wußte ich nicht. Er hat mir lediglich die Titel auf dem
Anwesen verpfändet, ohne 'mir die Titel zu geben. Daß
sich Thöny im Besitze dieser Titel befand für die Bank,
das habe ich erst später von Thöny erfahren.
Staatsanwalt: Welcher Art war der interne Bertrag
zwischen Vater «und Sohn Brugger? ,
Walser: Ich kann mich nicht mehr genau erinnern.
Das war ein Vertrag, wonach Ae Kinder das Anwesen
bekommen und daß für die Kinder der junge Brugger
die Vollmacht hatte, das Anwesen zu verkaufen. Ich bin
über die Konstruktion des Vertrages nicht mehr im
Klaren.
Staatsanwalt: Der Vater Brugger war der Stroh
mann für den jungen Brugger?
Walser: Ja. «
Staatsanwalt: Wenn der junge Brugger eigentbich
nur durch den internen Vertrag Besitzer und damit
Schuldner dieser Titel war, wie konnte er als Schuldner
seine Schulden zur Sicherung verpfänden? Er war Schuld
ner für diesen Betrag?
Walser: >Herr Staatsanwalt, ' Sie konstruieren da
etwas, was nicht besteht. Ich habe die Titel nicht gesehen.
Brugger hat. mir lediglich gesagt: Es sind unbelastete
Titel von .seinem Anwesen, die verpfände er mir.
Staatsanwalt: Gesehen haben Sie sie nicht?
Walser: Nein, er hat sie nicht beigebracht.
Staatsanwalt: Dann war auch iras Pfand nicht in
Wirksamkeit.
Präsident: Ich glaube, daß diese Frage jetzt genügend
abgeklärt worden ist- Wir wollen zu den 125,000 Franken
übergehen.
Dr. Budschedl: Die Sache verhält sich so: Dr. Schedler
von der Buße-Bank hat dem Rat Ospelt gegenüber förm
lich gedroht, er werde den Wechsel über die 125,000 Frän-
-ken einklagen. Die Buße-Bank« behauptet heute noch,
die Guthaben in der gesamten Höhe von 140,000 Mark.
-Demgegenüber steht das angebliche Guthaben der hiesigen
Landesbank aus dem angeblichen Ankauf von 'Buße-
Bank-Aktien von 100,000 Mark.
. Präsident: Sie haben die Rathe-Steinförde-Geschichte
im Mnn.
' Dr. Budschedl: Das hängt mit der Sache zusammen.
Die Quote istaus dem Geschäfte zustandegekommen.
Präsident: Sie haben das Steinfördegeschäft im Äuge:
Dr. Schedler hat mit Dr. Bollert nichts zu tun. Die Buße-
Bank hat sich bekanntlich auf den nicht glaubwürdigen
Standpunkt gestellt, daß von ihr seitens der Landesbank
Aktien gekauft worden sind. Die Frage, die von der Ver
teidigung abgeklärt werden, will, ist der Wechsel von
125.000 Franken bei Dr. Bollert in Berlin. Der andere
Wechsel, der bei der Buße-Bank lag im Steinfördegeschäft
lautet auf 250,000 Franken.
. Der Wechsel ist zurückgekommen und ist eingelöst
worden. Jetzt liegt er liquidiert bier bei Ässn-Akten.
' Dr. Budschedl: Die Duße-Bank-Aktren haben nur
einen problematischen Wert. Ich möchte sagen, daß sie
heute höchstens 20,000 bis 30.000 Mark wert sind. Des
wegen der Standvunkt der Buße-Bank.
Präsident: Offenbar.
Damit hätten wir die Befragung des Angeklagten
Walsers beendet. Ich stelle fest, daß beide Verteidiger, die
Herren Ditscher und Rottmeyer Gelegenheit haben wer
den, nach Durchverhörung ihrer Klienten auch an die
beiden Angeklagten.Thöny und Walser noch Fragen zu
stellen über Zusammenhänge mit ihren Klienten.
Wir kommen nun zum Verhör Carbone,
Dr. Huber: Es ist be&m Verhör von der Klassenlotterie
.gesprochen worden. Ich möchte beantragen, daß der Be-,
richt über die Klassenlotterie in Liechtenstein und die
beiden Berichte der Untersuchungskommission der Klassen
lotterie, der eine vom 7. Mai 1928, unterzeichnet von
Kranz und Risch, der andere vom 18. Oktober 1928, unter-'
zeichnet von Nägele, Ritter und Hoop aus den Akten
gezogen werden und daß soviel Exemplare, als Parteien
vertreter und Richter anwesend sind, verfertigt werden
und stelle den weiteren Antrag, daß aus der Nichtver
lesung dieser Akten kein Nichtigkeitsgrund abgeleitet
werden kann. Es wäre doch zu zeitraubend, wenn dieser
ganze gedruckte Bericht von 111 Seiten verlesen würde
und doch ist es notwendig, daß die Verteidiger von diesen
Dokumenten Gebrauch machen? Ich.sage das jetzt schon,
weil ein Studium der Akten notwendig ist, wenn wir
auf das Verlesen der Akten verzichten.
Ich möchte wenigstens diese Anregung machen, um
das Verfahren abzukürzen.
Präsident: Die Dokumente sin- schon beigezogen.
Ich möchte den Herrn Regierungs-Chef bitten, daß auch"
die Verteidiger mit diesen Dokumenten versehen werden.
Es ist vorgeschlagen worden, die Parteien möchten sich
dahin verständigen, daß aus der Nichtverlesung der Do
kumente, die sich auf die Klassenlotterie beziehen und des
Minderheitsberichtes der Ueberprüfungskommission und
des Mehrheitsberichtes kein. Nichtigkeitsgrund abgeleitet
werden darf, daß auf Biè Verlesung dieser Dokumente ver
zichtet wird, daß dieselben aber als Gründläge für die Be
urteilung dieses Falles mitbeigezogen werden.
Dr. Ditscher: Ich möchte bitten, ob in diesem Falle die
Sache nicht generell zu machen ist, daß man sich gegen
seitig verständigt, daß aus der Nichtverlesung auch son
stiger Akten kein Nichtigkeitsgrund hergeleitet wird.
Dieses Zugeständnis sollte man gleichzeitig geben können.
Dr. Guntli: Ich möchte nur bemerken, daß ich ein In
teresse hätte, aus dem gedruckten. Berichte ganz wenige
Stellen, zur -Verlesung bringen zu lassen und^ frage, ob
man das Recht hat, diese paar Sätze nachher zu verlangen.
Dr. Huber: Das ist natürlich der Sinn 'meines An
trages, daß die totale Verlesung nicht notwendig sei, daß
aber natürlich die Zivilkläger und Verteidiger das Recht
haben, trotzdem vorzulesen. Zum Antrage des Kollegen
Ditscher möchte ich mich grundsätzlich noch nicht äußern,
sondern vorschlagen, daß bevor darüber entschieden wird,
die verschiedenen Parteienvertreter ihre Anträge, was
für Akten zur Verlesung kommen sollen, mitteilen. Dann
kann man entscheiden und sagen, wir wollen auf einen
gewissen Teil verzichten. Aber so summarisch kann man
das nicht machen, daß man sagt, es darf überhaupt nichts
vorgelesen werden, ohne daß die Parteien darüber orien
tiert sind.
Präsident: Ich habe tirtir die Verlesung so gedacht:
Ich habe mich genau orientiert, ich habe mir ein Bild
gemacht, über die Notwendigkeit einer Verlesung. Ich
würde bei Verlesung sagen, das und das erscheint mir