Volltext: Stenographischer Verhandlungs-Bericht aus dem Kriminalprozess gegen Franz Thöny, Niko Beck, Anton Walser und Rudolf Carbone

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Staatsanwalt: Ist es Ihnen nicht aufgefallen, daß 
solche ungewöhnliche Bürgschaftserklärungen dazu be 
nützt werden, um, weiß Gott, woher, Geld zu beschaffen? 
Carbone: Das war für mich nicht verwunderlich, weil 
ich meinen Namen eintrug. Die Frage des Offenlassens 
des Gläubigers möchte ich dahingehend beantworten, weil 
die Bank nicht wissen konnte, wo ich den Betrag bezah 
len werde. 
Staatsanwalt: Sie sagen, Sie sollten eingetragen 
werden als Schuldner. Waren Sie denn der Bank hin 
sichtlich Ihrer Bonität bekannt? 
Tarbone: Ich hatte keine Abmachung mit der Bank, 
sondern nur für Beck. 
Staatsanwalt: Aber die Bank leistete für Sie die 
Bürgschaft, d. h. sie garantierte, daß sie den ganzen Be 
trag bezahle für den Fall, daß Sie nicht zahlen. 
Staatsanwalt: Hatte die Bank Kenntnis von Ihrer 
Bonität? 
Carbone: Das mutzte sie nicht haben, sie war gedeckt. 
Nach den Angaben von Beck durch die Unterlagen, welche 
Walser gegeben hat. 
Staatsanwalt: Wenn Sie der Bank das Geld nicht 
brachten, war dann für die Bank ein Gegenwert da? 
Carbone: Der Gegenwert war früher da. Nach Mit 
teilungen von Beck soll Walser gesagt haben, er hätte 
Sicherheit geben müssen für die Beträge, die ich erhalten 
habe und nachdem ich aufgefordert worden war, die Gel 
der zu beschaffen und die Beschaffung der Gelder natür 
lich nicht ohne Spesen möglich war, so war es doch voll 
ständig klar— 
Staatsanwalt: Glauben Sie denn, daß Walser Dek- 
kung gegeben hätte, datz er gestattet hätte, datz man seine 
Deckung für Ihre, nicht bezahlten Beträge verwendet 
hätte? 
Carbone: Ich habe später gehört, datz von der. Gel 
dern Walser nichts bekommen hat. 
Staatsanwalt: Das ist eine andere Antwort als ich 
sie fragte. 
Carbone: Ich bin von den internen Sachen nicht 
orientiert gewesen. 
Staatsanwalt: Sie haben Ihr Lampenpatent hinter 
legt? Diese Hinterlegung diente zur Sicherheit der Ih 
nen von einer Bank zu gebenden Borschüsse. Die Bank 
besorgt die Gelder, die sie Ihnen geben will durch eine 
dritte Person; diese dritte Person führt weder der Bank 
noch Ihnen Gelder ab. Jetzt sagt die Bank, wir haben 
für Sie Gelder beschafft, bekommen haben wir nichts, 
aber wir sind gedeckt durch die Sicherheit der Patent-Hin 
terlegung. Was würden Sie sagen? 
Carbone: Dann würde ich reklamieren. 
Staatsanwalt: Glauben Sie, Walser hätte nicht auch 
reklamiert, wenn Sie die für ihn beschafften Gelder selbst 
verbrauchten? 
Carbone: Vielleicht hat er reklamiert. 
Staatsanwalt: Hatten Sie sich keine Gedanken dar 
über gemacht, datz die Beschaffung von Geldern für dritte 
Personen, denen sie nicht zukommen, kein reelles Ge 
schäft sei? 
Carbone: Es sollten ja noch Gelder dazukommen. 
Staatsanwalt:Aber die, die schon beschafft waren? 
Carbone: Das habe ich nicht als Beschaffung von 
Geldern betrachtet. 
