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nere, als walle der Staat mit
seinen Marten Geschäfte machen,
daß mir das jetzige Vorgehen der
Verschleitzstelle dirett unverständlich
ist.
Ich erlaube mir diese Bemerk-
ungen Herrn Regierungschef mit
der Bitte zu übermitteln, dieselben
der Verschleitzstelle gegenüber bei
den mündlichen Besprechungen in
Vaduz event, zu verwerten. Nach
dem mir Lerr Regierungschef hier
erklärt haben, sich mit diesen Fra
gen weniger beschäftigen zu kön
nen und mir alle notwendigen Ent
scheidungen zu überlassen, erlaube
ich mir. Ihnen zur Orientierung
das erforderliche Material zur
Verfügung zu stellen, kann aber
nur noch einmal meine Bitte wie
derholen, den verschiedenen Herren
der Verschleitzstelle nachdrücklich zu
erklären, daß ohne Rücksprache mit
mir und ohne meine Entscheidung
nichts verfügt werden oder gar
gedruckt werden darf, weil schließ
lich doch immer die fürstliche Re
gierung durch das von ihr be
istellte Organ und nicht durch die
Verschleitzstelle, die von den Ab
machungen mit der Schweiz gar
nicht immer entsprechend verstän
digt sein kann, das staatliche Hoh-
heitsrecht der Markenausgabe aus
zuüben berufen ist. Ich gab mir
immer Mühe, den Wünschen der
Verschleitzstelle gerecht zu werden,
aber schließlich müssen andere Er
wägungen, insbesondere wenn sie
auf Abmachung mit der Postver-
waltung beruhen, auch zur Geltung
kommen. Ich darf jedenfalls bitten,
mich von dem Ergebnis der münd
lichen Verhandlung in Vaduz ehe
stens in Kenntnis setzen zu wollen."
Am 5. Februar 1921 berichtet
Durchlaucht Prinz Eduard an
Herrn Regierungschef Dr. Peer
weiter in dieser Angelegenheit:
„Ich beehre mich Herrn Regier
ungschef nachdrücklich darauf hin
zuweisen, daß die durch das Aus
bleiben von Weisungen aus Vaduz
iund die Langsamkeit des Prof.
Kasimir bedingte Verzögerung in
der Frankenmarkenherstellung, für
welche die fürstliche Gesandtschaft
wohl in keiner Weise verantwort
lich gemacht werden kann, der
Schweiz gegenüber nur von den
schädlichsten Wirkungen für das
Fürstentum sein kann und datz
überhaupt eine Reorganisation
der gesamten Herstellung respektive
eine Klarstellung der Kompetenzen
unbedingt erforderlich ist. Pvof.
Kasimir trifft eigenmächtig Dis
positionen und beruft sich auf
direkte Weisungen und Abmach
ungen mit der fürstlichen Regier
ung, von denen hier nichts bekannt
ist und die daher weder verfi-
ziert noch kontrolliert werden kön
nen, und Verantwortung für das,
was geschieht und nicht geschieht,
trage ich der fürstlichen Regier
ung und dem Lande gegenüber."
Am 18. Februar 1921 nun teilte
der fürstliche Regierungschef Hof
rat Dr. Peer der Gesandtschaft
zunächst folgendes mit:
„Ileberdrucke sind, abgesehen von
den bereits erzeugten 2 Rappen
auf 10 Heller geschnitten, keine
anzufertigen, um nicht dem ph'la-
telistischen Rufe des Landes Scha
den zuzufügen."
In einem zweiten Schreiben vom
gleichen Tage berichtet Herr Hof
rat Dr. Peer an die Wiener Ge
sandtschaft weiter: