Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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8000 Pengö hat die Holzbank auf Kredit der Sparkasse noch 
gegeben. So stand sie damals schon in den Augen der Ja- 
bank. Hätte sie den Kredit der Bank anders gewertet, hätte 
sie sicher kein Bedenken getragen, den Zins vorwegzunehmen. 
Er war hoch genug, bis zu 12 Prozent nach Vereinbarung 
Beck mit Carbone. In der Zwischenzeit aber wurde eine 
ganze Reihe neuer Wechsel begeben. Man hatte schon früher 
25 000 Mark in Prag einwechseln lassen müssen, damit man 
wieder für das Rumänengeschäft etwas habe und damit dem 
Dr. Eisler, Vertreter der Jiwesting Corporation, mit dem 
die Landesbank gar nichts zu tun hatte, trotzdem nach An 
gabe der Angeklagten ein Honorar bezahlte. Dann wurde 
eine Reihe neuer Wechsel ausgegeben um diese Zeit, 
die ich xinzeln aufzuführen mir wohl erspare,: kann. 
Aber aus einen Umstand muß ich noch besonders hiiuveisen: 
Um Mitte März 1928 waren Gerüchte in Umlauf gekommen, 
daß die Spar- und Leihkasse für das Fürstentum Liechtenstein, 
liechtensteinische Landesbank mit unbeschränkter Landes- 
garantie Wechselverpslichtungen eingegangen habe und diese 
eingegangenen Wechselverpflichtungen beunruhigten die Fi- 
nanzwelt, und dieses Gerücht beunruhigte den Rechnungs- 
direktor der fürstlich liechtensteinischen Vermögensverwaltung. 
Er gab hievon Mitteilung hiehcr uni nun wurde Thöny ge- 
- fragt, was denn sei.. Thöny war damals in außerordentlicher 
Aufregung; ich verweise auf den Telegrammwechsel, drahtete 
nach Bukarest an Walser: „Komme sofort, unbedingt Er- 
scheinen nötig, Beck verlangt Mechsel zum Diskont und be 
steht darauf, daß du herauf kommst." Und Walser in seiner 
Ruhe, den läßt das kalt, o ivelch Theater in Vaduz! Kommt 
aber doch /nach Wien und da ist Dr. Ritter im Aufträge 
des VerwaltungsratsPräsideiUen Dr. Beck u. ersuchte nun das 
Mitglied der Kontrollstelle, die zu Unrecht ausgegebenen Wech 
sel der Sparkasse zurückzugeben und das Mitglied der Kon 
trollstelle gibt Hrn. Verwaltungsratspräsident von den angeb 
lich im Umlaus befindlichen sochs Stück vier, aber nur Ab- 
schnitte,, mit dem Akzeptvermerk und sagt, mehr als die Ak 
zepte gehen euch nichts an,-alles andere kümmert euch nicht. 
Bescheidenheit ist eine Zier. Dann wanderte Ritter zurück m,d 
gab sich zufrieden mit der Zusicherung Walsers, daß der 
fünfte und sechste geschickt werde. Ein Fünfter kam, aber nur 
der Abschnitt mit dem Akzeptvermerk. Der sechste blieb aus, 
erklärlich. Sie durften nicht aus der Hand gegeben werden, 
weil sie zur Beschassung von Geldern dringend notwendig 
waren. Als Walser heraufkam, wußte er den Verwaltungs- 
ratspräsidenten mit einschmeichelnden und überzeugenden 
Worten voll zu beruhigen, und alles blieb beim alten, die 
Geschichte schien in ruhiges Geleise gekommen zu sein, die 
Sturzivelle hatte sich gelegt, die See war glatt. Und nach 
dieser Zeit noch, nachdem sowohl Beck, als Walser, als Thöny 
vollkommen bekannt war, daß man den unreellen Manipu- 
lationen auf der Spur fei, auch nach dieser Zeit war kein 
Ende abzusehen und ungeachtet dieser Umstände fuhren alle 
Angeklagten mit den Wechselbegebungen fort und trotz ein 
dringlicher Warnungen begaben sie Wechsel, unbekümmert 
um das Schicksal des Landes und seiner Bank. Ich kann mir 
eine größere Gewissenlosigkeit wohl kaum vorstellen, als daß 
man unter solchen Umständen, nach der Entdeckung, mit 
Wochselbegebungen weiter arbeitet. Bei Schwarzwald wurden 
Wechsel untergebracht, bei Kapferer; wenn es nicht ging mit 
Beträgen von mehreren Tausend, versuchte man es mit 
kleineren Beträgen, wie mit 8000. Ich verweise auf die in 
dieser Richtung bereits allgemein gemachten Feststellungen 
während der Durchführung des Verhöres und hinsichtlich bei 
Schuld Walsers in Angelegenheit des Gutskauses.Wolfs- 
zennen verweise ich darauf, daß Walser im Mai 1927 an 
Brugger schrieb, noch könne er ihm wegen Wolfszennen nichts 
sagen, aber er werde ihm jedenfalls noch vor dem 3. Juni 
berichten, auf welchen Tag ja der Termin für die Zwangs- 
Versteigerung anberaumt war. Offenbar gab er Thöny Wei- 
sung, der auch tatsächlich zur Versteigerung fuhr. 
