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fer sogenannten Begangenschaftei, mit Vaduz in Kontakt.
Und nun das Finale dieser geschäftlichen Tragöde bezüg
lich. Kapferer und Lonsorten. Concrètes, irgendwie Be
lastendes ist ineinem Klienten nicht nachgewiesen und ich
glaube für ihn sagen zu können, gerade hier ist sein Verhalten
vorteilhaft und sticht sehr gut ab gegenüber Leuten, die wie
Justus einen Wechsel von srs. 300.000 mit 10.000 pengö
zu beleihen, bezw. zu diskontieren im Stande war. Der
artiges hat keiner der heutigen Angeklagten gemacht und
alle Vier waren hundert Mal korrekter als diejenigen,
welche drum und dran waren. Meine Herren, das ist
nun die Entstehungsgeschichte dieser Begangenschaften, die
ich natürlich nur unvollständig mit Ihnen behandeln konnte.
Ich habe Ihnen bereits früher erklärt, daß die sub
jektive Sekte des verbrecherischen Tatbestandes gerade im
österreichischen Recht die wensentlichfte Bedeutung hat und
von diesem Gesichtspunkte aus möchte ich nun in Etwa
die Stellung meines Klienten auch noch beleuchten. Man
hat so oft das Wort „ vom guten Glauben' gebraucht,
diesem die böse Gesinnung meines Klienten gegenüberstellt,
daß eine kurze Betrachtung in dieser Richtung sicher ge
rechtfertigt ist. In dieser Hinsicht darf ich davon aus
gehen, daß in einer Einvernahme der Herren Thöny und
Beck diese erklärten, dieser habe den guten Glauben
gehabt bis ziim 17. August 1927, bis zu jener bekannten
Sitzung in Vaduz. Wollen sie sich ferner daran erinnern
und vor Augen führen, daß mein Klient in einem At
mosphäre lebte, wo man nur beste Auskünfte über die
Geschäfte der Bank und diejenigen Walser's selbst erteilte.
Es ist Carbone gegangen, wie dem Dr. Rasche, der es
in seinem Expose niedergelegt hat, gegangen wie Würz
weiler und Brugger. Sie alle haben von Schweizerischen
Großbanken nur gute Auskünpste über das Institut er
halten. lind dann sah mein Klient den concreten Ver
kehr seitents dieser Banken mit dem Institut. Voraus
ging, der Barmer Bankverein, was einen guten Eindruck
auf diejenigen, die es erfuhren, machen mußte. Dann
kam die Bussebank. Mag man ihr den Titel geben, wie
er in den Akten ist, die, Halsabschneiderbank, ich weiß nicht
ob er gerechtfertigt ist, Tatsache ist - aber, daß auch die
Busse-Äank Auskünfte einholte, die Unterschriften prüfen
ließ, sich Bedenkzeit von Tagen ausbat bis sie irgend ein
Geschäft mit der Bank abwickelte, daß auch sie das
Sparkassa-Gesetz und das Geschäftsreglement von Vadu;
aus zugesandt bekam. Dann nehmen sie die Anschlußbank.
