Volksabstimmungen über die Verfassung
Neben der UNO-Mitgliedschaft standen damals vor allem die projek-
tierten Rheinkraftwerke im Fokus. Die Initiative erreichte am 17./
19. März 1989 43,2 Prozent Zustimmung an der Urne und verfehlte so-
mit die Mehrheit deutlich.®
Drei Jahre später, 1992, stand die Frage des Beitritts zum Europäi-
schen Wirtschaftsraum (EWR) zur Debatte. Diesmal ergriff die Gewer-
be- und Wirtschaftskammer die Initiative zur Einführung eines Staats-
vertragsreferendums. Die Gewerbekreise wollten, dass das Volk über
den EWR-Beitritt abstimmt und ihn gegebenenfalls ablehnt, da ein
Grossteil des Gewerbes einer wachsenden ausländischen Konkurrenz
skeptisch gegenüberstand. Die Einschränkungen, die die Initiative der
Freien Liste 1989 noch vorgesehen hatte, entfielen in der Vorlage des
Gewerbes: Generell sollte das Volk zu allen vom Landtag beschlossenen
Staatsverträgen das Referendum ergreifen können beziehungsweise
sollte auch der Landtag entsprechende Beschlüsse dem Volk zur Abstim-
mung vorlegen können.
Gegenüber der Initiative der Freien Liste konnte die Zustimmung
um fast 30 Prozentpunkte erhöht werden: 71,4 Prozent stimmten der
Initiative am 13./15. März 1992 zu,® sodass einer Volksabstimmung
über den EWR-Beitritt im Dezember 1992 kein rechtliches Hindernis
im Wege stand.”
1992: Initiativen zu Sperrklausel
und Anti-Diskriminierung
Die 1986 erstmals zu Landtagswahlen angetretene Freie Liste zeigte sich
weiterhin aktiv in der Nutzung der direktdemokratischen Volksrechte.
1992 wurden parallel zwei Initiativen angemeldet: Eine Initiative wollte
die 8-Prozent-Sperrklausel zu Fall bringen, die andere Initiative wollte
ein generelles Diskriminierungsverbot in der Verfassung verankern.
65 Biedermann, 150 Jahre Landtag, S. 145; Amt fiir Statistik, T_10.2.05.
66 Biedermann, 150 Jahre Landtag, S. 149; Amt für Statistik, T_10.2.06.
67 Über die Mitgliedschaft im EWR wurde 1992 und 1995 abgestimmt. Da es sich um
Abstimmungen über einen Staatsvertrag handelt, werden sie in diesem Beitrag nicht
weiter beachtet.
147