Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Helmut Konrad 
hungsweise in der Real- oder Oberschule. Dasselbe galt für die Ausei- 
nandersetzung mit der Geschichte Liechtensteins sowie fur das Ein- 
gehen auf staatskundliche Themen. Allgemein hiess es beziiglich der 
liechtensteinischen Geschichte im Lehrplan auch hier, dass diese, wo 
sich Gelegenheit biete, Ausgangspunkt und Beziehungsfeld für die all- 
gemeine Geschichte sein solle. 
Ein enormer Vorteil war dabei natürlich das höhere Alter der Schü- 
lerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe 2, das für den Geschichts- 
und Staatskundeunterricht ganz andere Möglichkeiten und Zielsetzun- 
gen erlaubt. 
Aktuelle Situation des Geschichtsunterrichts 
Der aktuell gültige Lehrplan stammt aus dem Jahre 1999.” Wesentlichste 
Neuerung ist sein lernzielorientierter Aufbau, der sich vom Kindergar- 
ten bis in die letzte Stufe der Sekundarschule zieht. Auf der Grundlage 
von allgemeinen Leitideen definiert der Lehrplan die vier Fachbereiche 
Mensch und Umwelt, Sprachen, Mathematik sowie Gestalten, Musik 
und Sport,” für die es übergeordnete Fachbereichslehrpläne gibt. Vor- 
gängig werden in einem Bedeutungstext der allgemeine Stellenwert des 
Fachbereichs innerhalb des Bildungsauftrags der Schule sowie die spezi- 
fischen Richtziele des Fachbereichs dargelegt.>* Ein genauerer Blick auf 
diese übergeordneten Ziele, die als angestrebte Lernerfahrungen bezie- 
hungsweise Idealziele für den Fachbereich formuliert sind, wäre loh- 
nend, würde aber den Rahmen dieses Beitrags sprengen. 
Das Fach beziehungsweise der Teilbereich Geschichte ist dem 
Fachbereich Mensch und Umwelt zugeordnet und innerhalb dessen dem 
Teilbereich Realien. Das Richtziel für den Teilbereich «Zeitliche Orien- 
tierung und formende Krifte (Geschichte)» lautet wie folgt: «Die Schii- 
lerinnen und Schüler lernen vergangene Ereignisse, Epochen, Persön- 
lichkeiten und formende Kräfte, wie Politik, Wirtschaft und Kultur, ken- 
nen. Sie entwickeln ein Zeitbewusstsein, das ihnen hilft, eine Brücke zur 
  
52 Siehe Schulamt des Fürstentums Liechtenstein (Hrsg.), Lehrplan 1999. 
53  Ebenda, Einfithrung, S. 6. 
54  Ebenda, Bedeutung bezichungsweise Richtziele des Fachbereichs, S. 5-6. 
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