Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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Präsident: Die Hierbeischaffung des Berichtes von 
Wilhelm Fehr, erstattet an den Verwaltungsrat,. am 
30. September 1928 über was? 
Dr. Wudschedl: Ueber den Zustand, den er ange 
troffen hat bei der Kasse Mer im Zeitpunkt der Ver 
haftung des Thöny. 
Ich habe auch Au^üge anfertigen lassen aus den 
Protokollen des Verwaltungsrates' und Verwaltungs- 
rats-'Ausschufses und einen Auchug aus den Protokollen 
der .ostschweizerischen Treuhandgesellschaft und würde, 
wenn diese Auszüge genügen, eventuell vorschlage^, 
Fehr zu vernehmen, damit wir uns' die große Ar 
beit mit der Verlesung der ganzen Akten sparen kön 
nen. Ich beantrage auch meinerseits die Einvernah 
me des Wilhelm Fehr über die allgemeine Situation 
der Wank beim Zusammenbruch, ferner auch. über die 
Geschichte der - Wechselplazierung und über feine eige 
nen Wahrnehmungen und auch über seine Eindrücke, 
die er auf der Reise nach Budapest erhalten hat. Es 
scheint mir, daß es deshalb notwendig ist, aufzuklären, 
weil aus diesen Aeußerungen verschiedener Personen- 
mit denen die Angeklagten zu tun hatten, hervorgeht, 
in welcher Art und Weise sie dort aufgetreten sind. 
Präsident: Ist das in seinem Berichte nicht ent 
halten? | ! . ■' : 
Dr. Wudschedl: Nein. Das Auftreten mußte Ein 
druck machen und hat dazu beigetragen, daß die Pla 
zierungen der Wechsel gelungen sind. Schließlich würde 
ich beantragen, die Herbeischafsung des Zivilaktes ge 
gen die Verwaltungsräte. Ich benötige diesen Akt zur 
Begründung meiner Stellung als Pn'oatbeteiligter. Diese 
Cache muß teilweise auch M Sprache gebracht werden, 
weil manche nicht verstehen, warum hier ein Privatbe 
teiligter auftreten 'muß. ' 
Dr. Benzer: Zivilakt heißt, Herr Doktor? 
Staatsanwalt: Sparkasse gegen die Verwaltungs- 
iSie. i , ■ . : L 
Dr. Wudschedl: Ja. 
Präsident: Weiter. 
Dr. Wudschedl: Sonst habe ich nichts. 
Präsident: Wallen die Herren Verteidiger An 
träge stellen? 
Dr. Huber: Nachdem d;e Staatsanwaltschaft und 
Dr. Budschedl bedauerlicherweise diese Geschichte, diesen 
interessanten Rapport über Familienangelegenheiten an 
getragen haben, muß ich beantragen, daß Frau Eberle 
vorgeladen wird, da wir uns nicht genügen, mit ei 
nem Bescheid Ihres Ehemannes und daß sie' von ihrem 
persönlichen Erscheinen nur entbunden wird- wenn« sie 
durch den Amtsarzt als nicht vernehmungsfähig er 
klärt wird. 
Präsident: Weitere Beweisanträge vorläufig nicht? 
Dr. Guntli: Ueber die Aktenvorlage will ich 
Ihnen auch ein Verzeichnis eingeben und berufe 
mich jetzt noch auf einige nerre Akten, nämlich 
aus ein Schreiben Walsers an einen Rechtsan 
walt Vasilowskh in Bukarest vom 6. Novem 
ber 1926, ferner aus ein Schreiben des Herrn 
Grüsser aus Zürich an Walser vom 15. Novem 
ber 1926 in Kopie, das Original wäre beizu 
bringen von der hiesigen Negierung, dann ein 
Schreiben der Centrofag an Walser vom 15. No 
vember 1926, ein Schreiben des Freiherrn von 
Grünau an Walser vpm 13. November 1926, 
ferner bitte ich vorläufig, davon Vormerkung zu 
nehmen, daß ich mich bemühe, noch Akten beizu 
bringen, aus denen ersichtlich sein sollte, wo die 
ser berühmte Lia-Film sich befinden könnte. Ob 
das von Erfolg begleitet sein wird, steht noch 
aus. Ich bleibe deswegen 'heute noch in Vaduz, 
morgen werde ich Auskunft darüber geben kön 
nen. 
Präsident: Das Aktenverzeichnis ? 
Dr. Guntli: Das Aktenverzeichnis ist hier. . 
Dr. Rittmeher: Neue, Akten habe ich keine, 
die Akten, die zu verlesen sind, werde ich bekannt 
geben. 
Carbone: Mein Anwalt wird auch noch ver 
schiedene Akten bekanntgeben. 
Präsident: Das kann er morgen beantragen. 
Wir werden eine Pause einschalten und über neue 
Beweisanträge Beschluß fassen. 
Pause. 
Präsident: Bezüglich der angemeldeten Be- 
weisanträge hat das Gericht Folgendes beschlos 
sen: Der Zeuge Wilhelm Fehr, der aussagen soll 
im Sinne der Ausführungen des Herrn Staats 
anwaltes und des Vertreters des Privatklägers 
wird zugelassen. Die Zeugeneinvernahme Walser- 
Schaanwald und damit auch der Frau Eberle ' 
werden nicht zugelassen, weil diese beiden Zeu 
gen nur über Familienbeziehungen sich ausspre 
chen sollen, über mehr oder weniger Freund 
schafts-Verhältnisse, die für den Prozeß nicht von 
weiterem Belange sind. Die Herbeischaffung des 
Berichtes von Wilhelm Fehr erübrigt sich, nach 
dem er selber als Zeuge einvernommen.wird. 
Die Herbeischaffung des Zivilaktes ist vom Ge-? 
richte abgelehnt worden, sie bezieht sich auf die 
Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates und hat 
nach unserer Ueberzeugung für den Abschluß des 
Strafverfahrens keinen Wert. Die heute angemel 
deten Akten des Verteidigers Dr. Guntli werden 
zugelassen und die zur Verlesung gewünschten 
Akten der Verteidiger Dr. Guntli und Dr. Huber 
werden.ebenfalls zugelassen. Damit sind die von 
den Herren beantragten Beweisanträge erledigt. 
Wir würden nun, wenn es die Zeit erlaubt, zur 
Einvernehmung des Zeugen Fehr schreiten. 
Staatsanwalt: Ich muß erinnern, daß nach 
dem geltenden Recht in Vorbehalt genommen wer 
den mutz, für alle Fälle die Nichtigkeit der Be 
schwerde wegen Ablehnung des Beweisantrages 
einzubringen. 
Präsident: Herr Fehr, das Gericht wünscht 
Sie als Zeugen einzuvernehmen, in der Ihnen, 
bekannten Strafsache. Ich muß Sie darauf auf 
merksam machen, daß Sie keiner Richtung zulie 
be noch zuleide Ihr Zeugnis abgeben, so, wie Sie 
es vor dem Gesetz, vor Gott und Ihrem Gewis 
sen verantworten können. Ueber die Fr.rge, ob 
Beeidigung des Zeugen stattfinden soll oder 
nicht, werden wir nach Einvernahme des Zeugen 
entscheiden. Das Gericht möchte speziell wff-
	        

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