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scheidungen erst nach Vorliegen des
Referates bezw. der Schlutzfafsung
durch den Landtag vornehmen.
E) Ueber die Franken-Marken.
Am 9. Mai 1921 kündigte Herr
Geschäftsführer von Flesch der
hohen Regierung an, datz es ihm
voraussichtlich möglich sei, dem
Lande in zirka 6 Wochen beiläu
fig 10 Millionen Kronen zur Ver
fügung zu stellen allerdings nur
dann, wenn schädigende Einflüsse
durch publizistische Behandlungen
Usw. wegfallen.
Am 27. Mai 1921 setzt die hohe
Regierung den Herrn Geschäftsfüh
rer davon in Kenntnis, datz ihr
eine Mitteilung zugekommen sei,
wonach die Verschlleitzstelle unsere
Rappen- und Frankenmarken gegen
Kronen zu einem Kurse von 100
IKronen gleich 1 Franken, bezw.
15 o/o unter dem Tageskurse ver
kaufe. Der hieraus sich ergebende
Abgang dürfe selbstverständlich
nicht zu Lasten der fürstlichen Re
gierung gehen und es erscheine
dringend wünschbar. datz Postwert
zeichen der genannten Art in der
Regel nur gegen Bezahlung in
Schweizer Franken 'oder einer an
deren hochwertigen Währung, kei
nesfalls aber unter dem Tages
kurse abgegeben werden.
Am 2. Juni 1921 erwiderte Herr
von Flesch auf diese Weisung:
„Es ist richtig, datz die Berschleitz-
stelle bei Verkäufen der Franken-
serie den Käufern den Kurs von
100 Kronen gleich 1 Franken in
Anrechnung bringt. Diese Tat
sache wurde aber bereits vor lan
ger 'Zeit dem Geschäftsführer-
Stellvertreter, Herm Ferdinand
Rigg in Vaduz, zur Kenntnis
gebracht und mit ihm besprochen,
so datz die hievortige Stelle an
nehmen durfte, datz die Regierung
hievon benachrichtigt war."
Kanzleileiter Rigg erklärte den
Referenten, datz ihm von einer der
artigen Mitteilung nichts bekannt
fei, denn sonst hätte er doch pflicht-
gemätz dem Herrn Regierungschef
Mitteilung gemacht. Er hätte auch
nie einer derartigen Kursberech
nung beistimmen können, d.e die
Markenpreife unter Nominale setz
ten.
Am 13. Juni 1921 wandte sich
die fürstliche Regiemng in dieser
Sache nochmals an Herm Flesch,
indem sie ihm mitteilte: „Ihr
Schreiben vom 2. d. M. wurde
zum Gegenstände einer Beratung
in der am 11. d. M. abgehaltenen
Regiemngssitzung genommen, wo
rüber der Beschlutz gefatzt wurde,
jdatz der Erlös für die Postwert
zeichen in Frankenwähmng der
fürstlichen Regiemng ausschlietzlich
in Schweizer Franken abzuführen
sind."
Am 7. August 1921 erteilte die
fürstliche Regiemng sodann der
Wiener Gesandtschaft den Auftrag,
dafür zu sorgen, datz sämtliche in
Wien lagemden Frankenmarken
nach Vaduz geschafft werden und
am 24. August ersuchte die Re
gierung. die Gesandtschaft möchte
den Erlatz vom 7. August 1921
endlich beantworten.
Am 17. September 1921 nahm
Herr Dr. Hovp im Aufträge der
Regierung in Salzburg Franken-
imarken im Betrage von 60.540
Frs. in Empfang und brachte sie
nach Vaduz.
Anfalls November 1921 begab
sich Herr fürstlicher Kanzleileiter