Volltext: Zum Zollvertrag mit Liechtenstein

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bindend anerkenne und der Belassung des 
ósterreichischen Zollamtes in Buchs nur 
dannzustimmen kónne, wennzwischen Feld- 
kirch und Buchs kein neues Zollamt errichtet 
werde. 
2. 
Nach dem Bekanntwerden der Unterzeichnung des Zoll- 
vertrages mit Liechtenstein durch die beidseitigen Regierun- 
gen, richtete der Vorsitzende des werdenbergischen Initiativ- 
komitees, Herr alt Nationalrat G. Schwendener, an das Po- 
litische Departement ein Gesuch um Auskunít über den Stand 
der Bahnhofirage und erhielt unterm 13. April 1923, also noch 
vor dem Erscheinen der Botschaft, nachstehende Antwort: 
Bern, den 13. April 1923. 
Herrn alt Nationalrat G. Schwendener, Buchs (St. Gallen). 
Sehr geehrter Herr! 
Im Besitze Ihrer Zuschrift vom 9. d. M. beehren wir uns, Ihnen 
mitzuteilen, dass wir gegenwärtig im Begriffe stehen, durch Verhand- 
lungen mit der Oesterreichischen Regierung diese zur Anerkennung der 
Geltungskraft der Staatsverträge vom 27. August 1870 und 2. August 1872 
zu veranlassen. 
In Bestätigung der Ihnen seinerzeit gemachten Zusage bemerken 
wir ferner, dass wir den inzwischen unterzeichneten Zollvertrag mit 
Liechtenstein nicht vorher in Kraft setzen werden, als bis die Rechts- 
lage betreffend Sicherstellung der Grenzzollämter in Buchs abgeklärt 
sein wird. Die Aufnahme eines bezüglichen Vorbehalts in den Zoll- 
anschlussvertrag konnte nicht wohl in Frage kommen, da, wie auch 
von Ihnen selbst anerkannt worden ist, die Frage der Belassung der 
Grenzzollämter in Buchs nicht in direktem Zusammenhang mit dem 
Zollanschluss steht. Hingegen besitzt der Bundesrat die Möglichkeit, 
die Inkraftsetzung von sich aus hinauszuschieben, bis nach seiner Auf- 
fassung die Voraussetzungen zur Ausführung des Vertrages gegeben 
sind. Eine Ratifikation des Vertrages durch die zuständigen Behörden 
beider Länder präjudiziert somit die obenerwähnten Verhandlungen mit 
Oesterreich in keiner Weise. 
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, die Versicherung unserer vor- 
züglichen Hochachtung 
Eidgenóssisches Politisches Departement: 
sig. Motta. 
3. 
Nach dem Erscheinen der Botschaft bestätigte das Po- 
litische Departement seine Zuschrift vom 13. April mit nach- 
stehendem Schreiben vom 19. Juni abhin.
	        

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