Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Fabian Frommelt 
So gehörte der Wunsch, «in Zukunft als Bürger und nicht als Untertha- 
nen behandelt [zu] sein», noch 1848 zu den wesentlichen Forderungen 
der revolutionären Ausschüsse.?® Diese auf die Gewährung bürgerlicher 
Rechte und Freiheiten und auf die Partizipation der Staatsbürger an der 
Ausübung der Staatsgewalt abzielende Forderung wurde erst mit der 
Konstitutionellen Verfassung von 1862 erfüllt.” 
Das «neue Bürgertum» als soziale Formation 
Die rechtlichen Kategorien der Gemeinde- und Staatsbürgerschaft sind 
für die hier interessierende Frage nach der Existenz eines liechtensteini- 
schen Bürgertums als sozialer Formation indes nicht ausschlaggebend. 
Ausbildung und berufliche Stellung geben die Richtschnur ab für das 
Vorhandensein des Bürgertums als «Berufsstand», auch für dessen 
Binnendifferenzierung in Bildungsbürger, Wirtschaftsbürger und Klein- 
bürger. 
Das Bildungsbürgertum 
Das liechtensteinische Bildungsbürgertum des 19. Jahrhunderts steht 
nicht ganz ohne Vorläufer da: Schon in der Frühen Neuzeit hatten die 
landfremden obrigkeitlichen Beamten sowie der zum Teil einheimische 
(katholische) Klerus meist eine universitäre Ausbildung. In sozialer Hin- 
sicht gehörten die Vaduzer Landvögte, Rentmeister und Landschreiber, 
die seit dem 16. Jahrhundert das Oberamt bildeten, in der Regel der vor- 
derösterreichischen und schwäbischen Beamtenschicht an.” Eine ähnli- 
che soziale Herkunft hatten auch viele der sechs Dorfpfarrer, der drei 
Hofkapläne und der weiteren Hilfsgeistlichen.” 
28 Adresse der Landesausschüsse an Fürst Alois II, 22. März 1848 (entworfen von 
Peter Kaiser), zitiert nach Geiger, Geschichte, S. 60. 
29 Siche ebenda, S. 286-304. 
30 Siche Karl Heinz Burmeister, «Landvogt», in: HLFL, S. 490-493; Paul Vogt, «Rent- 
meister», in: HLFL, S. 755; Karl Heinz Burmeister, «Landschreiber», in: HLFL, 
S. 483-484. 
31 Zum liechtensteinischen Klerus sieche Näscher, Beiträge, Bd. 1. 
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