Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Bodenreform in der Tschechoslowakei 
In den Jahren 1924 und 1925 schloss die liechtensteinische Verwaltung 
mit dem Bodenamt zwei Vereinbarungen über den weiteren Verlauf der 
Reform ab. Diejenige vom 6. März 1924 knüpfte an die Vereinbarung 
von 1922 an. Sie betraf den Ackerboden auf den Grossgrundbesitzungen 
Ungarisch Ostra, Plumenau und Butschowitz-Schdanitz. Auf dieser 
Grundlage übernahm das Bodenamt einige Höfe mit einer Gesamtfläche 
von 4139 ha. Im verkürzten Zuteilungsverfahren wurden dann weitere 
Höfe mit einer Fläche von 698 ha verkauft. Die Vereinbarung von 1924 
umfasste weder das Gut Kolodei noch den Rest des Gutes Kaunitz, auf 
denen die Reform separat durchgeführt wurde. Das Bodenamt über- 
nahm auf den beiden Gütern 636 ha, 455 ha wurden im verkürzten 
Zuteilungsverfahren verkauft. Ebenso verkauft wurde das Schloss Kolo- 
dei mit seinem 145 ha grossen Wildgehege.* 
Im Dezember 1925 wurde eine Zusatzvereinbarung über Ackerbo- 
den geschlossen. Auf deren Grundlage sollten vom Bodenamt einige 
Höfe aus den Grossgrundbesitzungen Gross Raden, Landskron, Mäh- 
risch Aussee-Neuschloss, Mährisch Trübau, Lundenburg, Feldsberg- 
Eisgrub und Jägerndorf übernommen werden. Weitere Höfe von diesen 
Besitzungen sowie einige von Mährisch Sternberg, Eisenberg-Golden- 
stein / Ruda-Kolstejn und Butschowitz-Schdanitz sollten im verkiirzten 
Zuteilungsverfahren an vom Bodenamt festgelegte Kaufer verkauft wer- 
den. Diese Vereinbarung ist mit einigen kleinen Abweichungen auch rea- 
lisiert worden. Der Staat übernahm Ackerflächen von 4043 ha, im Rah- 
men des verkiirzten Zuteilungsverfahrens wurden etwa 1500 ha Land 
verkauft.”! 
Neben der bereits erwähnten Beschwerde an das Oberste Gericht 
in Brünn / Brno wegen der Reform auf dem Grossgrundbesitz Hohen- 
stadt reichte Fürst Johann II. eine weitere Beschwerde beim Obersten 
Verwaltungsgericht (OVG) in Prag ein. Darin beschwerte er sich über 
den Beschluss des Bodenamts vom 17. Juni 1927 betreffend die beab- 
sichtigte Übernahme von Gütern sowie über 21 weitere Beschlüsse. Den 
Kern der Argumentation von Rechtsanwalt Dr. FrantiSek Svoboda, des 
  
30  Ebenda. 
31 MLA, F 28, Karton 261, Die Entwicklung der Land- und Forstreform auf den Lin- 
dereien des herrschenden Fiirsten von Liechtenstein, ohne Datum und Nummer 
(1931). 
191
	        

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