Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Inhaltsverzeichnis § 6Prozessökonomische Vorläufer von 1812 bis 1905269 I.Prozessökonomische Entwicklungen270 1.1812: Rezeption der Allgemeinen Gerichtsordnung271 2.1818: Landständische Verfassung und dreistufiger Instanzenzug273 3.1862: Konstitutionelle Verfassung, Amtsinstruktion und  Landgericht Vaduz275 4.1865: Schuldentriebgesetz275 5.1871: Amtsinstruktion und fürstliches Appellationsgericht277 6.1874: Mündlichkeit und Öffentlichkeit277 7.1883: Rezeption Bagatellverfahren; kein zweiter Landrichter279 8.1884: Staatsvertrag mit Österreich zur Justizverwaltung280 9.1884: Taxgesetz und Gebühren für gerichtliche Verfahren282 10.1887: Petition an den Landesfürsten wegen Geschäfts überlastung des Landgerichts282 11.1891: Zeitweiliger zweiter Landrichter284 II.Ergebnis285 § 7Prozessökonomie zu Beginn der Justizreform von 1906 bis 1908286 263
	        

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