Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

- 340 - 
fer sogenannten Begangenschaftei, mit Vaduz in Kontakt. 
Und nun das Finale dieser geschäftlichen Tragöde bezüg 
lich. Kapferer und Lonsorten. Concrètes, irgendwie Be 
lastendes ist ineinem Klienten nicht nachgewiesen und ich 
glaube für ihn sagen zu können, gerade hier ist sein Verhalten 
vorteilhaft und sticht sehr gut ab gegenüber Leuten, die wie 
Justus einen Wechsel von srs. 300.000 mit 10.000 pengö 
zu beleihen, bezw. zu diskontieren im Stande war. Der 
artiges hat keiner der heutigen Angeklagten gemacht und 
alle Vier waren hundert Mal korrekter als diejenigen, 
welche drum und dran waren. Meine Herren, das ist 
nun die Entstehungsgeschichte dieser Begangenschaften, die 
ich natürlich nur unvollständig mit Ihnen behandeln konnte. 
Ich habe Ihnen bereits früher erklärt, daß die sub 
jektive Sekte des verbrecherischen Tatbestandes gerade im 
österreichischen Recht die wensentlichfte Bedeutung hat und 
von diesem Gesichtspunkte aus möchte ich nun in Etwa 
die Stellung meines Klienten auch noch beleuchten. Man 
hat so oft das Wort „ vom guten Glauben' gebraucht, 
diesem die böse Gesinnung meines Klienten gegenüberstellt, 
daß eine kurze Betrachtung in dieser Richtung sicher ge 
rechtfertigt ist. In dieser Hinsicht darf ich davon aus 
gehen, daß in einer Einvernahme der Herren Thöny und 
Beck diese erklärten, dieser habe den guten Glauben 
gehabt bis ziim 17. August 1927, bis zu jener bekannten 
Sitzung in Vaduz. Wollen sie sich ferner daran erinnern 
und vor Augen führen, daß mein Klient in einem At 
mosphäre lebte, wo man nur beste Auskünfte über die 
Geschäfte der Bank und diejenigen Walser's selbst erteilte. 
Es ist Carbone gegangen, wie dem Dr. Rasche, der es 
in seinem Expose niedergelegt hat, gegangen wie Würz 
weiler und Brugger. Sie alle haben von Schweizerischen 
Großbanken nur gute Auskünpste über das Institut er 
halten. lind dann sah mein Klient den concreten Ver 
kehr seitents dieser Banken mit dem Institut. Voraus 
ging, der Barmer Bankverein, was einen guten Eindruck 
auf diejenigen, die es erfuhren, machen mußte. Dann 
kam die Bussebank. Mag man ihr den Titel geben, wie 
er in den Akten ist, die, Halsabschneiderbank, ich weiß nicht 
ob er gerechtfertigt ist, Tatsache ist - aber, daß auch die 
Busse-Äank Auskünfte einholte, die Unterschriften prüfen 
ließ, sich Bedenkzeit von Tagen ausbat bis sie irgend ein 
Geschäft mit der Bank abwickelte, daß auch sie das 
Sparkassa-Gesetz und das Geschäftsreglement von Vadu; 
aus zugesandt bekam. Dann nehmen sie die Anschlußbank. 
