Hans Stricker
Hinsichtlich dieser Punkte, so endete das Schreiben, möge die Regierung
einen gangbaren Weg aufzeigen, der über den legitimen Datenschutzge-
danken hinaus vor allem auch dem Interesse der Forschungsfreiheit
Rechnung trage.!
Welchen Weg die Regierung für gangbar hielt, wird aus dem Ent-
wurf zum Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürs-
tentums Liechtenstein betreffend den Finanzbeschluss über die Finanzie-
rung der Drucklegung des Personennamenbuchs deutlich, wo es heisst:?
«—
Die überwiegende Mehrzahl der Ruf- und Sippschaftsnamen darf
unbedenklich ihren Trägern (Name, Lebensdaten) zugeordnet wer-
den. Dieser Grundsatz, dass Rufname und Angaben zum Indivi-
duum zusammengehören, scheint im Interesse der Leserschaft
unabdingbar.
Namen, bei denen die Möglichkeit immerhin nicht auszuschliessen
ist, dass sie von den Trägern (bzw. deren Nachkommen) ungern
gehört werden, werden anonymisiert, d.h. Name und Lebensdaten
werden unterdrückt.
Offensichtlich krass verletzende oder anstössige Ruf- und Sipp-
schaftsnamen werden gar nicht veröffentlicht.
Nach Ansicht der Stabsstelle für Datenschutz sieht das DSG die
ausdrückliche Einwilligung jedes Einzelnen nicht als Notwendig-
keit vor. Es genügt eine stillschweigende Einwilligung.
Die Gesamtliste mit den Ruf- und Sippschaftsnamen des Landes
wird bei allen Gemeindeverwaltungen während eines Monats auf-
gelegt. Dies wird im voraus öffentlich angekündigt. Damit wird
den Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich eine Meinung zu
bilden, und dem Erfordernis der Information der Betroffenen nach
dem DSG wird nachgekommen. Auf allfällig eingehende Einspra-
chen wird im Einzelfall in angemessener Weise eingetreten.
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Schreiben des Projektleiters Hans Stricker an die Regierung vom 28. November
2006 (Privatarchiv Hans Stricker).
Entwurf vom 12. März 2007 zum BuA betreffend den Finanzbeschluss über die
Finanzierung der Drucklegung des Personennamenbuchs, S. 8-9, Kapitel 1.4.:
Datenschutz im Bereich der Ruf- und Ubernamen (Privatarchiv Hans Stricker). Der
BuA wurde von der Regierung nicht verabschiedet. Gemäss Landtag, Regierung
und Gerichte 2008, S. 449, 473, waren ausreichende Mittel für den Druck des Per-
sonennamenbuchs vorhanden.