Volltext: Briefmarkenskandal im Fürstentum Liechtenstein

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Kontrolle gesprochen worden, denn 
wir stellen hiemit ein für allemal 
Und klar und deutlich fest, dah 
die Druckerei niemals und nichts 
drucken lassen konnte, was die Ber- 
fchleihftelle bestellte, sondern ein 
zig und allein das drucken durfte 
und druckte, was ihr von der fürst 
lichen Gesandtschaft und der Kon 
trolle anbefohlen worden war." 
sgu diesen Ausführungen nimmt 
der Obmann der Untersuchungs 
kommission in nachfolgender Weise 
Stellung: 
„Die Kommission ist nicht ge 
sonnen, die Rückäuherung (Flesch's) 
Mr Kenntnis zu nehmen. Das von 
Flesch angeführte „verantwortliche 
lZitat" und feine Deutung hat die 
Kommission zu sehr erstaunt. Dem 
wörtlich von ihm bezeichneten 
Briefe geht wortwörtlich voran: 
512.000 komplette Jubelmarken, 
500.000 Stück 60 Seiler. 
500.000 Stück bis 800.000 zwei 
Kronen (also alles Jubel). 
Wer auf Erden möchte nun 
noch Zweifeln, dah der Nachsatz 
über ' die inkognito bestellten 
200.000 geschnittenen Sätze, wenn 
auch Jubel nicht eigens dabei 
stand, sich nicht auf diese Marke 
beziehe? Bon der provisorischen 
Erstausgabe ist doch nicht die Rede. 
Und nun die Frage an die hohe 
Regierung: Wenn schon alle Auf 
lagen, somit auch die inkognito- be 
stellte Jubel-Serie, als eine zwi 
schen Nerschleihstelle und Gesandt 
schaft offiziell vereinbarte Marke 
anzusehen sei, warum erfolgte dann 
bei dieser angeblich offiziellen Auf 
lage eine Weisung, dah hierüber 
aus der Rechnung nichts ersehen 
werden dürfe, dah es sich Um ge 
schnittene Sätze handle? Für wen 
war denn dieses Geheimnis,- was 
schadet der Marke mehr, dieser 
Eeheimbrief oder eine Rechnung 
über geschnittene Marken, die die 
Verkäufer nie zu Gesicht be 
kommen ? 
Und welcher Widerspruch ist zu 
verzeichnen zwischen der Beteuer 
ung im Berichte, dah die Verein 
barung mit der Gesandtschaft ein- 
wandftei erfolgte und der Aeuher- 
Ung des Herrn Flesch bei der 
Sitzung am 30. Juli 1921 in 
Vaduz auf die Frage des Herrn 
Regierungschefs, wo Herr Flesch 
zugab, bezüglich der geschnittenen 
Jubel keine Fühlung mit der Ge 
sandtschaft genommen zu haben. 
Nach den Erhebungen der Kom 
mission ist also die geschnittene! 
Madonna-Serie eine -private An 
ordnung des Herrn Flesch und da 
her auf Grund der vertraglichen 
Bestimmungen nicht als offiziell zu 
betrachten. Somit steht die hohe 
fürstliche Regierung vor der tief 
greifenden Frage, ob sie die An 
schauung der Kommission oder den 
von der Gesandtschaft den Jubel 
marken verliehenen offiziellen Cha 
rakter anerkennt." 
VI. Belieferung der Postämter. 
Die Untersuchungskommissivn 
fand bei Vergleichung der Liefer- 
ungstabellen. dah sowohl bei den 
Frei- wie auch bei den Portomar 
ken von je zwei Werten die Anlie 
ferung eine äuherst bescheidene war 
und zwar vermutlich absichtlich, da 
mit die Postämter nicht zu voll 
ständigen Sätzen gelangen und mit 
geschlossenen Sätzen selbst Handel 
treiben konnten, sodah also die 
Sammler auf die Verschleihstelle 
angewiesen waren.
	        

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