Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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Thöny ebenfalls in gleicher Weise. Ich verweise in dieser Rich 
tung darauf, "baß bereits am 29.. Jänner 1926 die Spar 
kasse der Regierung mitteilen mußte, daß die Angabe von 
Deckadressen in ihrem Einverständnis erfolgt sei; um die Be 
schlagnahme der Lotteriewerbebriefe zu verhindern. Schon da 
mals hat die Sparkasse, ein öffentlich-rechtliches Institut des 
Landes, sich zu unsauber» u. unreellen Machenschaften herge 
geben. Walser wurde aus Anlaß gesetzwidriger Handlungen 
bei seiner Tätigkeit bei der Klassenlotterie und Zentrofag 
dann vom Statthalteramt Zürich init einer Geldstrafe von 
1000 Franken belegt. Die Zentrofag war eine Schwindelgrün, 
düng. Es wurde nachgewiesen, daß zwar formell das Aktien 
kapital voll eingezahlt war, tatsächlich aber stellte sich heraus, 
daß nicht ein Rappen eingezahlt wurde, mit Ausnahme jenes 
Betrages von 200 000 Franken, die von Herrn Hinsberg für 
160 Aktien der Zentrofag zur Verfügung gestellt wurden. 
Daß dieses Unternehmen nicht florieren konnte, war ganz 
klar, und diese Erkenntnis erwies sich arrch in der Generalver 
sammlung dom 30. Oktober 1926, in der Walser erklärte, 
daß die Gründungsbilanz der Zentrofag nicht stimme, als 
richtig, da kein Bargeld da sei und infolgedessen binnen drei 
Tagen Anzeige zu erstatten sei. Bei dieser Generalversamm 
lung wurde beschlossen. Fr. 480 000 à fond perdu der Zentro 
fag zur Verfügung zu stellen. Dabei wurde auch festgestellt, 
daß die Gesellschaft nun eine Lotteriekonzession erwerben' 
sollte und daß dazu ein Kredit von 350 000 Franken notwen 
dig wäre, die nur gegen Aushändigung der Lotteriekonzession 
. bezahlt werden dürfen. Dabei wurde über die Erlangung der 
Konzession verhandelt und Walser erklärte, die weiteren zur 
Lotterie erforderlichen 250 000 Franken zur Verfügung zu 
stellen, es müsse der weitere Bedarf, noch vereinbart werden. 
Es wurde dann später über die Liquidation verhandelt und 
bei diesen Verhandlungen erklärte Walser wiederholt, daß 
man- das nur seine Sorge sein lassen wolle, er machte sich 
stark, daß die Regierung die deponierten Fr. 100 000 heraus 
geben werde. Auch würde er für die Verwendung'der Ange 
stellten Sorge tragen. Fr. 300 000 stünden ihm -mr Ver 
fügung. Kurze Zeit darauf fand in Berlin eine Verwaltungs- 
ratssitzung statt zur Lösung der Frage, ob die Ziehung durch- 
geführt werden solle oder verhindert werden müsse. Da er 
klärte Walser ausdrücklich und versicherte, bei der Regierung 
dahin vorstellig zu werden, daß die eingezahlten Losaelder 
auf den Fr. 100 000 zurückerstatteb werden und versicherte 
wiederholt, daß es nur eines Gespräches mit dem Regierungs 
chef bedürfe, um nach allen Seiten zur vollsten Zufriedenheit 
die Sache zu regeln, und der Zentrofag'ein ehrliches Begräb 
nis zu verschaffen. So war die Situation zur Zeit, als die 
verbrecherischen Machenschaften begangen wurden. Walser gab 
sich damals als der große Herr aus, von dem ein einziges 
Wort genügen sollte, um die ganz widrige Situation wieder 
ins Geleise zu bringen. Er stellte 250 000 Franken zur Ver 
fügung, er sagte allen, die Liquidierung könne seine Sorge 
sein. .Dä war er aber genötigt, nach Rumänien zu fahren. 
Die Barmittel hiezu stunden ihm nicht zur Verfügung, deS- 
. halb mußte er sich diese Barmittel vo.n der Sparkasse beschaf 
fen und wandte sich an ThöNV. Thonp wär Verwalter der 
Spar- und Leihkasse für das Fürstentum Liechtenstein. Liech 
tensteinische Landesbank mit unbeschränkter Landesgarantie.' 
