Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Helmut Konrad 
In der Stundentafel für die Volksschule aus dem Jahre 1948 schien erst- 
mals eigenständig das Fach Heimatkunde auf.*! Bis anhin hatte in den 
ersten Schuljahren der sogenannte Anschauungsunterricht” auf den 
eigentlichen realistischen Unterricht vorbereitet, der dann in der Ober- 
stufe einsetzte. Das neue Fach Heimatkunde bildete neu in der Mittel- 
stufe quasi eine Scharnierstelle zwischen dem nach wie vor vorhandenen 
Anschauungsunterricht in der Unterstufe und dem Realienunterricht auf 
der Oberstufe der Alltagsschule. Im Anschauungsunterricht der Unter- 
stufe sollten «Sinn und Verständnis für das Zusammenleben und das 
Zusammenarbeiten der Menschen und für die Natur von der Heimat aus 
erschlossen werden». «Märchen, Sagen, dem Kinde angepasste Natur- 
beobachtung, aufmerksame Beobachtung des Lebens und Treibens im 
Heimatort»* sollten die Grundlage für den späteren gefächerten Unter- 
richt schaffen. 
Als Ziel für den Geschichtsunterricht im Rahmen dieses gefächer- 
ten Realienunterrichts wurde im Lehrplan von 1948 Folgendes formu- 
liert: «Durch die Darbietung von Bildern aus der Geschichte der Hei- 
mat, in Verbindung mit den angrenzenden Staaten, soll der Schüler mit 
den Hauptetappen des geschichtlichen Werdens unseres Vaterlandes und 
seiner kulturellen Zustände bekannt werden. Ferner soll er die wichtigs- 
ten Einrichtungen des heutigen Staates verstehen und schätzen lernen, 
um später mit Verständnis und Verantwortung am Wohle des Volkes 
und Staates mitarbeiten zu können. Der Geschichtsunterricht bezweckt 
ferner, die Jugendlichen zu Liebe und Treue zu Fürst und Heimat zu 
erziehen.» 
Nicht nur in dieser Zielformulierung, sondern auch in den folgen- 
den, den Stoffplan einleitenden Ausführungen fällt die starke Betonung 
des heimatlichen beziehungsweise vaterländischen Gedankens für den 
Geschichtsunterricht auf. So soll «die Einsicht in die Vergangenheit der 
vaterländischen Geschichte durch das innere Miterleben der Volks- und 
  
31 Verordnung vom 13. Juli 1948 betreffend die Lehrpläne der Volksschulen des Fürs- 
tentums Liechtenstein, LGBI. 1948 Nr. 15, Art. 15. 
32 Siehe dazu die Ausführungen oben im Text bei Anm. 10, 11. 
33 LILA, V 102/1432, Lehrpline fiir die Volksschule vom 15. März 1948, C. Anschau- 
ungsunterricht, Ziel. 
34 Ebenda, Weg. 
35  Ebenda, D. Geschichte, Ziel. 
474
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.