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1. Sie garantiert dem Lande einen
Minimalreingewinn wie folgt:
400.000 Kronen, bezw. Franken
pro Jahr, das heißt mindestens
2 Millionen Reingewinn pro
einer Markenausgabe (5 Jahre).
2/Sie erlegt »an jeder von der
Regierung gewünschten Stelle
eine Kaution von 250.000 Kr.
Erreicht der Reingewinn des
Landes nicht 400.000 Kronen
pro Jahr, so wird er aus dieser
Kaution auf 400.000 Kronen
ergänzt. Der hiedurch erfolgende
Abgang an der Kaution ist so
fort wieder aufzufüllen.
3, Das Unternehmen als solches
ist steuerpflichtig im Fürstentum
' Liechtenstein, aber auch sämt
liche Mitglieder der Gesellschaft
sind im Lande, gleichviel ob sie
in demselben leben oder nicht,
personaleinkommensteuerpflichtig.
Schließlich wird in der Eingabe
bemerkt, daß die Gesellschaft schon
seit August dieses Jahres Fühlung
mit dem Auslande (Deutschland,
Schweden und Amerika) genommen
habe. Damit alle notwendigen
Vorarbeiten, welche viel Mühe,
Zeit und Geld erfordern, keine Un
terbrechung erleiden, und weil im
Hinblicke auf die derzeitig herr
schende Marken - Hochkonjunktur
verlorene Zeit verlorenes Geld
für das Land bedeute, bittet die
Gesellschaft eine hohe fürstliche
Regierung ergebenst daß sie ihr
derzeit die prinzipielle Annahme
!der gemachten Propositionen zu
sichere.
In einer späteren Eingäbe an
die Finanzkommission wird vorge
schlagen, den Namen „Postwerte
zeichen-Hauptverlag" umzuändern
in „Verkaufsstelle internationaler
Postwertzeichen". Es heißt dann
in der «Eingabe weiter: „Wir
sind damit einverstanden, daß der
Vertrag nicht für 15, sondern nur *
für 10 Jahre abgeschlossen wird. ^
Dem Lande entgehen für jeden
verlorenen Monat zirka 40.000
Kronen oder Franken Mindestge-
jwinn. Selbst wenn keine Unter
brechung Unserer schon weit ge
diehenen Vorarbeiten eintritt, er
fordert die Fertigstellung der neuen
Marken eine Zeit von 3 bis 4Vs
Monaten. Auch die bereits einge
leitete Propaganda in Deutschland,
^Schweden und Amerika würde
durch eine erzwungene Unterbrech
ung Schaden leiden. Im vorläufi
gen Abkommen soll nur kurz und
klar unsere Verpflichtung, die«
Dauer des Verttages und die
Höhe unserer Vergütung festgelegt
werden."
In der Landtagssitzung vom 11.
November 1919 gelangte die Ein
gabe zur Verhandlung. Es wird
ausgeführt, daß die Gesellschaft zu
weiterem Entgegenkommen sich« be
reit erkläre, denn sie setze die Ver
tragsdauer auf 6 Jahre und die
Entschädigung von 20 auf 10«/»)
herab und -erhöhe die jährlich^
400.000 Kronen auf 600.000 Kr.,
hezw. Franken.
Während der Sitzung teilte Herr
Gustav von Flesch dem Landtage
mit, dqß die Gesellschaft sich ver
pflichte, die Kaution um 50 bis .
100.000 Kronen zu erhöhen. Nach
dem der Präsident dem Landtage
diese Mitteilung gemacht hatte,
wurde Mr Abstimmung geschritten
und mit «12 gegen 2 Stimmen
folgender Antrag angenommen':
„Die fürstliche Regierung wird
ersucht, mit der vorerst handelsge-