Die Einrichtung der Spar- und Leihkasse brauche ich wobl 
nicht mehr auseinanderzusetzen. Ich kann einzig'und allein 
darauf verweisen,, daß gemäß § 1 des Gesetzes die LandcSbank 
eine Anstalt öffentlichen Rechtes ist, deren Verwaltung von 
der übrigen Landesverwaltung getrennt geführt wurde. Sie 
tvird in diesem Gesetz kurz als die Anstalt bezeichnet. Tiefe 
Landesbank als Institut eines öffentlichen Rechtes hatte die 
Aufgabe, dein Lande und der Landbevölkerung zu möglichst 
billigen Sätzen Geld zur Verfügung zu stellen. Das Land 
haftet für sänrtliche Verbindlichkeiten. Der Sparkasse sind 
weitestgehende Rechte ciiigeräuint. 
Sie ist von sämtlichen Stempeln und Gebühren be 
freit. Ihre Urkunden genießen die Beweiskraft öffent 
licher Urkunden. Die von ihr ausgestellten Erklärungen 
sind Erekutionstitel in verbindlichster Form. Ihr wird 
der gute Glaube unter allen Umständen zugebilligt, 
die Beweiskast dafür, daß die Anstalt sich nicht in gu 
tem Glauben befinde, trifft denjenigen, der Ansprüche 
gegen diese Anstalt behauptet. Die Gemeinden und Be 
hörden sind verpflichtet, der Sparkasse jedwede Auskunft 
zu geben. Gewährung von Krediten ungedeckter Art ist 
grundsätzlich verboten. Dem Verwaltungsrat sind Gren 
zen eng gezogen, es bedarf eines qualifizierten Fünf 
viertel - Mehrheitsbeschlusses bei Belastung über 10,000 
Franken bei Anwesenheit aller Verwaltungsratsmitglie 
der, Darlehen und Kredite jeder Art dürfen nur ge 
gen genügende Sicherheit gewährt werden. Bürgen müf- 
en zwei und zwar taugliche Bürgen sein. Es ist aus? feie* 
en kleinen Anführungen klar ersichtlich, dqß diese Be 
ugnisse des Verwalters außerordentlich eingeschränkt sind 
bis zu 1000 Franken. 9iach Gesetz und nach Behauptiui- 
gen, die nicht erwiesen sind, hat der Verwaltungsrat an 
geblich einen Beschluß, gefaßt, womit Thöny das Ver- 
fügungsrecht bis zu 1500 Franken als äußerste Grenze 
gegeben wurde, gegen nachträgliche Berichterstattung und 
nachträglich einzuholende Genehmigung. Als Walser 2hö> 
ny um die 15,000 Franken ersuchte, weigerte er sich 
zuerst und dann gab er sie aus den ihm als Verwalter 
der Sparkasse anvertrauten Geldern heraus und hat sie 
damit der Sparkasse vorenthalten. Er sagt selbst dar 
über, so hatte ich wiederum dem Verwaltungsrat ge 
genüber deckungslos dem Walser 15,000 Franken gege 
ben. Walser kam von Rumänien zurück mit einem Be 
richt über ganz günstige Aussichten für die Klassenlot 
terie. Damit er. aber das von ihm in Angriff genom 
mene Projekt durchführen konnte, bedurfte er großer Gel 
der. Diese Gelder von der Sparkassa zu beschaffen war 
unmöglich, weil der Sparkasse diese Mittel selbst nicht 
zur Verfügung standen. Sie konnte nicht darüber ver 
fügen, es wäre denn, daß die gesamten, auch die frem 
den Mittel in dieses Projekt hineingeworfen würde». 
Walser hatte mit H,insberg bereits, schon durch Grüna» 
verhandelt, Grünau hatte sich mit dem Barmer Banl- 
verein ins Einvernehmen gesetzt. Am 27. November 
.1926 kam Dr. Rasche für den Barmer Bankverein, um 
mit Walser Verhandlungen zu Megen. Am Abend de? 
Samstag wurde darüber verhandelt und Sonntag vor 
mittags sollte diese Angelegenheit erledigt werden. Tho- 
ny war zu ivaiiie, ein Tclephonbericht genügte, sofort 
erschien der getreue Knecht. Walser sagte, ich brauche 
300,000 Mark und die müssen Sie für die Landesban! 
oeirbürgen. Es muß vorher schon über die Sache ge 
sprochen worden sein. Es kann nicht richtig sein, datz 
erst an diesem Tage zwischen Walser und Thöny Bv 
sprechungen geführt wurden, denn Thöny zeigte sich muj 
Aussage des Dr. Rasche vollständig über die Projekt,
	        

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