Staatsanwalt: Und die 25,000 Franken von Waller- 
stein, war das keine Summe, ein Sümmchen in Ihren 
Augen, das glaube ich gerne; darüber redet man nicht 
wegen 25,000 Franken, das ist nicht der Mühe wert. 
Carbone: Ich sprach nur von meiner damaligen 
Auffassung. 
Staatsanwalt: Wenn Ihnen daran nichts auffiel, wie 
so kommt eine Bank dazu, eine Bürgschaft herzugeben für 
Kredite, die Sie einer dritten Person gibt? Wird eine 
Bank in der Regel nicht aus ihren eigenen Mitteln diesen 
Kredit geben, statt eine Bürgschaft dafür zu geben? 
Carbone: Ich weitz nur, datz die Banken grötztenteils 
versuchen, alle ihre Geschäfte nicht mit eigenen, sondern 
mit fremden Geldern durchzubringen: genau so, wie sie 
die Gelder der Kunden mit 4-^5 Prozent anlegt und 
mit 10 bis 12 Prozent weitergibt. 
Staatsanwalt: Ein konkreter Fall: Sie sagten, für 
Walser und für Walser's Geschäfte mutzte Geld beschafft 
werden. Walser bot der Bank hinreichende Sicherheit. 
Warum gibt unter solchen Fällen die Bank nicht selbst 
das Geld, wenn sie hinreichende Sicherheit hat? 
Carbone: Es mögen interne Gründe matzgebend fein. 
Staatsanwalt: Sie, dem Kaufmann, der Wechsel von 
der Holzhandlung-A.-G. sehr häufig untergebracht hat, 
der Prokurist bei der Vis-A.-G. gewesen ist. Sie finden 
darin nichts besonderes? 
Carbone: Ich möchte erwähnen, datz ich wohl dazu 
mal der Meinung war, ein tüchtiger Kaufmann zu fein, 
aber die ganzen Geschäfte, die ich später machen wollte, 
die zeigten mir, datz ich es nicht war. 
Staatsanwalt: Die Empfindung habe ich auch. Ich 
habe gefragt, ob es Ihnen damals nicht auffiel. 
Carbone: Wenn ich ein so tüchtiger Kaufmann wäre, 
wie Sie vorher erwähnten, wäre es mir aufgefallen. 
Staatsanwalt: Diese Bank, die selbst Geld nicht hat, 
die vevsucht aus so teurem Wege überall und irgendwo 
Geld zu bekommen? 
Carbone: Nein, sie hat nicht versucht, teures Geld 
zu bekommen; ich mutzte die Zinsen zahlen; die Bank 
hatte mit den hohen Zinsen nichts zu tun. 
Staatsanwalt: Die Bank gab Ihnen Darlehen; welche 
Sicherheit hatten Sie, woraus bestand die Möglichkeit 
für Sie, die von der Bank genommenen Darlehen -wieder 
zurückzuzahlen? Wer verzinste das Kapital? 
Carbone: Die Bank hat nur 50,000 Franken bekom 
men. 
Staatsanwalt: Bei Wechseln ist es eine verfluchte 
Eigentümlichkeit, datz der Name für den ganzen Wechsel 
haftet. 
Carbone: Das habe ich auch gemerkt; ich bin auch ge 
klagt worden. 
Staatsanwalt: Ich glaube kaum, datz die Bank sich 
noch in eine Wechselklage gegen Sie einlassen wird; Sie 
werden eine Protestnote bekommen haben. Die Bank 
mutzte schlietzlich die 100,000 Franken zurückzahlen, von 
denen sie 50,000 Fr. Ihnen gegeben.hat. 
Carbone: Der Wechsel mutz bei Verfall bezahlt wer 
den. 
Staatsanwalt: Womit hätten Sie bezahlt? 
Carbone: Ich hätte meinen Teil eingelöst, ich habe ja 
Geschäfte vor gehabt.
	        

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