Stenographischer
verhan-lungs-Serîcht
aus Sem Kriminalprozeß gegen Zranz Thöap, tliko Seck, /lnton Walser und Ruöolf Carbone.
24. Ausgabe. Dienstag, 10. Dez. 1020.
Herr Präsident,
Geehrte Herren Kriminalrichter!
2m Namen meines Klienten Nico Beck stelle ich
folgenden Antrag: Beck sek von Schuld und Strafe
frei zu sprechen, eventuell sei er milde zu bestrafen und
die Strafe als durch die Untersuchungshaft verbüßt zu
betrachten. Subeventuell sei ihm für die von ihm zu ver
büßende Strafzeit bedingte Entlassung zu gewähren, und
endlich: Es sei die Zivilklage auf den Zivilweg zu ver
weisen, soweit mein Klient sie nicht ausdrücklich aner
kannt hat.
Meine Herren. Die persönliche Befragung der An
geklagten der letzten Woche hat ergeben, daß Ihr Gericht
ganz außerordentlich gut über die tatsächlichen Verhält
nisse, die dem Fall zu Grunde liegen, orientiert ist. Nach
dem ich weih, daß Ihr Gericht so gut orientiert ist, und
nachdem meine beiden Herren Vorredner in so ausgezeich
neter Weise auch noch die rechtliche Sekte des Falles be
leuchtet haben, könnte es als eine Anmaßung erscheinen,
noch als Dritter aufzutreten und die sämtlichen Fälle
nochmals zu beleuchten. Wenn ich trotzdem spreche, so darf
ich Sie versichern, daß ich es nicht nur etwa deshalb tue,
weil es meine Pflicht ist und' weil ich das Mandat über
nommen habe, vielmehr tue ich es aus dem Grunde, weil
ich glaube, daß wir Verteidiger Ihnen nicht. genug ein
hämmern und wiederholen können, daß diese 4 Männer,
die auf der Anklagebank sitzen, — und ich denke fetzt be
sonders an meinen Klienten Nico Beck — keine Delin
quenten sind. Ich habe kürzlich mit einer jungen Dame,
die hier im Gericht arbeitet, gesprochen und sie hat mir
; ihr Erstaunen darüber ausgedrückt, daß die Männer die
auf der Anklagebank sitzen und vor allem Nico Beck, so
.gor nicht wie Verbrecher aussehen. Ich habe ihr gesagt:
.Die Antwort auf Ihr Bedenken ist einfach. Die 4
Männer sehen deshalb nicht aus wie Verbrecher, weil sie
keine sind."
Bevor ich auf das eigentliche Thema und die ein
zelnen Fälle eingehe, möchte ich vorausschicken, daß auch
ich mich jeder Politik enthalten möchte, insbesondere, weil
mein Klient, der zu keiner der politischen Parteien dieses
Landes gehört, — er wohnt ja eigentlich kn der Schweiz —
kein Interesse hat, sich irgendwie in die Angelegenheiten
des Landes einzumischen. Ich muß zwar offen gestehen,
daß, nachdem ich 14 Tage hier in Vaduz gewohnt habe,
es mich juckt, genau so, wie es Herr Dr. Guntli schon
getan hat, den Parteien zuzurufen: .Macht doch Frieden
und reicht Euch die Hände." Ich will aber diese Sache
nicht näher berühren, weil ich ja damit nichts zu tun habe.
Ich will in zweiter Linie vorausschicken, daß ich mich
bemühen werde, auf die andern Mitangeklagten keine
Steine zu werfen. Ich danke dem Herrn Kollegen Huber,
daß er es vermieden hat, meinen Klienten irgendwie zu
belasten. Ich muß aber anderseits meinem Bedauern
darüber Ausdruck verleihen, daß meine beiden Kollegen
Herr Dr. Ditscher und Herr Dr. Guntli versucht haben,
besonders meinen Klienten Nico Beck zu belasten, um
ihre beiden Klienten dadurch etwas herauszustreichen. So
hat Herr Dr. Ditscher kn seinem Gesuch um ärztliche
Untersuchung des Larbone die Frage angetönt, ob nicht
Nico Beck auf Larbone einen ganz besondern Einfluß ge
habt habe. Damit wollte er wohl sagen, daß mein Klient
letzten Endes für die Handlungen des Larbone verant
wortlich gemacht werden könne. Ich möchte darauf nicht
näher eingehen, sondern Ihrem gesunden Urteil die Be
antwortung überlassen. Ich darf aber vielleicht doch an
deuten, daß die Ansicht des Herrn Dr. Ditscher immer
hin etwas eigentümlich ist, wenn man bedenkt, daß Larbone
von den Wechseldkskonterlösen außerordentlich viel Geld
für sich behalten hat, entgegen dem Willen meines Klienten.
Ja, meine Herren, wenn Larbone derart unter dem Ein
fluß meines Klienten gestanden hätte, so hätte er ganz ge
wiß die großen Beträge, die er zurückbehalten hat, nicht
zurückbehalten können- sondern Beck übergeben müssen, der
sie dann der Landesbank hätte zur Verfügung stellen
können.
Bedauert habe ich auch, daß Herr Dr. Guntli meinen
Klienten zu- Gunsten Walsers belasten zu müssen glaubte.
Er hat angetönt, daß mein Klient eigentlich der Anstifter
für die Wechselbegebungen km Dezember 1926 und Ja
nuar 1927. Ich werde auf diese Frage an der geeigneten
Stelle noch zurückkommen, möchte aber nur eine Frage
stellen: Was hätte mein Klient für ein Interesse gehabt,
den Walser zur Wechselbegebung anzustiften, wo doch aus
den Akten und der persönlichen Befragung hervorging,
daß mein Klient von der ganzen - Angelegenheit nichts
profitiert hat. Ich glaube im Gegenteil und das muß
ich hier ausdrücklich betonen, daß wohl mein Klient, wie
auch Thöny, unter dem gewaltigen Einfluß Walsers standen,
genau so, wie Herr Kollege Huber erklärt hat, daß das
ganze Land Liechtenstein zu einer gewissen Zeit unter dem