Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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die im Umlauf sind, ich sage, wenn jenes Mitglied 
der Opposition, der Regierung das gesagt hätte, 
dann hätten Sie, Herr Kollege Budscheol, noch 
mehr gewußt und dann hätten Sie auf Grund 
einer authentischen Atttteilung vielleicht rechtzeitig 
eingreifen können. Indem jener Mann damals 
nicht gesprochen hat, wo er hätte reden können, 
trägt er nach meiner Ueberzeugung die Verant 
wortlichkeit dafür, daß die Regierung in jenem 
Zeitpunkt nicht einzuschreiten Gelegenheit gehabt 
hat. 
Der Herr Kollege Huber hat in seinen Aus 
führungen herbe Kritik an den Verhältnissen und 
Einrichtungen hier im Lande geführt, die ich 
gerne etwas milder gehört hätte. Ich will ihm das 
offen gestehen. Ich glaube in der Form, wie, sie 
vorgeschrieben worden ist, ist sie doch nicht ge 
recht. Ich habe die Herren an der Arbeit gesehen 
und konnte mich überzeugen, daß die verantwort 
lichen Leute hier im Lande, die nun vom 
Schauplatz abtreten mußten, daß diese nach bestem 
Wissen und Gewissen ihre Pflicht getan haben 
und man braucht nur aus die Bemühungen der 
Regierung hinzuweisen in Verbindung mit dem 
großen Landesunglück, das der Rheinernbruch ge 
bracht hat, so wird man doch sagen müssen,, nicht 
daß-qs eine Schlamperei ist, wie Herr Kollege 
§uber das ganze Regierungssystem bezeichnet hat, 
so weit darf man in der Kritik nicht gehen. Na 
türlich, aber dafür trägt hier niemand Verantwor 
tung, persönlich trägt natürlich die ganze Sache 
den Stempel richtiger Kleinstaaterei, weil Liech 
tenstein ein kleiner Staat ist. Wir haben in der 
Schweiz auch kleine Staaten, ich. finde sogar,- die 
Leute könnten sich recht wohl befinden in diesen 
Kleinstaaten, wenn sie nur miteinander den Frie 
den haben wollen. Das muß ich noch bemerken, 
ich glaube auch die Vorwürfe, daß man Herrn 
Thönh überhaupt zum Verwalter gewählt hat, 
sie sind von dieser Seite nicht begründet, denn 
wir können uns doch vorstellen, daß damals Thö> 
ny sich um die Sache beworben hat und die Aus 
wahl konnte nicht groß gewesen sein. Er war wohl 
Verwalter, der sürstl. Spar- und Leihkasse, aber 
sein Gehalt war kein fürstliches. Das wird man 
zugeben müssen, 'und um den Gehalt, den die Kas 
sa dem Franz Thönh zugestehen konnte, hätten 
Sie aus dem. Markt, wo solche Angebote aus der 
artige Stellen.gemacht werden, sie nicht Aquisi- 
tion machen können. Im Lande hier ist der Kreis 
der dafür in Betracht kommenden Persönlichkei 
ten naturgemäß klein, und außer dem Lande wer 
den für solche Stellen ganz andere Gehalte aus 
gestellt, als Thönh ihn bezogen hat. Man kann 
auch den gewesenen Präsidenten des Verwaltungs 
rates, Herrn Dr. Beck, mit Recht nicht vorhal 
ten, er habe keine Sitzungen gehalten, und da 
kann ich mich auf(b:ie eigenen Ausführungen des 
Kollegen Huber berufen, die zutreffend sind, daß 
vom Frühjahr 27 eigentlich kein Verwaltungsrat 
mehr existiere, weil seine Wahl nicht rechtzeitig 
zustandcgekommen ist, daran war aber nicht die 
Mehrheitspartei schuld, sondern waren diejeni 
gen Schuld, die diese Wahl durch gewisse Vor 
kommnisse erschwert, bezw. verunmöglicht haben' 
durch Demissionen usw- und was das Dotations 
kapital anbetrifft, so war die Sache nicht so ein 
fach, wie man sich das vorstellen könnte vielleicht, 
ich weiß aus eigener Erfahrung, daß das Land 
Liechtenstein außerordentlich schwer tat, auf dem 
Geldmarkt Kredit zu erhalten. Das wird Niemand 
bestreiten, der die Verhältnisse kennt und gerade 
in jener Zeit, als es sich darum gehandelt hat, 
ob man ein Dotationskapital bestellen könne, 
außerordentlich schwer und der Fürst wollte feine 
Sparkassaeinlage vyn einer halben Million nicht 
umwandeln lassen, man ist an ihn herangetreten,' 
daß er es umwandle, er scheint es abgelehnt zu 
haben, er wird seine Gründe gehabt haben, ich 
will damit nur sagen, daß das. nicht so einfach ge 
wesen ist, für das Land die nötigen Mittel zu 
beschaffen, um das Dotationskapital zur Verfü 
gung zu stellen. 
Nun, meine Herren, nach diesem kleinen Ex 
kurse wieder zu unserer Sache. Ich möchte zunächst 
einige Worte sprechen zu der Kreditangelegen 
heit der Firma Walser und Brugger. Gewiß hat 
diese Firma bei der Spar- und Leihkassa Kredit 
in Anspruch genommen, in Form von direkten 
Darlehen, sowie in Form von Bürgschaftsleistun 
gen seitens der Sparkassa. Allein, meine Herren, 
niemand wird in der Lage sein, den Nachweis 
dafür erbringen zu können, daß in dem Zeit-, 
Punkt, wo diese Kredite in Anspruch genommen 
worden sind, die Firma Walser und Brugger un 
ter ihren Sachen, gestanden wäre, insolvent ge 
wesen wäre, unter Pari gestanden wäre und rch 
erkläre auch hier, daß der Beklagte Walser nicht 
die Ueberzeugung oder Meinung haben mußte, als 
er im Jahre 26 die Kredite in Anspruch genom-. 
men hat, daß diese Darlehensgewährungen gefähr 
det seien, daß sie eine Gefährdung für die Kassa 
bedeuten. Ihm war ja Brugger zugeführt worden 
durch Beck, er verband sich mit Brugger auf 
Grund der Zusicherungen, die ihm gemacht wor 
den sind, über die Bonität und Prosperität des 
Geschäftes und wenn auch noch die damaligen Bi 
lanzverhältnisse von ihm geprüft worden wären, 
hätte sich keineswegs ergeben, daß die Firma in 
solvent sei, daß die passiven die Aktiven über 
stimmen, davon ist gar keine Rede, so daß damals 
im guten treuen von dieser Firma, wie vons an 
deren ein Bankkredit in Anspruch genommen wer 
den durste und wenn er gewährt wurde, so kann 
darin ein Verschulden des Kreditnehmers nicht 
erblickt werden. Ob der Verwalter Thönh bei der 
Gewährung- des Kredites dann nach den inter 
nen Vorschriften vorgegangen ist oder nicht, da 
rum hat sich nach meiner Meinung der Außen 
stehende, der Kredit in Anspruch nimmt, nicht 
zu kümmern. Derjenige, der einen Kredit in An 
spruch nimmt, macht auch gemeiniglich keine 
Schwierigkeiten, wenn der Bankdirektor bereit ist, 
Kredit zu gewähren, so wird derjenige, der den
	        

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