Volltext: Zum Zollvertrag mit Liechtenstein

Bern, den 19. Juni 1923. 
Herm G. Schwendener, Advokatiebureau, 
Buchs (St. Gallen). 
In Erledigung Ihrer Zuschrift vom 9. d. M. beehren wir uns, Ihnen 
beifolgend wunschgemáss ein Exemplar der bundesrátlichen Botschaft 
über den Zollanschlussvertrag mit Liechtenstein zu übermitteln. 
Was die Frage der Anerkennung der Staatsvertráge vom 27. August 
1870 und 2. August 1872 durch die Oesterreichische Regierung betrifit, 
so steht eine definitive Antwort derselben noch aus. Der Bundesrat 
wird den Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Vertrages erst dann end- 
gültig festzusetzen in der Lage sein, wenn die eidgenössischen Räte 
den Vertrag genehmigt haben und die vorerwähnte Frage bereinigt ist. 
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, die Versicherung unserer 
vorzüglichen Hochachtung. 
Der Chef der Abteilung für Auswärtiges: 
: sig. Dinichert. 
Aus den hier mitgeteilten Dokumenten ergeben sich nach- 
stehende 
Feststellungen und Folgerungen. 
1. Zwischen Zollunion und Buchser Bahnhofírage be- 
steht ein Zusammenhang. Ob dieser als ein direkter oder, 
wie im Schreiben des Politischen Departements vom 13. April, 
als ein ,nicht direkter" bezeichnet werde, ist für seine Wir- 
kung vollkommen irrelevant. 
2. Die ósterreichische Regierung zieht die von uns zum 
voraus befürchteten Konsequenzen. Sie begründet den Abbau 
des Hauptzollamtes in Buchs allerdings mit dem Hinweis auf 
ihre Finarf£lage, wovon in der Botschaft die Rede ist, aber 
auch mit zwei Argumenten, von denen in der Botschaft nicht 
die Rede ist: Mit der ihrerseits behaupteten Nichtverbindlich- 
keit der Vertrige von 1870/72 und mit der eventuellen Er- 
richtung einer schweizerischen Zollstation zwischen Feldkirch 
und Buchs, wie sie durch den Zollvertrag mit Liechtenstein 
vorgesehen ist. 
3. Aber auch das Politische Departement selber betrachtet 
die beiden Fragen in seinen Kundgebungen an das werden- 
bergische Initiativkomitee nicht, wie es in der Botschaft ge- 
schieht, als zwei zu einander völlig beziehungslose Dinge, son- 
dern verheisst Massregeln, die ohne die Voraussetzung eines 
direkten oder indirekten Zusammenhangs der beiden Fragen 
vollkommen unverständlich wären. Herr Dinichert ist noch am 
8. März, unwidersprochen von dem mitanwesenden Chef des Po-
	        

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