Volltext: Briefmarkenskandal im Fürstentum Liechtenstein

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1. Sie garantiert dem Lande einen 
Minimalreingewinn wie folgt: 
400.000 Kronen, bezw. Franken 
pro Jahr, das heißt mindestens 
2 Millionen Reingewinn pro 
einer Markenausgabe (5 Jahre). 
2/Sie erlegt »an jeder von der 
Regierung gewünschten Stelle 
eine Kaution von 250.000 Kr. 
Erreicht der Reingewinn des 
Landes nicht 400.000 Kronen 
pro Jahr, so wird er aus dieser 
Kaution auf 400.000 Kronen 
ergänzt. Der hiedurch erfolgende 
Abgang an der Kaution ist so 
fort wieder aufzufüllen. 
3, Das Unternehmen als solches 
ist steuerpflichtig im Fürstentum 
' Liechtenstein, aber auch sämt 
liche Mitglieder der Gesellschaft 
sind im Lande, gleichviel ob sie 
in demselben leben oder nicht, 
personaleinkommensteuerpflichtig. 
Schließlich wird in der Eingabe 
bemerkt, daß die Gesellschaft schon 
seit August dieses Jahres Fühlung 
mit dem Auslande (Deutschland, 
Schweden und Amerika) genommen 
habe. Damit alle notwendigen 
Vorarbeiten, welche viel Mühe, 
Zeit und Geld erfordern, keine Un 
terbrechung erleiden, und weil im 
Hinblicke auf die derzeitig herr 
schende Marken - Hochkonjunktur 
verlorene Zeit verlorenes Geld 
für das Land bedeute, bittet die 
Gesellschaft eine hohe fürstliche 
Regierung ergebenst daß sie ihr 
derzeit die prinzipielle Annahme 
!der gemachten Propositionen zu 
sichere. 
In einer späteren Eingäbe an 
die Finanzkommission wird vorge 
schlagen, den Namen „Postwerte 
zeichen-Hauptverlag" umzuändern 
in „Verkaufsstelle internationaler 
Postwertzeichen". Es heißt dann 
in der «Eingabe weiter: „Wir 
sind damit einverstanden, daß der 
Vertrag nicht für 15, sondern nur * 
für 10 Jahre abgeschlossen wird. ^ 
Dem Lande entgehen für jeden 
verlorenen Monat zirka 40.000 
Kronen oder Franken Mindestge- 
jwinn. Selbst wenn keine Unter 
brechung Unserer schon weit ge 
diehenen Vorarbeiten eintritt, er 
fordert die Fertigstellung der neuen 
Marken eine Zeit von 3 bis 4Vs 
Monaten. Auch die bereits einge 
leitete Propaganda in Deutschland, 
^Schweden und Amerika würde 
durch eine erzwungene Unterbrech 
ung Schaden leiden. Im vorläufi 
gen Abkommen soll nur kurz und 
klar unsere Verpflichtung, die« 
Dauer des Verttages und die 
Höhe unserer Vergütung festgelegt 
werden." 
In der Landtagssitzung vom 11. 
November 1919 gelangte die Ein 
gabe zur Verhandlung. Es wird 
ausgeführt, daß die Gesellschaft zu 
weiterem Entgegenkommen sich« be 
reit erkläre, denn sie setze die Ver 
tragsdauer auf 6 Jahre und die 
Entschädigung von 20 auf 10«/») 
herab und -erhöhe die jährlich^ 
400.000 Kronen auf 600.000 Kr., 
hezw. Franken. 
Während der Sitzung teilte Herr 
Gustav von Flesch dem Landtage 
mit, dqß die Gesellschaft sich ver 
pflichte, die Kaution um 50 bis . 
100.000 Kronen zu erhöhen. Nach 
dem der Präsident dem Landtage 
diese Mitteilung gemacht hatte, 
wurde Mr Abstimmung geschritten 
und mit «12 gegen 2 Stimmen 
folgender Antrag angenommen': 
„Die fürstliche Regierung wird 
ersucht, mit der vorerst handelsge-
	        

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