Volltext: EINTRACHT (1996) (Staatsfeiertag)

SEI EINTRACHT STAATSFEIERTAG 
1996 LEITARTIKEL Am 15. August feiern wir wie üb- lich den liechtensteinischen Staats- feiertag und am 5. Oktober 1996 das 75jährige Jubiläum der derzeiti- gen liechtensteinischen Verfassung. Die Rechte und Pflichten unseres Landesfürsten und jene des Parla- mentes, der Regierung sowie der Richter sind dort umschrieben und festgelegt. Die Meinungen über de- ren Rechte und Pflichten gehen auseinander. Mich hat nun interes- siert, was diese höchsten Stellen beim Amtsantritt beeidigen und ge- loben. Herr Dr. Norbert Marxer, Leiter des Rechtsdienstes der Fürst- lichen Regierung, hat mir verdan- kenswerterweise eine eingehende Arbeit zukommen lassen, die ich hiermit auszugsweise 
wiedergebe. Fürst Hans-Adam II. Beim Regierungsantritt von Fürst Hans-Adam II. erging ein höchstes Handschreiben folgender Art: «Lieber Herr Regierungschef, Gemäss Art. 3 und 13 der Verfassung habe Ich als Fürst Hans-Adam II. die Regierung des Fürstentums Liechtenstein übernommen. Gleich- zeitig beurkunde Ich, dass Ich das Fürstentum Liechtenstein in Gemäss- heit der Verfassung und der übrigen Gesetze regieren, seine Integrität erhalten und die landesfürstlichen Rechte unzertrennlich und in glei- cher Weise beobachten 
werde.» Erbhuldigung durch den Landtag und Eidesformel der Landtagsabge- ordneten im Jahre 1989 «Gemäss Art. 51 der Verfassung nimmt der Landtag die ErklärungSeiner 
Durchlaucht Fürst Hans- Adam II. entgegen. Seinerseits ge- lobt der Landtag ebenso feierlich und gestützt auf den von allen Ab- geordneten auf Verfassung und Ge- setz geleisteten Eid, Seine Durch- laucht Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein als neuen Landesfür- sten anzuerkennen, die ihm zuste- henden fürstlichen Ehren und Wür- den zu respektieren und das Wohl des fürstlichen Hauses nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.» Nach der feierlichen Landtagseröff- nung legen die Landtagsabgeordne- ten den vorgeschriebenen Eid in die Hände des Landesfürsten oder sei- nes Bevollmächtigten ab. Die Ei- desformel lautet: «Ich gelobe, die Staatsverfassung und die bestehenden Gesetze zu halten und in dem Landtage das Wohl des Vaterlandes ohne Neben- rücksichten nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern, so wahr mir Gott 
helfe.» Die Eidesformel der Regierung, der Staatsangestellten im weiteren Sinne sowie aller Ortsvorstände und deren Stellvertreter sowie der Gemeindekassiere lautet: «Ich schwöre Treue dem Landesfür- sten, Gehorsam den Gesetzen und genaue Beobachtung der Verfas- sung, so wahr mir Gott helfe.» Der Regierungschef legt den Diensteid in die Hände des Landes- fürsten oder des Regenten ab; die übrigen Mitglieder der Regierung und die Staatsangestellten werden vom Regierungschef in Eid und Pflicht 
genommen. Richter und Ersatzrichter Sämtliche Richter und Ersatzrichter sind zu Beginn einer Amtsdauer von der Regierung wie folgt zu be- eiden: «Sie schwören und geloben vor Gott dem Allmächtigen: Treue dem Landesfürsten, Gehor- sam den Gesetzen und der Verfas- sung; Verschwiegenheit in allen anSie 
gelangenden Amtssachen; allen erhaltenen Einberufungen zu Ge- richtsverhandlungen und in der Amtspflicht liegenden Aufträgen mit Vorbehalt statthafter Ausschlies- sungs-, Ablehnungs- oder Verhinde- rungsgründe jederzeit pünktlich Folge zu leisten; in allem, was vom Gerichte zu be- urteilen ist, nach Recht und Ge- rechtigkeit, best Ihres Wissens und Gewissens ein allen gleich unpar- teiischer Richter zu sein, ohne An- sehen der Person, dem Reichen wie dem Armen, und dabei nicht anse- hen Miet, Gab, Gunst, Furcht, Freundschaft noch Feindschaft, denn allein gerechtes Gericht und Recht, inmassen Sie das gegen Gott, den Allmächtigen, am jüng- sten Tage verantworten können.» Auf diese vorgelegte Schwörformel antwortet jeder einzelne Richter: «Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.» Der Staatsfeiertag und das 75jähri- ge Jubiläum der Verfassung wären Grund und Anlass sowohl für den Landesfürsten als auch das Parla- ment, die Regierung, die Beamten, die Vorsteher, die Gemeindekassie- re und die Richter, all das, was sie seinerzeit beeidet und geschworen haben, nochmals zu lesen und ein- gehend darüber nachzudenken. Vielleicht könnte dies helfen, die anstehenden Probleme von grösster Bedeutung einer allseits akzeptab- len und befriedigenden Lösung zu- zuführen. Das ist wohl der drin- gendste Wunsch aller Liechtenstei- nerinnen und Liechtensteiner zum Staatsfeiertag, einem Wunsche, dem ich mich aufrichtigen Herzens anschliesse. <! Adulf Peter Goop
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.