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gegen Aktien oder was immer. - Sie haben in diesem
Vertrage einen Zessionsvertrag, der nach jeder Rich
tung den -Bestimmungen des Art. 164 ff. des schwei
zerischen Obligationenrechtes und entsprechend dem Pa
ragraph 398 fs. des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht.
Ich erwähne diese Rechte, weil das eine oder andere
Recht in Frage kommen dürfte, der Mt soll in Berlin
bezeichnet worden sein, ich nehme auch an, datz dieser
Akt ohne weiteres den Bestimmungen des österreichischen
Rechtes entspricht. Matzg eilend für Sie ist, Meine Her
ren, nun der Inhalt dieses Vertrages!, der Zession Car-
bone's, aus dem klar hervorgeht, datz man dem Zessio
när Thöny nichts anderes und nicht mohr/gibt, als 1 in die
sem Vertrage niedergelegt ist, aber ihm .auch alles gibt,
was dieser Vertrag enthält. Nun Mag von diesem oder
jenem noch gesprochen worden sein. Es bleibt aber da
bei, datz wenn Parteien über solche Dinge unterhandeln
und letzten Endes als Ergebnis einer Unterhandlung ei
nen Vertrag aufsetzen, immer und überall dieser Kon
trakt als das Produkt der Einigung bcheichnet werden
darf, und deshalb haben auch wir uns an diesen Zes-
sionsvertrag und dessen Inhalt zw halten. Was ist nun
die Konsequenz dieser Zessionsgefchichte? Datz beide Par
teien sich absolut klar waren über die Situation. Man
wutzte auf der einen Seite, was man erhielt und wo-
ür man eventuell Geld gegeben hat, immer die Even-
ualität angenommen, das Patent hätte diese Rolle ge
stielt; man wutzte aus der andern Seite, was man
¡ u geben versprochen hat. -Mt andern Worten, es lag
nach dem Inhalt dieser klaren Bestimmung nichts Per
fektes,. ds lag nichts Definitives vor. Deshalb nannte
man' ja generell die möglichen Einnahmsquellen aus
den Patenten. !Man erwähnte.die Tilgung dieser Be
teiligung aus der Lizenz und damit weitz doch jeder
mann, also auch Beck und Thöny, datz die Lizenz ein
jährliches Geschäft ist, wo während der Patentdauer von
15—18-Jahren sukzessive die Einnahmen kommen müs
sen. iMlan hatte nicht geglaubt, Carbone werde in den
nächsten Tagen; die ganze Geschichte erledigen. Man^er-
wähnte ferner .die Einnahmsquelle aus den Aktien. Da
mit wutzte jedermann? datz die Mien viels abwerfen kön
nen oder nichts, datz eine- Dividende kommen kann oder
nicht. Es ist zu unbestimmte.Und schließlich schreibt man
noch von EinnahMsqüellen ,,aüs was' immer". Es waren
sich alle darüber klar« es können sich im Laufe der Zeit!,
nicht von heute aus morgen, noch Einnahmsquellen er
schließen, die man jetzt nicht hat und jetzt nicht weitz. Da
zu wußten die Leute, datz es viele Patente find, zerstreut
über die garye Welt und datz Man eine derartige Ge
schichtewahrhaftig nicht von heute auf Morgest M erledigen
im Stande., ist. Es konnte niemand denken, man hat da
mals nicht daran gedacht, datz sofortige große Bar
zahlungen bevorstünden. Und. weil Man das nicht dachte
und nicht erwarten konnte, so haben die Parteien die
Sache anders gemacht und diese Zession abgeschlos
sen. Meine Herren, dabei müssen wir wohl beachten.'datz
eine -Zession nicht nur von bestehenden; .sondern! auchi.von
künftigen Ansprüchen absolut Möglich und privatrechtlich
gegeben ist und datz in dieser Richtung deshalb auch
nichts IlrHuläßiges nach irgend einer Seite hin zubin
den ist. Dazu mutz konstatiert werben, datz die Sache
absolut richtig und korrekt abgefaßt war und wenn sie
die eine oder andere' Unklarheit sehen sollten oder die
eine oder andere Unstimmigkeit, so vergessen Sie nicht
datz selbst die Anwälte bei der Wfassung solcher Dinge
sich. irren können. Auch sie stolpern ab und zu über ju
ristische Zwirnsfäden. Ich meine, wenn in dieser schwie
rigen Patentmaterie die Sache nicht restlos geklärt sein,
sollte, so legen - Sie das mit Rücksicht auf alk die er-';
wähnten Momente in einem dem Angeklagten wohlwol-t
lenden Sinne aus und nicht zum vornehmem bö5*j
.willig gegen sie. Denn es ist nicht so leicht,, sich hier zu-!
