Markus Furrer
wicklung, Wirtschaftlicher Aufschwung, Veränderung des Lebensraums,
Veränderung des Lebensalltags, Entwicklung zum Sozialstaat, Auslän-
derinnen und Ausländer in Liechtenstein, Politische Entwicklung seit
1945, Liechtenstein in Europa und in der Welt sowie Kultur.
Das Narrativ der Brücken zur Vergangenheit
Folgen wir dem Verlauf der Darstellung, so beginnt der Band «Brücken
zur Vergangenheit» im Jahr 1180 mit den Grafen von Montfort und
Werdenberg und folgt dabei der Fragestellung, wie sich die Grafschaft
Vaduz und die Herrschaft Schellenberg zu einem selbstständigen Terri-
torium entwickelt haben. Von Relevanz ist sodann die Darstellung der
Fürsten von Liechtenstein, deren Geschichte bis in die Gegenwart gezo-
gen wird. Betont wird die gegenseitige Verschränkung von Fürst und
Land: «Ohne die ehemals reichsunmittelbaren Territorien von Vaduz
und Schellenberg gäbe es heute keine souveränen Fürsten von Liechten-
stein, ohne die Fürsten von Liechtenstein hätte es nie einen souveränen
Staat Liechtenstein gegeben.»?” Das Verhältnis der Fürsten zu ihren
Untertanen ist verschiedentlich Gegenstand der Darstellung. Spezifisch
hervorgehoben werden die Souveränität des Fürstentums im Rheinbund
1806 wie auch die Anerkennung Liechtensteins als souveräner Staat
durch den Wiener Kongress 1815 und die Mitgliedschaft im Deutschen
Bund (1815 bis 1866). Während für die Phase des Rheinbunds auf die
reformerische Entwicklung aufmerksam gemacht wird, gilt die Zeit des
Deutschen Bundes als fortschrittsfeindliche Epoche ohne einschnei-
dende politische Veränderungen. Der Entscheid der Nationalversamm-
lung in Frankfurt 1849 für eine kleindeutsche Lösung und ihr Scheitern
sind weitere wichtige Akzente: «Die Rückkehr zu den vorrevolutionä-
ren Verhältnissen beseitigte die Gefahr, dass Liechtenstein durch die
Umstände gezwungen wurde, seine Selbständigkeit aufzugeben.»*®
Damit blieb das Fürstentum souverän, was aber auch die Rückkehr zum
Absolutismus bedeutete, die als [ihmend fir die Entwicklung des Lan-
des eingestuft wird, bis mit dem Zollvertrag mit Osterreich 1852 und der
27 Vogt, Brücken zur Vergangenheit, S. 37.
28 Ebenda, S. 162.
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