Volltext: Briefmarkenskandal im Fürstentum Liechtenstein

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nere, als walle der Staat mit 
seinen Marten Geschäfte machen, 
daß mir das jetzige Vorgehen der 
Verschleitzstelle dirett unverständlich 
ist. 
Ich erlaube mir diese Bemerk- 
ungen Herrn Regierungschef mit 
der Bitte zu übermitteln, dieselben 
der Verschleitzstelle gegenüber bei 
den mündlichen Besprechungen in 
Vaduz event, zu verwerten. Nach 
dem mir Lerr Regierungschef hier 
erklärt haben, sich mit diesen Fra 
gen weniger beschäftigen zu kön 
nen und mir alle notwendigen Ent 
scheidungen zu überlassen, erlaube 
ich mir. Ihnen zur Orientierung 
das erforderliche Material zur 
Verfügung zu stellen, kann aber 
nur noch einmal meine Bitte wie 
derholen, den verschiedenen Herren 
der Verschleitzstelle nachdrücklich zu 
erklären, daß ohne Rücksprache mit 
mir und ohne meine Entscheidung 
nichts verfügt werden oder gar 
gedruckt werden darf, weil schließ 
lich doch immer die fürstliche Re 
gierung durch das von ihr be 
istellte Organ und nicht durch die 
Verschleitzstelle, die von den Ab 
machungen mit der Schweiz gar 
nicht immer entsprechend verstän 
digt sein kann, das staatliche Hoh- 
heitsrecht der Markenausgabe aus 
zuüben berufen ist. Ich gab mir 
immer Mühe, den Wünschen der 
Verschleitzstelle gerecht zu werden, 
aber schließlich müssen andere Er 
wägungen, insbesondere wenn sie 
auf Abmachung mit der Postver- 
waltung beruhen, auch zur Geltung 
kommen. Ich darf jedenfalls bitten, 
mich von dem Ergebnis der münd 
lichen Verhandlung in Vaduz ehe 
stens in Kenntnis setzen zu wollen." 
Am 5. Februar 1921 berichtet 
Durchlaucht Prinz Eduard an 
Herrn Regierungschef Dr. Peer 
weiter in dieser Angelegenheit: 
„Ich beehre mich Herrn Regier 
ungschef nachdrücklich darauf hin 
zuweisen, daß die durch das Aus 
bleiben von Weisungen aus Vaduz 
iund die Langsamkeit des Prof. 
Kasimir bedingte Verzögerung in 
der Frankenmarkenherstellung, für 
welche die fürstliche Gesandtschaft 
wohl in keiner Weise verantwort 
lich gemacht werden kann, der 
Schweiz gegenüber nur von den 
schädlichsten Wirkungen für das 
Fürstentum sein kann und datz 
überhaupt eine Reorganisation 
der gesamten Herstellung respektive 
eine Klarstellung der Kompetenzen 
unbedingt erforderlich ist. Pvof. 
Kasimir trifft eigenmächtig Dis 
positionen und beruft sich auf 
direkte Weisungen und Abmach 
ungen mit der fürstlichen Regier 
ung, von denen hier nichts bekannt 
ist und die daher weder verfi- 
ziert noch kontrolliert werden kön 
nen, und Verantwortung für das, 
was geschieht und nicht geschieht, 
trage ich der fürstlichen Regier 
ung und dem Lande gegenüber." 
Am 18. Februar 1921 nun teilte 
der fürstliche Regierungschef Hof 
rat Dr. Peer der Gesandtschaft 
zunächst folgendes mit: 
„Ileberdrucke sind, abgesehen von 
den bereits erzeugten 2 Rappen 
auf 10 Heller geschnitten, keine 
anzufertigen, um nicht dem ph'la- 
telistischen Rufe des Landes Scha 
den zuzufügen." 
In einem zweiten Schreiben vom 
gleichen Tage berichtet Herr Hof 
rat Dr. Peer an die Wiener Ge 
sandtschaft weiter:
	        

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