Erinnern Sie sich jenes Briefes in Aktenmappe VII, 
Fasz. XVII, Akt. 5 vom 0. September 1927, wo die 
Bank sagt, sie erlaube sich „vertraulich" mitzuteilen, daß 
sie die Abschnitte, diskontiert habe, es jedoch schwierig sei 
die Wechsel zu placieren und eine finanzierende Bank zu 
suchen, mit Rücksicht auf die Unkenntnis der Verhältnisse 
bei diesem Institute Das ist eine Großbank, die sich 
rühmte zum Konzern der österreichischen Kreditanstalt, der 
Rothschildgruppe zu gehören. Wenn diese Bank sich für 
weitere Geschäfte mit der Bank in Liechtenstein empfahl, 
dann mußte dies auf meinen Klienten, wie er in der 
mündlichen Verhandlung Ihnen auseinandergesetz hat, ge 
rade zu einer Zeit, wo diese Wechselplaeierungen für ihn 
in Frage kamen, gewaltig Eindruck machen und nun sah 
er alle diese Banken, die mit ihrem gewaltigen Infor 
mationsapparate, ihren riesigen Beziehungen alles aus 
forschen und erfahren können, mit der Landesbank Ge- 
chafte tätigen und sah wie alle diese Leute sich vollständig 
»eruhigt 'zeigten. . Durfte da nicht auch Carbone guten 
Glaube'nS dasselbe tun? Nun wirst man allerdings ein, 
das ist nicht dasselbe, denn Carbone ist positiv aufgeklärt 
worden, man hat km Sparkassa-Gesetz und Geschäftsre 
glement übergeben, er hatte also alles wissen sollen und 
merken müssen, die Kompetenzen des Verwalters kennen 
etc. Glauben Sie aber wirklich, daß, nachdem man bis 
um 17. August einen Mann wie Carbone nicht aüfge- 
lävt hat, daß man am 17. August, als er nach Vaduz 
'am, ihm plötzlich sagte: Wir sollten neuerdings-dringend 
Geld haben, beschaffe uns dasselbe möglichst schnell, gib 
aber acht, denn Du machst dich dabei strafbarer Hand- 
ungen schuldig, du handelst unkorrekt, wir haben die 
Kompetenzen überschritten, wir haben nicht so große Be- 
ügnisse. Es ist ein psychologischer Unnstnn,. so etwas zu 
glauben, Carbone sei derark klar und unzweideutig da 
mals aufgeklärt worden, er hätte alle diese unkorrekten 
Zustände merken sollen und müssen. Das, glaube ich, darf 
owohl bezüglich wie auch unbezüglich aller übrigen Herren, 
)fe in gleicher Meise sogenannt aufgeklärt worden sein 
sollen, gesagt werden. Auch bei Brugger sagte Thöny: 
„Brugger wußte, daß ich gegenüber der Landesbank un 
statthaft handle, er mußte es merken". Und Brugger hat 
erwidert, Thöny habe sich nie ausdrücklich klar lind un 
zweideutig ausgedrückt. Glauben sie, meine Herren, wenn 
man sich gegenüber Carbone so bestimmt und unzweideutig 
ausgedrückt hätte, ihn derart klar aufgeklärt, glauben Sie, 
er hätte zu dieser neuen Geldbeschaffung zugestimmt? 
Sicher nicht! Das Gleiche gilt für Dr. Rasche vom 
Barmer Bankverein, wo Thöny sagt, er habe das Spar 
kassa-Gesetz erhalten, «er hätte daraus sehen müssen', daß 
ich nicht berechtigt war, die Bürgschaft für die Spar 
kassa einzugehen". Und Dr. Rasche, der Herr Justiziar 
und Banksachmann, sagte kaltlächelnd, aus den Unter 
handlungen, dem Verkehr und Gesetz habe ich das nicht 
ersehen können. All diese Seilte bleiben unbehelligt und 
bei meinem Klienten will man einen derartigen Maßstab 
an sein Wissen und Wollen anlegen. Die Genossenschafts 
bank hat sich absolut integer gehalten, sich aber nicht ge 
stoßen an diesen Wechselgarantien der Bank und daran, 
daß sich Thöny bei ihr um Kredite für Drittpersonen be 
warb. Buffe-Bank und Anschlußbank haben sich empfolen, 
weitere Geschäfte mit der Landesbank zu tätigen. Sollte 
mein Klient sich darüber beunruhigen, wärend alle andern 
es nicht taten. Ich glaube also nicht, daß man aus dieser 
sog. positiven Aufklärung irgendwelche Schlüsse gegen 
meinen Klienten ziehen kann. Man weist nun ferner hin 
auf die beschränkte Kompetenz des Verwalters, aus die 
Genehmigung seitens des Verwaltungsräte. *111 diese 
Momente sind jedoch hübsch durch meine Herren Kollegen 
abgeklärt worden, ich brauche nicht allzusehr darauf ein 
zugehen. Ich möchte nur festhalten, daß Thöny erklärte: 
«Die Gewährung der Kredcte an Carbone fällt in die Zeit, da 
keine Verwaltungsratsitzungen stattfanden und somit waranch 
der Verwaltungsrat über diese Angelegenheite nicht infor 
miert." (Aktenmappe IV. Fasz. 2, Akt. 223, pag. 652). Es 
scheint mir nun sophistisch zu sein auf der einen Seite fest 
zustellen, daß ein Verwaltungsrat nicht da war und nicht 
funktionierte und auf der andern Seite zu betonen, man 
habe dem Verwaltungsrat die Oadjen verheimlicht. Das 
reimt sich nicht zusammen. Dazu kommt, daß Thöny er-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.