Erinnern Sie sich jenes Briefes in Aktenmappe VII,
Fasz. XVII, Akt. 5 vom 0. September 1927, wo die
Bank sagt, sie erlaube sich „vertraulich" mitzuteilen, daß
sie die Abschnitte, diskontiert habe, es jedoch schwierig sei
die Wechsel zu placieren und eine finanzierende Bank zu
suchen, mit Rücksicht auf die Unkenntnis der Verhältnisse
bei diesem Institute Das ist eine Großbank, die sich
rühmte zum Konzern der österreichischen Kreditanstalt, der
Rothschildgruppe zu gehören. Wenn diese Bank sich für
weitere Geschäfte mit der Bank in Liechtenstein empfahl,
dann mußte dies auf meinen Klienten, wie er in der
mündlichen Verhandlung Ihnen auseinandergesetz hat, ge
rade zu einer Zeit, wo diese Wechselplaeierungen für ihn
in Frage kamen, gewaltig Eindruck machen und nun sah
er alle diese Banken, die mit ihrem gewaltigen Infor
mationsapparate, ihren riesigen Beziehungen alles aus
forschen und erfahren können, mit der Landesbank Ge-
chafte tätigen und sah wie alle diese Leute sich vollständig
»eruhigt 'zeigten. . Durfte da nicht auch Carbone guten
Glaube'nS dasselbe tun? Nun wirst man allerdings ein,
das ist nicht dasselbe, denn Carbone ist positiv aufgeklärt
worden, man hat km Sparkassa-Gesetz und Geschäftsre
glement übergeben, er hatte also alles wissen sollen und
merken müssen, die Kompetenzen des Verwalters kennen
etc. Glauben Sie aber wirklich, daß, nachdem man bis
um 17. August einen Mann wie Carbone nicht aüfge-
lävt hat, daß man am 17. August, als er nach Vaduz
'am, ihm plötzlich sagte: Wir sollten neuerdings-dringend
Geld haben, beschaffe uns dasselbe möglichst schnell, gib
aber acht, denn Du machst dich dabei strafbarer Hand-
ungen schuldig, du handelst unkorrekt, wir haben die
Kompetenzen überschritten, wir haben nicht so große Be-
ügnisse. Es ist ein psychologischer Unnstnn,. so etwas zu
glauben, Carbone sei derark klar und unzweideutig da
mals aufgeklärt worden, er hätte alle diese unkorrekten
Zustände merken sollen und müssen. Das, glaube ich, darf
owohl bezüglich wie auch unbezüglich aller übrigen Herren,
)fe in gleicher Meise sogenannt aufgeklärt worden sein
sollen, gesagt werden. Auch bei Brugger sagte Thöny:
„Brugger wußte, daß ich gegenüber der Landesbank un
statthaft handle, er mußte es merken". Und Brugger hat
erwidert, Thöny habe sich nie ausdrücklich klar lind un
zweideutig ausgedrückt. Glauben sie, meine Herren, wenn
man sich gegenüber Carbone so bestimmt und unzweideutig
ausgedrückt hätte, ihn derart klar aufgeklärt, glauben Sie,
er hätte zu dieser neuen Geldbeschaffung zugestimmt?
Sicher nicht! Das Gleiche gilt für Dr. Rasche vom
Barmer Bankverein, wo Thöny sagt, er habe das Spar
kassa-Gesetz erhalten, «er hätte daraus sehen müssen', daß
ich nicht berechtigt war, die Bürgschaft für die Spar
kassa einzugehen". Und Dr. Rasche, der Herr Justiziar
und Banksachmann, sagte kaltlächelnd, aus den Unter
handlungen, dem Verkehr und Gesetz habe ich das nicht
ersehen können. All diese Seilte bleiben unbehelligt und
bei meinem Klienten will man einen derartigen Maßstab
an sein Wissen und Wollen anlegen. Die Genossenschafts
bank hat sich absolut integer gehalten, sich aber nicht ge
stoßen an diesen Wechselgarantien der Bank und daran,
daß sich Thöny bei ihr um Kredite für Drittpersonen be
warb. Buffe-Bank und Anschlußbank haben sich empfolen,
weitere Geschäfte mit der Landesbank zu tätigen. Sollte
mein Klient sich darüber beunruhigen, wärend alle andern
es nicht taten. Ich glaube also nicht, daß man aus dieser
sog. positiven Aufklärung irgendwelche Schlüsse gegen
meinen Klienten ziehen kann. Man weist nun ferner hin
auf die beschränkte Kompetenz des Verwalters, aus die
Genehmigung seitens des Verwaltungsräte. *111 diese
Momente sind jedoch hübsch durch meine Herren Kollegen
abgeklärt worden, ich brauche nicht allzusehr darauf ein
zugehen. Ich möchte nur festhalten, daß Thöny erklärte:
«Die Gewährung der Kredcte an Carbone fällt in die Zeit, da
keine Verwaltungsratsitzungen stattfanden und somit waranch
der Verwaltungsrat über diese Angelegenheite nicht infor
miert." (Aktenmappe IV. Fasz. 2, Akt. 223, pag. 652). Es
scheint mir nun sophistisch zu sein auf der einen Seite fest
zustellen, daß ein Verwaltungsrat nicht da war und nicht
funktionierte und auf der andern Seite zu betonen, man
habe dem Verwaltungsrat die Oadjen verheimlicht. Das
reimt sich nicht zusammen. Dazu kommt, daß Thöny er-