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Präsident: Die Hierbeischaffung des Berichtes von
Wilhelm Fehr, erstattet an den Verwaltungsrat,. am
30. September 1928 über was?
Dr. Wudschedl: Ueber den Zustand, den er ange
troffen hat bei der Kasse Mer im Zeitpunkt der Ver
haftung des Thöny.
Ich habe auch Au^üge anfertigen lassen aus den
Protokollen des Verwaltungsrates' und Verwaltungs-
rats-'Ausschufses und einen Auchug aus den Protokollen
der .ostschweizerischen Treuhandgesellschaft und würde,
wenn diese Auszüge genügen, eventuell vorschlage^,
Fehr zu vernehmen, damit wir uns' die große Ar
beit mit der Verlesung der ganzen Akten sparen kön
nen. Ich beantrage auch meinerseits die Einvernah
me des Wilhelm Fehr über die allgemeine Situation
der Wank beim Zusammenbruch, ferner auch. über die
Geschichte der - Wechselplazierung und über feine eige
nen Wahrnehmungen und auch über seine Eindrücke,
die er auf der Reise nach Budapest erhalten hat. Es
scheint mir, daß es deshalb notwendig ist, aufzuklären,
weil aus diesen Aeußerungen verschiedener Personen-
mit denen die Angeklagten zu tun hatten, hervorgeht,
in welcher Art und Weise sie dort aufgetreten sind.
Präsident: Ist das in seinem Berichte nicht ent
halten? | ! . ■' :
Dr. Wudschedl: Nein. Das Auftreten mußte Ein
druck machen und hat dazu beigetragen, daß die Pla
zierungen der Wechsel gelungen sind. Schließlich würde
ich beantragen, die Herbeischafsung des Zivilaktes ge
gen die Verwaltungsräte. Ich benötige diesen Akt zur
Begründung meiner Stellung als Pn'oatbeteiligter. Diese
Cache muß teilweise auch M Sprache gebracht werden,
weil manche nicht verstehen, warum hier ein Privatbe
teiligter auftreten 'muß. '
Dr. Benzer: Zivilakt heißt, Herr Doktor?
Staatsanwalt: Sparkasse gegen die Verwaltungs-
iSie. i , ■ . : L
Dr. Wudschedl: Ja.
Präsident: Weiter.
Dr. Wudschedl: Sonst habe ich nichts.
Präsident: Wallen die Herren Verteidiger An
träge stellen?
Dr. Huber: Nachdem d;e Staatsanwaltschaft und
Dr. Budschedl bedauerlicherweise diese Geschichte, diesen
interessanten Rapport über Familienangelegenheiten an
getragen haben, muß ich beantragen, daß Frau Eberle
vorgeladen wird, da wir uns nicht genügen, mit ei
nem Bescheid Ihres Ehemannes und daß sie' von ihrem
persönlichen Erscheinen nur entbunden wird- wenn« sie
durch den Amtsarzt als nicht vernehmungsfähig er
klärt wird.
Präsident: Weitere Beweisanträge vorläufig nicht?
Dr. Guntli: Ueber die Aktenvorlage will ich
Ihnen auch ein Verzeichnis eingeben und berufe
mich jetzt noch auf einige nerre Akten, nämlich
aus ein Schreiben Walsers an einen Rechtsan
walt Vasilowskh in Bukarest vom 6. Novem
ber 1926, ferner aus ein Schreiben des Herrn
Grüsser aus Zürich an Walser vom 15. Novem
ber 1926 in Kopie, das Original wäre beizu
bringen von der hiesigen Negierung, dann ein
Schreiben der Centrofag an Walser vom 15. No
vember 1926, ein Schreiben des Freiherrn von
Grünau an Walser vpm 13. November 1926,
ferner bitte ich vorläufig, davon Vormerkung zu
nehmen, daß ich mich bemühe, noch Akten beizu
bringen, aus denen ersichtlich sein sollte, wo die
ser berühmte Lia-Film sich befinden könnte. Ob
das von Erfolg begleitet sein wird, steht noch
aus. Ich bleibe deswegen 'heute noch in Vaduz,
morgen werde ich Auskunft darüber geben kön
nen.
Präsident: Das Aktenverzeichnis ?
Dr. Guntli: Das Aktenverzeichnis ist hier. .
Dr. Rittmeher: Neue, Akten habe ich keine,
die Akten, die zu verlesen sind, werde ich bekannt
geben.
Carbone: Mein Anwalt wird auch noch ver
schiedene Akten bekanntgeben.
Präsident: Das kann er morgen beantragen.
Wir werden eine Pause einschalten und über neue
Beweisanträge Beschluß fassen.
Pause.
Präsident: Bezüglich der angemeldeten Be-
weisanträge hat das Gericht Folgendes beschlos
sen: Der Zeuge Wilhelm Fehr, der aussagen soll
im Sinne der Ausführungen des Herrn Staats
anwaltes und des Vertreters des Privatklägers
wird zugelassen. Die Zeugeneinvernahme Walser-
Schaanwald und damit auch der Frau Eberle '
werden nicht zugelassen, weil diese beiden Zeu
gen nur über Familienbeziehungen sich ausspre
chen sollen, über mehr oder weniger Freund
schafts-Verhältnisse, die für den Prozeß nicht von
weiterem Belange sind. Die Herbeischaffung des
Berichtes von Wilhelm Fehr erübrigt sich, nach
dem er selber als Zeuge einvernommen.wird.
Die Herbeischaffung des Zivilaktes ist vom Ge-?
richte abgelehnt worden, sie bezieht sich auf die
Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates und hat
nach unserer Ueberzeugung für den Abschluß des
Strafverfahrens keinen Wert. Die heute angemel
deten Akten des Verteidigers Dr. Guntli werden
zugelassen und die zur Verlesung gewünschten
Akten der Verteidiger Dr. Guntli und Dr. Huber
werden.ebenfalls zugelassen. Damit sind die von
den Herren beantragten Beweisanträge erledigt.
Wir würden nun, wenn es die Zeit erlaubt, zur
Einvernehmung des Zeugen Fehr schreiten.
Staatsanwalt: Ich muß erinnern, daß nach
dem geltenden Recht in Vorbehalt genommen wer
den mutz, für alle Fälle die Nichtigkeit der Be
schwerde wegen Ablehnung des Beweisantrages
einzubringen.
Präsident: Herr Fehr, das Gericht wünscht
Sie als Zeugen einzuvernehmen, in der Ihnen,
bekannten Strafsache. Ich muß Sie darauf auf
merksam machen, daß Sie keiner Richtung zulie
be noch zuleide Ihr Zeugnis abgeben, so, wie Sie
es vor dem Gesetz, vor Gott und Ihrem Gewis
sen verantworten können. Ueber die Fr.rge, ob
Beeidigung des Zeugen stattfinden soll oder
nicht, werden wir nach Einvernahme des Zeugen
entscheiden. Das Gericht möchte speziell wff-