Klaus Biedermann
aus der Haft zu entkommen. Die Feldkircher Behörden machten fol-
gende Personenbeschreibung zu Osi: «Derselbe ist 48 [sic!] Jahre alt, 5
Schuh 5 Zoll gross, schlanker starker Natur, hat einen Glatzkopf, wes-
halb er eine dunkelbraune Parüke trägt. Er hat ein längliches hageres
blasses Angesicht, braune Augen, [...] Kinnbart, eine grössere aber spit-
zige Nase, und schwarze Zähne, und ist ein starker Tabakschnupfer.»*®
Das Land- und Kreisgericht Feldkirch ergänzte dazu, Osi streife «öfters
in Mauren und am Schellenberg herum», kenne «alle verdächtigen Häu-
ser, und dürfte sich sehr wahrscheinlich in einem solchen verbergen, bis
er zu einer anderen Kleidung gelangt».
Johann Anton Osi war 1815 in einem «Verzeichnis der ausziehen-
den Mannschaft» des liechtensteinischen Militärkontingents aufge-
taucht.“ Details zu seinem Dienst sind nicht bekannt. Seine Einstehertä-
tigkeit im Jahr 1815 hatte ihm zwar kein volles Bürgerrecht in Mauren
eingebracht, aber offenbar wurde Osi dann doch in dieser Gemeinde
geduldet. De facto erlangte Johann Anton Osi damit also das Heimatrecht
in Mauren. Da mittellosen Menschen im 19. Jahrhundert zumeist keine
Heiratsbewilligung erteilt wurde, lebte Osi weiterhin im Konkubinat mit
Katharina Wagner. Dies blieb für die Behörden ein Stein des Anstosses.“!
Johann Anton Osi und Katharina Wagner bewohnten 1857 «eine
Stube» im Haus der ledigen Maria Anna Bühler in Schaanwald (Ge-
meinde Mauren), mitsamt ihren drei unehelichen Kindern Josepha,
Katharina und Bartholomäus.“ Die Mutter, Katharina Wagner, verdiente
sich ihren Lebensunterhalt in der Fehr’schen Spinnerei in Gallmist. Den
Weg in die Fabrik, in der Nachbargemeinde Tisis gelegen, konnte die
Frau mitsamt ihren drei Kindern gut zu Fuss bewältigen. Der Maurer
Pfarrer Franz Joseph Hagg zeigte die Familie jedoch beim Regierungs-
amt (bis 1848 «Oberamt» genannt) in Vaduz an, weil die Eltern ohne
Heiratsbewilligung im Konkubinat zusammenlebten. Die Unterkunft-
38 LILA, RC 071/022, Johann Anton Osi, Fahndung; Schreiben des Land- und Kreis-
gerichts Feldkirch vom 1. März 1842.
39 Ebenda.
40 Quaderer-Vogt, Militärgeschichte, S. 32. Hier wird er als «Joh. Anton Osin» be-
zeichnet, ohne Beruf, jedoch als Einsteher, der 150 Gulden zu verdienen hat.
41 Zu diesem faktischen Heiratsverbot für mittellose Menschen siehe insbesondere
Biedermann, Einbürgerungen, S. 162-169.
42 Ebenda, S. 247.
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