recht 3u finden, die iieute haben die Ausgabe richtig^
erfatzt und richtig zu lösen versucht, durch dieses Vorge
hen der Zession richtig und korrekt gehandelt. Denn, er-!
innern Sie sich, datz das neue Patent seil 1922/23, seit!
dem Tode des Tito - Carbone erst im Entstehen be
griffen war und datz das letzte dieser Patente, das
amerikanische, welches von ungeheurer Wichtigkeit ist erst
am 17. iMIai 1927 erledigt wurde. Der Vertrag der Ee-1
neral Electric, der alte Vertrag für Amerikanist im Jän
ner 1929 erst abgelaufen. Die alten Patente haben nun!
erfahrungsgemäß einen gewaltigen Gewinn' abgeworfen, !
derart gewaltig, datz sich die Familie Carbone, wie!
man gesehen hat, einen beinahe fürstlich zu nennenden!
Aufwand Jahrzehnte lang leisten konnte. Nun kam hinzu!
das neue Patent, das ganz erhebliche Verbesserungen aus-!
wies, ich erinnere nur an die dreitzigprozentigq Ersparnis!
und an die doppelt bis dreifach grötzere Lichtstärke ge-I
genüber den KonkurrenzlaMpen. Damit war doch für dieß
Leute die absolut sichere Grundlage geschaffen, datz sie»
mit felsenfestem Vertrauen einen noch schöneren ffi'etmnnl
erzielen zu können hoffen durften. Wenn ich von meineml
.Vater solche Patente erben kann, die ihm zu LetzeitenI
Millionen abwarfen und wenn ich annehme, datz er imJ
vor seinem Tode das Patent zu verbessern verstünden hat,>
dann darf ich doch erst recht der begründeten Hoffnung»
sein, datz diese verbesserten Patente mir erst recht hohe!
Einnahmtz'quellen liefern -werden. Es ist in dem Vertrages
vom 1. August, der durch die Zession vom 17. August!
erseht wurde, der Betrag von Fr. 80,000 genannt, den»
S-etr Carbone, ich weitz nicht im iMinimum oder iMa-»
rimum abzuliefern verpflichtet gewesen wäre. Man Hai»
gelächelt bei Nennung dieses Betrages und ich habe das»
so auslegen müssen, als ob man damals' sagen wolklej»
na auch wieder eine solch: Phantasie-Summe, nichts als!
Phantasie, Optimismus und kein Ende. Aber meine Her«
ren, wenn Sie die nüchterne Rechnung machen, wie siehW
dann die Wirklichkeit aus? Nehmen Sie den VertrcM
Körting her, wo gemätz denAkten 80,000 Lampen jähr»
lich verkauft, wurden u-nd nehmen Sie den im Vertrag»
niedergelegten Preis von 3Va Goldmark pro Lampe, so»
kommen Sie pro Jahr auf rund Fr. 330,000 W
(Fortsetzung folgt.) m
Im Auftrage der fürst!. Regierung. i
Buchdruckerei Gutenberg, off. Handelsgesellschaft
- Schaan, — J