Zurückkommend auf die Wechsel erhebt sich die Frage: 
Von wem kamen alle diese Wechsel? Thöny hat sie im Februar 
oder März 1928 nach Wien geschickt. Warum? Als das Ko- 
burggeschäft gescheitert war und weiter Geld beschafft werden 
mußte, um sich über Wasser zu halten, andererseits, um 
wieder Geschäfte Pflegen zu können, die Gewinn und dtutzen 
brächten ohne Risiko, wieder mit Wechseln Geld beschosst wer- 
den. Da läutet man den Thöny auf. Thöny, schicke Wechsel. 
Aber ich habe ja doch geschickt. Die könnet, tvir nicht brauchen, 
wir brauchen kleinere Abschnitte.. Nur eine Arbeit von weni- 
gen Minuten. 20 Blankette sind unterschrieben, Thöny schickt 
sie hinunter nach Wien an Niko Beck, der nimnrt sie in 
Empfang. Verlangt wurden sie von Beck auf Betreiben 
Walsers. Diese Wechsel werden von Walser, Beck und Carbone 
immer unter Wissen der an deren, verweitdet zum vereinbarte» 
Zwecke. Kapserer, Schwarzwald, Justus, Dr. Rosza, die 
Fabank, Firma Rosza, alle erhielten Wechsel. So waren alle 
vier daran beteiligt und daran interessiert, diese Sache zu 
machen. Gestatten Sie mir, meine Herren, daß ich Sie tveiier 
mit einzelnen Details nicht mehr belästige. Sie sind Ihnen 
ebensogut bekannt wie mir. Wir wollen nun zur rechtlichen 
Seite der gaiqe» Frage sprechen. Gegen die Angeklagten ist 
die Anklage wegen des Verbrechens des Betruges erhoben 
worden. 8 197 ff. des St. G. bestimmt: „Wer durch listige 
Vorstellungen oder Handlungen einen anderen in Irrtum 
führt, durch welchen jemand, sei es der Staat, eine Gemeinde 
oder andere Person, an seinem Eigentume oder anderen 
Rechten Schaden leiden soll; oder wer in dieser Absicht und 
auf die eben erwähnte Art eines anderen Irrtum oder Un- 
wi ssenheit benützt, begeht einen Betrug; er mag sich hiezu durch 
Eigennutz, Leidenschaft, durch die Absicht, jemanden gejetz- 
widrig.zu begünstigen, oder sonst durch was immer für eine 
Nebenabsicht haben verleiten lassen." Die Anklage auf Betrug 
gründet sich darauf, daß einerseits Thöny, Walser und Beck 
die Spar- und Leihkasse für das Fürstentum Liechtenstein, 
den Verwaltungsrat, ihre Vertretung, in Irrtum geführt 
haben, und zwar einerseits durch Abgabe von Geldern unter 
der Garantie der Landesbank, ohne daß sie den Verwaltungs 
rat befragten, daß sie den Derwaltungsrat ständig täuschten, 
daß sie sämtliche Buchungen unterließen, daß sie alles taten, 
daß der Verwaltungsrat und die gesetzliche Vertretung, die 
Direktion, in Irrtum geführt werde und über diese Machen 
schaften nichts erfahre. Diese listigen Vorstellungen, Nicht- 
buchen. Verschweigen, Verheimlichen, sind ohne weiteres voll-' 
ständig und zur Gänze eingestanden, und es bedarf hier keiner 
weiteren Worte. Es ist weiter gesagt worden, es habe Thönip 
sich den Schein des allein Verpflichtungsberechtigten, diesen 
Schein vorgetäuscht. Thöny war nach dem Sparkassegesetz, 
nicht berechtigt, in so hohen Beträgen die Sparkasse zu Der*: 
pflichten. Er aber gab sich den Anschein, als ob er hieziis 
berechtigt gewesen wäre und keinerlei besondere Beschränkung 
in dieser Richtung, interner Beschränkung, durch den Ber-j 
waltungsrat unterworfen fei. Es ist zwar richtig, daß er äiifjnd 
lich, nach außen hin der allein zeichnungsberechtigte ist. ra
	        

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